Long Covid, ME/CFS – Achitz: Rechnungshof untermauert Forderungen der Volksanwaltschaft

Handlungsbedarf bei PVA – Immer noch wird nicht mobilen Patient*innen Hausbesuch zur Begutachtung verweigert

Menschen, die an Myalgischer Enzephalomyelitis bzw. dem Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS) leiden, berichten der Volksanwaltschaft immer wieder von unzureichender medizinischer Versorgung, von fehlender sozialer Absicherung und von Hürden, die die PVA bei den Begutachtungen für Rehageld bzw. Berufsunfähigkeitspension aufstellt, und von Gutachterinnen und Gutachtern ohne Fachwissen. Und immer wieder berichten sie, dass sie der Simulation beschuldigt werden oder dass die Erkrankung als psychisch eingestuft wird, was zu Stigmatisierung der Patientinnen und Patienten führen kann. „Die Volksanwaltschaft kritisiert seit Langem die schlechte medizinische Versorgung. Gut, dass jetzt auch der Rechnungshof (RH) das Thema aufgreift und eine Gesamtstrategie für die Versorgung fordert“, so Volksanwalt Bernhard Achitz.

GUTACHTER*INNEN BESSER AUSBILDEN, BEFUNDE BERÜCKSICHTIGEN!

Achitz begrüßt auch, dass der RH exakte Kriterien empfiehlt, nach denen entschieden werden soll, welche Begutachtungen als Hausbesuche stattfinden sollen. Für Gutachter*innen empfiehlt der RH zielgerichtete fachliche Fortbildung, auch das eine Forderung der Volksanwaltschaft. „Regelmäßig beschweren sich Betroffene, die mit ärztlichen Attesten belegen können, dass sie nicht mobil sind. Trotzdem sollen sie die Anreise in ein Untersuchungszentrum auf sich nehmen. Von der PVA und vom Sozialministerium-Service SMS erwarte ich mir, dass die Gutachterinnen und Gutachter besser geschult werden. Es geht aber auch um die grundsätzliche Herangehensweise: Die Gutachterinnen und Gutachter könnten den Patientinnen und Patienten sowie den Befunden mehr Glauben schenken. Viele fühlen sich aber eher als potenzielle Simulanten behandelt“, so Achitz.

NICHT MOBILE PATIENTINNEN UND PATIENTEN SOLLEN ZU HAUSE BEGUTACHTET WERDEN

Erst vor wenigen Tagen hat sich wieder eine junge Frau bei der Volksanwaltschaft beschwert, weil sie zur Begutachtung vorgeladen wurde, obwohl sie nicht transportfähig ist. „Nicht mobile Patientinnen und Patienten sollen zu Hause begutachtet werden. Wenn sie extra den Weg zu Begutachtungsstellen auf sich nehmen müssen, drohen massive gesundheitliche Verschlechterungen“, so Achitz: „Immer wieder kommen Versicherungsträger und Behörden jenen Patientinnen und Patienten entgegen, die sich an die Volksanwaltschaft gewandt hatten. Das ist sehr zu begrüßen, aber zu wenig“, so Achitz: „Ich appelliere an die PVA, aber auch an andere öffentliche Stellen, dass Hausbesuche bei ME/CFS-Betroffenen zum Standard für nicht transportfähige Patientinnen und Patienten werden – auch in den Fällen, wo sich niemand an die Volksanwaltschaft gewandt hat.“

SOZIALE ABSICHERUNG VERBESSERN

ME/CFS-Betroffene wenden sich auch häufig an die Volksanwaltschaft, weil sie auf große Hürden bei ihrer sozialen Absicherung stoßen. Sowohl für das Pflegegeld als auch für Rehageld bzw. Berufsunfähigkeitspension ist in den meisten Fällen die Pensionsversicherung (PVA) zuständig. Die Volksanwaltschaft konnte in manchen Fällen erfolgreich einschreiten, in denen etwa medizinische Befunde nicht berücksichtigt und daher Ansprüche abgelehnt wurden.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender