Investitionen der Tourismusbetriebe über die OeHT sichern regionale Wertschöpfung und Wohlstand

Kraus-Winkler: Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) als verlässlicher Tourismuspartner braucht bestmögliche Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Branche

„Touristische Investitionen entfalten ihre Wirkung weit über die Branche hinaus. Sie stärken nicht nur Tourismusbetriebe selbst, sondern auch zahlreiche Dienstleister vor Ort. Außerdem tragen sie zur Schaffung und Erhaltung von Infrastruktur bei, von der die gesamte Bevölkerung profitiert“, erklärt Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anlässlich der Veröffentlichung der OeHT-Förderbilanz für das Jahr 2025. „Wo im Tourismus investiert wird, entstehen nachhaltige Perspektiven für ganze Regionen.“

Die Sonderauswertung des WKÖ-Wirtschaftsbarometers Winter 2025 unter 300 Unternehmen aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zeigt: Der Investitionsausblick in der Branche bleibt in den kommenden 12 Monaten abwartend, die Beschäftigungserwartungen sind überwiegend stabil. 17 % erwarten ein steigendes Investitionsvolumen, ein Drittel (34 %) geht von einem gleichbleibenden Niveau aus. Knapp die Hälfte prognostiziert ein sinkendes Investitionsvolumen. In der Gastronomie erwartet fast ein Drittel der Betriebe ein steigendes Investitionsvolumen; in der Hotellerie sind es 9 %; bei Freizeit- und Sportbetrieben 3 %.

Ersatzinvestitionen dominieren: Für die nächsten 12 Monate gibt die Hälfte der Betriebe an, Investitionen aufgrund von Ersatzbedarf zu tätigen (50 %). Neuinvestitionen werden von rund 30 % der Betriebe geplant. Die Unternehmen begründen dies hauptsächlich mit Digitalisierung (61 %), Innovation (51 %) sowie Ökologie und Nachhaltigkeit (49 %). Gegen Neuinvestitionen sprechen aus Sicht der Betriebe vor allem die allgemeine Unsicherheit (54 %) und Finanzierungsbedingungen (44 %) sowie der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften (31 %).

Jedes vierte Unternehmen (25 %) plant in den kommenden 12 Monaten keine Investitionen. Diese Zurückhaltung lässt sich in erster Linie durch die ausgeprägte Unsicherheit sowie den eingeschränkten finanziellen Spielraum der Unternehmen infolge der hohen Kostenbelastungen erklären.

„Mit der OeHT haben unsere Tourismusbetriebe einen starken, kompetenten Partner an ihrer Seite, der über ausreichende Fördermittel für Investitionsanreize zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit verfügt und damit die wirtschaftliche Zukunft unserer Regionen absichert“, so Kraus-Winkler. Zur Absicherung dessen fordert die Bundesspartenobfrau Unterstützung von der Politik mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung der gewerblichen Tourismusförderung über die OeHT, die das Budget nicht belasten, sondern im Gegenteil, über die Belebung des Tourismus, Steuereinnahmen in die Staatskassen spülen.

* Die 2025 eingeführte erhöhte Stabilitätsabgabe sieht keine Ausnahme für geförderte Finanzierungen wie bei anderen Banken vor, die Aufträge des Bundes abwickeln. Der daraus resultierende Kostenauftrieb reduziert die Förderwirkung und konterkariert daher die Ziele der Tourismusförderung. Die Bundesspartenobfrau fordert daher einer Ausnahmeregelung für die OeHT entweder im Stabilitätsabgabegesetz oder im KMU-Fördergesetz.

* Die OeHT ist als einzige Förderbank in Österreich und der EU nicht von den überbordenden Regulativen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) ausgenommen. Dies führt laut Bundesspartenobfrau dazu, dass die OeHT bei EU-Verordnungen mit bürokratischen Auflagen gleich belastet wird wie reine Kommerzbanken. Die OeHT muss daher rasch auf die Liste ausgenommener Institute gesetzt werden.

* Zurzeit ist es nicht mehr möglich OeHT-Eigenkredite an Tourismusbetriebe mit Bundeshaftungen zu besichern. Hier wäre es notwendig, die Einsatzmöglichkeiten des Haftungsrahmens auszuweiten und so die Tourismusförderung in Österreich budgetneutral zu skalieren. Der Haftungsrahmen, betont Kraus-Winkler, könnte dabei direkt für Tourismus-KMUs zur Sicherstellung von OeHT-Eigenkrediten zum Einsatz kommen oder als Sicherheit für Kommerzbanken für langfristige (15 Jahre) Refinanzierungen für die OeHT verwendet werden, die damit wiederum langfristige Kredite an KMUs im Tourismus vergeben könnte.

Die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT) abgewickelt und richtet sich an KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. „Mit 337 Förderbewilligungen 2025 und einem ausgelösten Fördervolumen von insgesamt 539 Mio. Euro zeigt sich einmal mehr die hohe Investitionsbereitschaft der Branche – vorausgesetzt, es stehen attraktive und unbürokratische Finanzierungs- und Förderinstrumente zur Verfügung“, so Kraus-Winkler abschließend. (PWK035/EL)

Wirtschaftskammer Österreich

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