
Breite Mehrheit im Bundesrat für Abgabenänderungsgesetz 2025
Sammelnovelle bringt unter anderem Ausweitung des Tabakmonopols und höhere Tabaksteuer
Grünes Licht hat der Bundesrat heute mit breiter Mehrheit für das Abgabenänderungsgesetz 2025 gegeben. Neben diversen Änderungen im Steuerrecht bringt es auch eine Ausweitung des Tabakmonopols und strenge Regeln für den Verkauf von E-Zigaretten (E-Liquids). Hanfblüten zum Rauchen und Nikotinbeutel dürfen demnach nur noch bis Ende 2028 außerhalb von Trafiken verkauft werden. Außerdem werden E-Liquids und Nikotinbeutel ab April 2026 in die Tabaksteuer einbezogen. Bereits ab Februar 2026 wird die Steuer für klassische Tabakwaren wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen erhöht.
Mittels Abänderungsantrag wurde im Nationalrat zuvor außerdem vorgesehen, die Umsatzgrenze für bestehende Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht, wie sie etwa für Verkäufe im Freien, auf Schi- und Almhütten sowie in Buschenschanken gelten, von 30.000 Ꞓ auf 45.000 Ꞓ zu erhöhen. Zudem wird die Ausstellung digitaler Kassenbelege erleichtert.
Einer von der Regierung vorgeschlagenen Aktualisierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait erteilte die Länderkammer außerdem die erforderliche verfassungsmäßige Zustimmung.
AUSWEITUNG DES TABAKMONOPOLS
Ziel der geplanten Änderungen im Tabakmonopolgesetz ist es, im Sinne des Gesundheitsschutzes den „Wildwuchs“ beim Verkauf alternativer Tabakprodukte zu beseitigen und durch die Kanalisierung des Vertriebs Kontrollen zu erleichtern. Durch höhere Preise soll außerdem der Griff zu E-Zigaretten und zu sonstigen Nikotin- bzw. Nikotinersatzprodukten eingedämmt werden. So werden Nikotinbeutel (Pouches) und Hanfblüten zum Rauchen ausdrücklich in das Tabakmonopol aufgenommen und deren Verkauf mit einer Übergangsregelung auf Tabaktrafiken beschränkt. Strenger reguliert wird auch der Verkauf von E-Zigaretten (E-Liquids). Die Tabaksteuer für E-Liquids und Nikotinbeutel soll ab April 2026 eingehoben werden, wobei für bereits jetzt bei Kleinhändlern befindliche Produkte eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Im Februar 2027 und 2028 wird es dann weitere Erhöhungen geben. Ebenso wird die Steuer für klassische Tabakprodukte wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen bis 2028, beginnend ab Februar 2026, stufenweise angehoben. Besteuert werden auch nikotinfreie E-Liquids und Pouches.
Insgesamt werden mit dem 60 Seiten starken Abgabenänderungsgesetz 2025 zwanzig Gesetze geändert, wobei die vorgesehenen Maßnahmen von Präzisierungen beim Freiwilligenpauschale über die Einführung eines Pflichtveranlagungstatbestands bei widerrechtlichem Bezug von Absetzbeträgen bis hin zu Änderungen bei der Abschreibung von Immobilien reichen. Darüber hinaus sollen ab April 2026 die Grunderwerbsteuer, ab 2027 die Versicherungssteuer und ab 2028 Gebühren vollständig digital abgewickelt werden. Ein Sanktionsmechanismus soll die elektronische Einreichung von Anbringen durchsetzbarer machen.
Günter Pröller (FPÖ/O) sieht in dem „Riesenpaket“ mit über 20 Gesetzen durchaus positive Dinge, bei denen er mitstimmen könnte, wie er sagte. Es bringe aber auch Belastungen und Erhöhungen von Steuern und Gebühren mit sich. Er kritisierte, dass „die teuerste Regierung aller Zeiten“ die Bürgerinnen und Bürger belaste, ohne bei sich selbst zu sparen. Viele der Maßnahmen würden außerdem nicht dazu beitragen, die Inflation zu senken. Daher lehne die FPÖ das gesamte Paket ab.
Wichtig sei, auch mit diesem Paket ein Zeichen zu setzen, dass die Budgetkonsolidierung voranschreite, so Manfred Mertel (SPÖ/K). Bildung und Innovation hätten einen hohen Stellenwert, in diesem Bereich könne man aber nur etwas machen, wenn man das Budget konsolidiere. Zur Tabaksteuer wies er im Hinblick auf das Gesundheitssystem darauf hin, dass diese derzeit nur eine Bundesabgabe und nicht für die Länder bestimmt sei. Die finanzielle Situation in den Kommunen sei sehr angespannt, so Mertel. So sei etwa die Grundsteuer ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Gemeinden, meinte er mit Blick in Richtung FPÖ, dass Gebühren immer Leistung und Gegenleistung betreffen.
Das Gesetz sei ein Bekenntnis zu Fairness, Gesundheitsschutz und modernem Unternehmertum, so Christoph Stillebacher (ÖVP/T). Bei den Tabakwaren hole man die Produkte in den regulierten und kontrollierten Verkauf und sichere damit auch das „österreichische Erfolgsmodell“ der Trafiken ab, wo etwa zur Hälfte Menschen mit Behinderungen seien. Das sei gelebte Inklusion und Standortpolitik zugleich. Die Anpassung der Tabaksteuer stelle für ihn einen „Akt der Fairness“ dar, so Stillebacher, der etwa auch auf die Ausnahmen bei der Belegerteilung und die „Kalte-Hände-Regelung“ hinwies, nach der etwa Maronibrater und Christbaumverkäufer keine Registrierkasse verwenden müssten.
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT KUWAIT
Einstimmig sprachen sich die Bundesrätinnen und Bundesräte für die Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait aus. Das bisher gültige Abkommen entspricht bei Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung nicht mehr den aktuellen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), so die Erläuterungen zu dem vorliegenden Staatsvertrag.
Die Änderung sei eine notwendige Maßnahme mit bilateralen steuerrechtlichen Auswirkungen, zumal das Abkommen „in die Jahre gekommen“ sei, so Dominik Reisinger (SPÖ/O). Es gehe etwa um mehr Transparenz, Berichterstattungspflichten und Informationsaustausch. Österreich sei eine Exportnation und brauche diese Doppelbesteuerungsabkommen, meinte Christoph Thoma (ÖVP/V). Die Standards, die nun gesetzt würden, seien gut für Österreich und den Wirtschaftsstandort. Auch Günter Pröller (FPÖ/O) sprach seine Zustimmung aus. Er wies darauf hin, dass die Anfänge der Handelsbeziehungen und Exportmärkte im Mittleren Osten schon in die 1960er Jahre zurückreichen würden. (Fortsetzung Bundesrat) mbu
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