ÖAMTC: Was ändert sich 2026 im österreichischen Straßenverkehr? (Teil 2 – Recht)

Änderungen bei Besitzstörungsklagen und Führerschein, 36. StVO-Novelle mit Neuerungen für Rad- & E-Scooterfahrende und evtl. kamerabasierter Überwachung

2026 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.

_Zwtl.: Reform gegen Abzocke bei Besitzstörungsklagen _

Um missbräuchliche Geschäftsmodelle mit Besitzstörungsklagen unprofitabel zu machen, kommt ein vom ÖAMTC schon länger gefordertes Gesetz gegen „systematische Abzocke“. Demnach sollen bei Störungshandlungen, die mit Kraftfahrzeugen gesetzt wurden, die Anwaltstarife und Gerichtsgebühren gesenkt werden. So wird es künftig unattraktiv, im Vorfeld unverschämt hohe Forderungen zu verlangen, um sich den Verzicht auf eine Klage „abkaufen“ zu lassen.

_Zwtl.: 36. StVO-Novelle – ÖAMTC fordert Nachbesserungen _

Im Jahr 2026 könnte die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Änderungen bringen. So sollen u. a. E-Mopeds als Kraftfahrzeuge klassifiziert und damit zulassungspflichtig werden – inklusive Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht. Ab 1. Mai 2026 wird die Promillegrenze für E-Scooterfahrende auf 0,5 Promille gesenkt, E-Scooter müssen ab diesem Zeitpunkt zudem einen Blinker haben; das Befahren von Fußgängerzonen kann mit einer Verordnung der zuständigen Behörde nicht nur für Radfahrende, sondern auch für E-Scooter erlaubt werden.

Weitere wichtige Punkte – inklusive Zeitplan – sind aus Sicht von Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, allerdings noch offen. Zu einigen strittigen Themen hat der Mobilitätsclub bereits Kritik geäußert:

* Kamerabasierte Überwachung: Nach der derzeit in Planung befindlichen StVO-Novelle sollen Gemeinden eine Möglichkeit erhalten, ihre Verkehrsflächen mit Kameras zu überwachen. In der Unbestimmtheit, wo eine Kameraüberwachung zulässig sein soll, ortet Österreichs größter Mobilitätsclub ein riesiges Problem – in ganz Österreich wäre laut ÖAMTC-Jurist:innen ein Wildwuchs an schwer erkennbaren und mitunter auch großflächigen Fahrverbotszonen zu erwarten. Zusätzlich könnte durch das Fehlen einheitlicher Vorgaben praktisch jeder Ort eigene Ideen zur Verkehrsberuhigung entwickeln – ein Regelchaos wäre vorprogrammiert. Zudem ist der Vorschlag in der aktuell präsentierten Version nicht verfassungskonform.

* Helmpflicht für E-Scooter- und E-Bike-Fahrende: Mit der StVO-Novelle möchte die Bundesregierung auch Maßnahmen gegen die steigenden Unfallzahlen von E-Scooter- und E-Bike-Fahrer:innen setzen. Sie schlägt daher eine Helmpflicht für E-Biker:innen bis 14 Jahre sowie für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre vor. Der Entwurf lässt allerdings laut ÖAMTC an Treffsicherheit vermissen und reflektiert das Unfallgeschehen unzureichend. Auf Basis der Unfall- und Nutzer:innendaten fordert der Mobilitätsclub daher eine Helmpflicht für E-Scooter ohne Alterseinschränkung, für E-Bikes eine Helmpflicht ohne Strafandrohung.

_Zwtl.: Änderungen im Führerscheinwesen voraussichtlich mit 1. Mai in Kraft _

Ab 1. Mai 2026 treten voraussichtlich Änderungen im Führerscheinwesen in Kraft.

* Führerscheinprüfung: Wer die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung nicht auf Anhieb schafft, darf künftig bereits nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen nochmals antreten. Andererseits wird „schummeln“ noch unattraktiver: Die Sperrfrist wird von neun auf 18 Monate verlängert.

* Verlängerung Lkw- und Bus-Führerschein: Diese werden nun auch ab dem Alter von 60 Jahren für fünf Jahre verlängert – statt wie bisher für zwei.

Einige Änderungen betreffen das Führerschein-Dokument selbst, und zwar:

* Während der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins kann man nun mit einer behördlichen Bestätigung bis sechs Monate nach Wohnsitznahme weiterhin fahren. Das war bisher unmöglich.

* Viele internationale Führerscheine können künftig mit einer Geltungsdauer von drei Jahren ausgestellt werden – bisher war diese auf maximal ein Jahr begrenzt.

* Die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlanzeige gilt künftig acht statt vier Wochen als „Ersatzführerschein“, wie bisher allerdings nur im Inland.

Eine weitere Neuerung könnte bei der Pickerl-Überprüfung kommen. Seitens der Politik gibt es den Vorschlag, die Prüfintervalle zu ändern.

Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen2026.

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