Aufnahmestopp für Ukraine-Vertriebene: Caritas appelliert an Politik

Wiener Caritasdirektor Schwertner: Muss unter allen Umständen verhindert werden, „dass Menschen, die vor dem Krieg geflüchtet sind, jetzt in Österreich sich selbst überlassen bleib

Nachdem am Donnerstag in Wien auch das letzte Aufnahmezentrum für Ukraine-Vertriebene seine Türen geschlossen hat, appelliert der Wiener Caritasdirektor Klaus Schwertner an das Gewissen und die Vernunft der politisch Verantwortlichen: „Mit dem heutigen Tag stehen zahlreiche Frauen, Männer und Kinder vor der realen Gefahr, obdachlos zu werden. Gerade angesichts der aktuellen Kälte und der hohen Auslastung der Notquartiere ist diese Entscheidung schlicht unverantwortlich und bereitet uns große Sorgen“, so Schwertner in einer Stellungnahme am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Kathpress.

Es gehe um Menschen, die vor Krieg, Gewalt und unvorstellbarem Leid geflohen seien. Unter allen Umständen müsse verhindert werden, „dass Menschen, die vor dem Krieg geflüchtet sind, jetzt in Österreich sich selbst überlassen bleiben“.

Die Länder und der Bund schieben sich gegenseitig die Verantwortung für die Erstaufnahme zu. Dieser „sinnbefreite Konflikt“ zwischen Bund und Ländern dürfe nicht länger auf dem Rücken von Menschen ausgetragen werden, kritisierte Schwertner: „Wir appellieren daher dringend an das Innenministerium und die Verantwortlichen der Länder, rasch und gemeinsam eine nachhaltige Lösung zu finden und wieder drei bis fünf Ankunftszentren für ukrainische Geflüchtete einzurichten.“

Im Schnitt kommen rund 1.200 Ukrainerinnen und Ukrainer pro Monat nach Österreich. Rein formal müssen sie sich, sobald sie Österreich erreichen, bei der Polizei anmelden und dann bei der jeweiligen Sozialeinrichtung – in Wien etwa beim Fonds Soziales Wien – ihren Antrag auf Grundversorgung einbringen, sofern sie dieses Instrument nützen wollen. Bis dieses Ansuchen nach einigen Tagen (im Regelfall positiv) beschieden ist, waren bisher die Ankunftszentren der Länder für ihre Unterbringung zuständig.

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