
Offizielle Stellen müssen die neonazistische Plattform X verlassen
Offener Brief an Bundespräsident, Bundeskanzler, Parlamentspräsidium und alle öffentlichen Stellen
Offener Brief: OFFIZIELLE STELLEN MÜSSEN DIE NEONAZISTISCHE PLATTFORM X VERLASSEN
Ergeht an
Bundespräsident Alexander van der Bellen
Bundeskanzler Christian Stocker
Vize-Kanzler Andreas Babler
An die Bundesminister der Bundesregierung
An das Parlamentspräsidium
An die Fraktionen der Parlamentsparteien
sowie an alle öffentlichen Stellen und Einrichtungen
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrte Damen und Herren Ministerinnen und Minister,
Sehr geehrtes Parlamentspräsidium,
Sehr geehrte Bundesparteilobleute der Parlamentsfraktionen,
Sehr geehrte Damen und Herren aller öffentlichen Einrichtungen
OFFIZIELLE STELLEN MÜSSEN DIE NEONAZISTISCHE PLATTFORM X VERLASSEN
Elon Musk, Inhaber der Social Media Plattform X (vormals Twitter), fordert dort nicht nur die Abschaffung der EU, sondern teilt auch ein Posting, das aufruft, die Europäische Union durch ein „Viertes Reich“ zu ersetzen. Ein Bild darunter zeigt, wie die EU-Fahne der Hakenkreuzfahne weichen muss. Das ist neben der finanziellen und propagandistischen Förderung und Unterstützung Musks für rechtsextreme und neonazistische Parteien in ganz Europa ein weiterer unduldbarer Übergriff sowie nationalsozialistische Wiederbetätigung.
Noch immer betreiben der Österreichische Bundespräsident, Ministerien und öffentliche Stellen des Bundes, Landes und der Gemeinden auf dieser offen neonazistisch agitierenden Plattform ihre Accounts.
Wir fordern den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler, alle Ministerinnen und Minister und alle öffentlichen Stellen Österreich im Land und in der EU dazu auf, ihre Accounts auf X umgehend zu löschen. Es ist nicht einzusehen, dass Steuerzahlende Geld dafür ausgeben, dass öffentliche Stellen Arbeitszeit für ihre Darstellung in einem neonazistischen Medium investieren. Österreich hat sich im Staatsvertrag und in der Verfassung zu einem Vorgehen gegen nazistische und faschistische Organisationen auf österreichischem Gebiete verpflichtet. Dem ist Folge zu leisten.
_Gerhard Ruiss, Daniela Wisser, Daniel Wisser_
_Wien, 10.12.2025_
WIR VERWEISEN AUF: ARTIKEL 9, STAATSVERTRAG 1955, AUFLÖSUNG NAZISTISCHER ORGANISATIONEN.
1. Österreich wird die bereits durch die Erlassung entsprechender und von der Alliierten Kommission für Österreich genehmigter Gesetze begonnenen Maßnahmen zur Auflösung der nationalsozialistischen Partei und der ihr angegliederten und von ihr kontrollierten Organisationen einschließlich der politischen, militärischen und paramilitärischen auf österreichischem Gebiet vollenden. Österreich wird auch die Bemühungen fortsetzen, aus dem österreichischen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazismus zu entfernen, um zu gewährleisten, daß die obgenannten Organisationen nicht in irgendeiner Form wieder ins Leben gerufen werden, und um alle nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern.
2. Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und paramilitärische, als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind.
3. Österreich verpflichtet sich, unter der Androhung von Strafsanktionen, die umgehend in Übereinstimmung mit den österreichischen Rechtsvorschriften festzulegen sind, das Bestehen und die Tätigkeit der obgenannten Organisationen auf österreichischem Gebiete zu untersagen.
SOWIE AUF DEN § 3 DES VERBOTSGESETZES 1947: WIEDERBETÄTIGUNGSVERBOT.
_Siehe Rechtsinformationssystem des Bunds RIS, Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Verbotsgesetz 1947, Fassung vom 10.12.2025_
Schriftsteller
Daniel Wisser
Telefon: +43 1 526 20 44-35
E-Mail: mail@danielwisser.net
Website: https://www.danielwisser.net
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