
Erhöhte Patientensicherheit in der digitalen Pflege ohne Eingriff in die Privatsphäre durch 3D Sensorik.
Sicherheit ohne Kamerabilder: Datenschutzkonforme Technologien für die digitale Pflege bereits am Markt verfügbar
Die jüngste Berichterstattung des Tages-Anzeigers über die Installation von KI-gestützten Kamerasystemen im Universitätsspital Zürich (USZ) hat eine wichtige Debatte über Privatsphäre und Datenschutz in der Pflege entfacht. Als führender österreichischer Anbieter von 3D-Sensorlösungen für den Pflegemarkt, sieht cogvis darin einen wichtigen Diskurs für die gesamte Branche: Technologie muss Sicherheit gewährleisten, ohne die Privatsphäre zu opfern.
FEHLENDE PRIVATSPHÄRE IN DEN INTIMSTEN MOMENTEN
Die von Rechtsprofessorin Ursula Sury im Tages-Anzeiger formulierte Warnung bringt es auf den Punkt: Selbst mit Verpixelung bedeuten Kameras in Patientenzimmern einen massiven Eingriff in die Privatsphäre von PatientInnen, BewohnerInnen wie auch MitarbeiterInnen. Es bleibt stets das ungute Gefühl: Irgendwo, irgendwie wird ein Bild von mir aufgenommen. Auch wenn Anbieter Anonymisierung versprechen – das ursprüngliche Bild existiert, zumindest für Sekundenbruchteile im System. Und kann oftmals auch via Einstellungen wieder rückgängig gemacht werden.
COGVIS: VOLLE FUNKTIONALITÄT OHNE KOMPROMISSE BEI DER PRIVATSPHÄRE
Der cogvis companion schützt die Privatsphäre von BewohnerInnen und PatientInnen bestmöglich – es werden 3D Tiefendaten, keine Kamerabilder verarbeitet. Das Verhalten von BewohnerInnen wird direkt auf dem Sensor selbst analysiert und das System alarmiert in Echtzeit bei voreingestellten Ereignissen. Die Rohdaten verlassen somit nie den Sensor oder Raum. Lediglich im Ereignisfall wird eine Visualisierung erzeugt, welche die Transparenz des KI-Systems erhöht und Pflegekräften Informationen über Bewegungsmuster zur Verfügung stellt. Dank dieser Visualisierungen, welche keine primären Identifikationsmerkmale beinhalten, können Sturzhergänge nachvollzogen, repetitive Sturzursachen identifiziert und künftige Stürze verhindert werden.
AI-ACT FORDERT EUROPÄISCHE VERANTWORTUNG
Der seit 1. August 2024 geltende EU AI-Act setzt einen klaren politischen Rahmen: Systeme im Gesundheitswesen müssen dem Prinzip der Datenminimierung folgen. Die Botschaft der Europäischen Union ist eindeutig: Wenn es eine technologische Alternative gibt, die denselben Zweck erfüllt, aber weniger invasiv ist, dann ist diese zu bevorzugen – eine der Grundsätze der DSGVO. Genau hier setzt cogvis an – mit Privacy-by-Design als Grundprinzip, nicht als nachträgliche Anpassung durch die Verpixelung von Kamerabildern.
Dass Frankreich die Überwachung mittels Kamerabildern oder -videos trotz vorliegender Einverständniserklärungen in Patientenzimmern bereits untersagt hat, unterstreicht die Richtung der europäischen Entwicklung[1]. Schweizer Spitäler und Pflegeeinrichtungen sollten nicht abwarten, bis gesetzliche Einschränkungen folgen, sondern proaktiv auf DSGVO-konforme Technologien setzen.
„Die Diskussion am USZ zeigt: Patientenschutz und Datenschutz müssen und dürfen keine Gegensätze sein“, so Rainer Planinc, CEO von cogvis. „Wir appellieren an Spitäler und Pflegeeinrichtungen, bei der Digitalisierung nicht den einfachsten, sondern den verantwortungsvollsten Weg zu wählen. Die Technologie existiert – es braucht nur den Willen, sie einzusetzen.“
ÜBER COGVIS:
cogvis ist ein mehrfach ausgezeichnetes Technologieunternehmen mit Sitz in Wien, das sich auf KI-basierte Pflegelösungen für den Gesundheits- und Pflegebereich spezialisiert hat. Als Spin-Off der TU Wien gegründet, hat sich cogvis als europaweiter First Mover im Bereich digitaler Monitoringsysteme am europäischen Markt behauptet und bereits mehr als 10.000 Zimmer mit dem cogvis companion ausgestattet. Mehr Infos unter www.cogvis.ai
cogvis software und consulting GmbH
Dr. Rainer Planinc
E-Mail: planinc@cogvis.ai
Website: https://www.cogvis.ai
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