
FinanzOnline baut Service weiter aus: Stellvertretung durch Vertrauensperson
Seit Jänner 2026 bietet FinanzOnline die Möglichkeit, sich von einer Vertrauensperson in steuerlichen Angelegenheiten helfen zu lassen.
_„Nicht alle Menschen tun sich in der digitalen Welt leicht. Mit dem neuen Service der so genannten „Unentgeltlichen Vertretung“ erweitern wir unser Angebot auch für diejenigen, die sich bei der digitalen Nutzung lieber Unterstützung durch eine Vertrauensperson holen. Wir schaffen ein transparentes und sicheres System, in dem erkennbar ist, wer für wen in FinanzOnline tätig war und die Stellvertreterregelung jederzeit von beiden Seiten widerrufen werden kann. Ganz im Interesse für Menschen, die sich bei der Nutzung digitaler Medien unsicher sind und daher lieber anderen Menschen in diesem Zusammenhang vertrauen“,_ sagt FINANZMINISTER MARKUS MARTERBAUER.
WIE FUNKTIONIERT DIE UNENTGELTLICHE VERTRETUNG?
Natürliche Personen können sich seit Jänner 2026 unentgeltlich von einer anderen volljährigen Privatperson – etwa aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis – in FinanzOnline in allen steuerlichen Angelegenheiten vertreten lassen. FINANZSTAATSSEKRETÄRIN BARBARA EIBINGER-MIEDL ergänzt: „_Mit der neuen Möglichkeit, sich im FinanzOnline unentgeltlich von einer Vertrauensperson vertreten zu lassen, machen wir den Zugang für jene Menschen leichter, die ihre Anliegen nicht selbst digital erledigen können oder möchten. Für entsprechende Unterstützung kann man nun ganz einfach eine Vertrauensperson beauftragen – transparent, sicher und jederzeit widerrufbar. Damit nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und sorgen gleichzeitig dafür, dass hierbei niemand zurückgelassen wird.“_
WER DARF VERTRETEN – UND UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN?
Die Vertretung ist ausschließlich kostenlos erlaubt, also unentgeltlich. Beide – der Vertretene als auch die Vertretung – müssen volljährig sein. Der Vertreter oder die Vertreterin muss über eine ID-Austria oder eine EU-eID verfügen und darf höchstens vier Personen vertreten. Voraussetzung ist außerdem, dass der oder die Vertretene nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit hat oder eine Pension bezieht.
EINFACH, KLASSISCH UND OFFIZIELL: SO WIRD DIE VOLLMACHT ERTEILT
Die Vertretung wird über das Formular „FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online“ bekannt gegeben. Es ist auf www.bmf.gv.at/formulare oder im Finanzamt erhältlich. Das unterschriebene Formular wird vom Vertreter oder von der Vertreterin über den eigenen FinanzOnline Zugang unter „Vertretungsbeziehung verwalten“ hochgeladen. Ein großer Vorteil: Der oder die Vertretene benötigt dafür keine ID Austria oder EU-eID.
WAS KANN DIE VERTRETUNG IN FINANZONLINE ERLEDIGEN?
Nach erfolgter Prüfung gibt es eine Nachricht an die beteiligten Personen und die Vertretung kann bereits aktiv werden. Sofort können über FinanzOnline unter anderem Steuererklärungen eingereicht, Ratenzahlungen beantragt oder Guthaben rückerstattet werden. Das ist auch dann möglich, wenn der Vertretene selbst noch nie oder gar keinen Zugang zu FinanzOnline hatte. Alle Handlungen sind dabei klar als Vertretungshandlungen gekennzeichnet. Besteht ein eigener FinanzOnline-Zugang, kann der Vertretene weiterhin selbst aktiv werden.
UMFANG, DAUER UND ZUSTELLUNG
Die unentgeltliche Vertretung umfasst alles, was auch dem Vertretenen in FinanzOnline zur Verfügung steht, und kann nicht auf einzelne Handlungen beschränkt werden. Sie kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Eine Zustellvollmacht ist nicht enthalten – Bescheide und Schreiben werden weiterhin direkt an den Vertretenen zugestellt, können aber bei elektronischer Zustellung auch von der Vertretung eingesehen werden.
JEDERZEIT WIDERRUFBAR
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden – entweder durch den Vertretenen (postalisch oder über FinanzOnline) oder durch den Vertreter oder die Vertreterin selbst. Damit bleibt die volle Kontrolle jederzeit beim Vertretenen.
Wichtig: Die klassische Abgabe von Formularen bleibt selbstverständlich weiterhin möglich.
WIE VIELE MENSCHEN NUTZEN FINANZONLINE?
Mehr als 6,7 Millionen Personen nutzen FinanzOnline, das international ausgezeichnete E-Government-Flaggschiff Österreichs. Das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung steht kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.bmf.gv.at/vertretung
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
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