
Lotterie für Kassenbelege – Finanzausschuss schickt Gesetz in Begutachtung
Opposition hegt Fragen
Der Finanzausschuss einigte sich auf eine Begutachtungsfrist bis 13. Jänner 2026 zur Einführung einer Beleglotterie. Diese soll Anreize schaffen, Rechnungen zu verlangen. Monatlich werden 100 Gewinne zu je 2.500 Ꞓ verlost, ergänzt durch mögliche Bonusziehungen mit zwei Gewinnen von jeweils 250.000 Ꞓ. Das Gesetz soll von Oktober 2026 bis Ende 2029 gelten.
Einstimmig sprach sich der Finanzausschuss für die Begutachtungszeit aus. Der Initiativantrag wurde vertagt und soll im Jänner erneut im Finanzausschuss behandelt werden.
BELEGLOTTERIE: 2.500 Ꞓ FÜR KASSENBELEGE
Um einen Anreiz dafür zu setzen, dass Konsumentinnen und Konsumenten beim Bezahlen eine Rechnung verlangen, liegt ein von ÖVP, SPÖ und NEOS vorgelegter Initiativantrag (630/A) vor, der die Einführung einer Beleglotterie vorsieht. Monatlich sollen 100 Gewinnerinnen und Gewinner gezogen werden, die jeweils 2.500 Ꞓ erhalten. Zusätzlich sind zweimal jährlich Bonusziehungen mit zwei Gewinnen zu je 250.000 Ꞓ möglich, die per Verordnung festgelegt werden. Insgesamt dürfen laut Initiativantrag maximal 4 Mio. Ꞓ pro Jahr in der Beleglotterie verlost werden. Die Preise sollen von Steuern und Abgaben befreit sein. Teilnehmen können volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die geeignete Kassenbelege über FinanzOnline oder per E-Mail einreichen.
Teilnehmen dürfen laut Initiativantrag Personen über 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich. Sie können in der FinanzOnline-App (FON+) oder unter Angabe einer E-Mail-Adresse Belege einreichen, die den Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung entsprechen. Das neue Gesetz soll mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten und mit 31. Dezember 2029 wieder außer Kraft treten.
OPPOSITION HEGT BEDENKEN UND STIMMT FÜR BEGUTACHTUNG
Elisabeth Götze (Grüne) bezeichnete die Beleglotterie als interessanten Vorschlag angesichts der Abschaffung der Belegerteilungspflicht. Sie erkundigte sich zu den erwarteten Mehreinnahmen sowie den Kosten der Maßnahme. Zudem müsse verhindert werden, dass für eine Leistung mehrere Belege eingereicht werden. Auch erkundigte sie sich zu der Einreichungsform. Wenn ausschließlich digital mitgespielt werden könne, wie stehe es im Einklang mit dem Recht auf analoges Leben, hinterfragte sie. Gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Jakob Schwarz interessierte sie sich für zugrundeliegende Experteneinschätzungen. Schwarz stellte infrage, ob die Gewinnchancen ausreichen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen und zeigte die Gefahr auf, durch die Maßnahmen Geld „rauszuschmeißen“.
Arnold Schiefer (FPÖ) teilte die Bedenken der Grünen, stimmte aber ebenso der Ausschussbegutachtung zu. Er stellte die Frage, ob die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt das „richtig Wichtige“ ist. Aus Sicht von SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer stellt es einen gewissen Anreiz dar, auch bei kleinen Beträgen den Beleg zu verlangen. „Es geht um jedes einzelne Los“, stellte er dar und ging davon aus, dass der Ertrag deutlich höher ist als die Kosten. Krainer hielt fest, dass dies auf einer Idee seines Fraktionskollegen Christoph Matznetter beruhe und das Abgabenniveau damit sichergestellt werden soll.
EIBINGER-MIEDL BEFAND DIE BELEGLOTTERIE ALS GUTE BEGLEITMASSNAHME ZUM NEUEN DIGITALEN BELEG
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl befand die Beleglotterie für eine gute Begleitmaßnahme zum neuen digitalen Beleg, der freiwillig sein wird. Unternehmen können sich für den digitalen Beleg entscheiden, müssen aber nicht, betonte sie. Das gleiche gelte für die Kundinnen und Kunden. Durch die Maßnahme sollen nun Anreize geschaffen werden, damit Belege mitgenommen werden. Die Implementierungskosten seien noch nicht konkret und würden vom Finanzministerium bis zum nächsten Ausschusstermin aufbereitet, sagte sie. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla
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