
Entwaldungsverordnung: Aufschub und Vereinfachung offiziell angenommen – wirtschaftliche Katastrophe verhindert
DIE LAND&FORST BETRIEBE ÖSTERREICH BEGRÜSSEN DIE HEUTIGE FORMALE ANNAHME DES IM TRILOG ERZIELTEN ERGEBNISSES ZUR ÜBERARBEITUNG DER EU-ENTWALDUNGSVERORDNUNG (EUDR) DURCH DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT. DAMIT WURDE EIN ZENTRALER SCHRITT GESETZT, UM DIE GROSSEN UNSICHERHEITEN UND UNTRAGBAREN BELASTUNGEN FÜR DIE BETROFFENEN SEKTOREN IM NEUEN JAHR ZU VERHINDERN.
Die offizielle Verabschiedung der Gesetzesänderung macht den dringend notwendigen Aufschub der EUDR-Umsetzung für ein Jahr nun endlich rechtskräftig und bringt Vereinfachungen gegenüber der ursprünglichen Fassung der EUDR und spürbare Entlastungen für Betriebe entlang der gesamten Wertschöpfungskette. _„Dass diese Fristverlängerung als logischer Schritt nach dem erlangten Kompromiss zwischen Parlament, Rat und Kommission nun fixiert ist, ist entscheidend“_, betont LFBÖ-Präsident Konrad Mylius. _„Sie schafft Planbarkeit für die betroffenen Betriebe und verhindert, dass ganze Sektoren ab Jahresbeginn 2026 vor unverhältnismäßigem, zusätzlichem bürokratischen Aufwand stehen.“_
Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist nach Ansicht der Land&Forst Betriebe Österreich der once-only-Ansatz für Klein- und Kleinstbetriebe: Eine einmalige, vereinfachte Erklärung ersetzt laufende Meldepflichten. Auch die Möglichkeit, postalische Adressen anstelle exakter Geo-Daten zu verwenden, reduziert den administrativen Aufwand und mindert Datenschutzrisiken. Dank der Anwendung der Größengrenzen auf jene Betriebszweige, die für die EUDR tatsächlich relevant sind, wird die Zahl der voll betroffenen Betriebe deutlich herabgesenkt.
Während der heutige Beschluss eine spürbare Reduktion des bürokratischen Aufwands mit sich bringt, bleiben rechtliche Unsicherheiten und Unklarheiten rund um die EU-Entwaldungsverordnung bestehen. Nicht zuletzt wird das Grundproblem der Verordnung damit nicht aus dem Weg geräumt: Die globale Entwaldung stellt ein großes Problem dar, für das die Hauptbetroffenen der EUDR, die heimischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, nicht verantwortlich sind. Die Land&Forst Betriebe Österreich fordern deshalb, dass die Europäische Kommission die neue Revisionsklausel der EUDR ernst nimmt und die gewonnene Zeit bis April 2026 für eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung nutzt.
Die mehrfachen Verschiebungen und Überarbeitungen der EUDR zeigen deutlich, dass die Verordnung in ihrer ursprünglichen Ausgestaltung nicht ausreichend an der betrieblichen Praxis orientiert war. Zentrale Umsetzungsfragen wurden erst nachträglich erkannt und korrigiert. Für künftige EU-Regelungen braucht es daher von Beginn an realistische Folgenabschätzungen und eine frühzeitige Einbindung der Praxis, damit gute politische Ziele nicht erneut durch mangelhafte Umsetzung gefährdet werden.
_„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiges Signal für künftige Gesetzesvorhaben. Eine praxisnahe und unbürokratische EU-Gesetzgebung von Beginn an vermeidet aufwändige Änderungsverfahren im Nachhinein“,_ erklärt Mylius. _„Wir werden jedenfalls genau darauf achten, dass aus der EUDR-Änderung am Papier auch eine lebbare Handhabung für die Betriebe in der Praxis wird.“_
_Die Land&Forst Betriebe Österreich sind die freiwillige Vereinigung österreichischer Landbewirtschafter, mit der Zielsetzung, Österreichs Wälder und Felder als betriebliche Grundlage und gesellschaftlichen Mehrwert zu erhalten und Bewusstsein für die Anliegen privater land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und deren Tätigkeit zu schaffen. Die Mitgliedsbetriebe der Land&Forst Betriebe Österreich bewirtschaften zusammen mehr als ein Viertel des österreichischen Waldes und produzieren jede fünfte Tonne des österreichischen Getreides. _
Land&Forst Betriebe Österreich
Paula Mayrhofer, MSc.
Telefon: +43 664 1491615
E-Mail: mayrhofer@landforstbetriebe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender