Verfahren gegen Rektor Rauscher eingestellt – StA erkennt keine Malversationen bei Lehrveranstaltungen an der PH NÖ

Anzeige des Bildungsministeriums unbegründet – Abberufung durch Minister Wiederkehr erfolgte auf Grund strafrechtlich haltloser Vorwürfe

Die STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT hat das auf Grund der Anzeige des BMB geführte VERFAHREN mit Beschluss vom 5.12.2025 – NUNMEHR RECHTSKRÄFTIG – EINGESTELLT. Dies erfolgte, weil das Vorgehen der PH_ „nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist“. _

Die Behauptung des Bildungsministeriums, die Abberufung des Rektors wäre auf Grund von schwerwiegenden strafrechtlich relevanten Vorwürfen erfolgt, erweist sich somit als haltlos.

Der Rechtsanwalt des Rektors, Mag. Dominik Konlechner dazu: _„Die Anzeige stand von Anfang an auf tönernen Füßen. Es ist erschütternd, dass man einen verdienten Bildungs­wissenschaftler mit unbegründeten Vorwürfen öffentlich und beruflich ‚hinrichten‘ kann.“_

Die Verfahrenseinstellung ändert nämlich nichts an der rechtswidrigen Abberufung als Rektor, dagegen ist noch ein Zivilverfahren vor dem Arbeitsgericht anhängig.

Rektor Rauscher: _„Die falschen Vorwürfe wurden als solche erkannt. Jetzt wäre es Zeit für den Minister, seine Entscheidung zu überdenken, um nicht weiter die Gerichte zu bemühen.“_

Konlechner Rechtsanwalt KG
Mag. Dominik Konlechner
Telefon: 01/8909916
E-Mail: DoKo@starkrecht.at

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