
Musterverfahren abgekauft – aber Erstgericht lässt sich nicht „papierln“
Landesgericht Feldkirch legt selbst dem EuGH vor
Wie letzte Woche berichtet wurde, hat VW durch Zahlung an Kläger die Entscheidung des EuGH verhindert. Von einer Irreführung der Justiz war die Rede: VW habe alle Fälle, die vor Höchstgerichten anhängig waren, durch Zahlung der geforderten Beträge plus Zinsen „daschlogn“ und damit eine Klärung europarechtlicher Grundsatzfragen verhindert.
Daraufhin mussten die Klägeranwälte ihre hunderten Verfahren allesamt fortsetzen lassen. Wie Rechtsanwalt Benedikt Wallner berichtet, hat das LG Feldkirch prompt reagiert und in einem Verfahren seiner Kanzlei damit begonnen, die Causen selbst dem EuGH vorzulegen.
Der Beschluss vom 22.12.2025 im O-Ton: “Durch ihr Anerkenntnis in den genannten Verfahren verhinderte die beklagte Partei (Volkswagen AG) eine Klärung der Frage, ob das Gesamtemissionskontrollsystem beim Dieselmotor EA288 als verbotene Abschalteinrichtung zu qualifizieren ist, oder ob jeglicher diesbezügliche Einbau im Motor schon als verbotene Abschalteinrichtung zu betrachten ist, ob es auf die Einhaltung der in der EU-Verordnung und ihren Durchführungsverordnungen genannten „Grenzwerte“ im NEFZ oder im Realbetrieb ankomme sowie inwieweit allenfalls ein Thermofenster bei Dieselmotoren der EURO 6 Klasse als Stand der Technik zu betrachten ist. Daher ist dieses Gericht berechtigt, diese Frage zur Klärung selbst dem EuGH gem. Art 267 AEUV vorzulegen.”
Damit werde der Plan, eine EuGH-Entscheidung zu verhindern, vorläufig nicht aufgehen, resümiert Wallner, der es für keine schlaue Idee hält, den Eindruck zu erwecken, dass man die Justiz in ihrer Arbeit behindern will.
WALLNER JORTHAN Rechtsanwalts GmbH
Dr. Benedikt Wallner
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