EU Pakt im Praxistest: Caritas sieht Lücken für Vulnerable und Integrationswillige

Ein unausgereiftes Screening sowie fehlende Perspektiven für erwerbstätige Asylsuchende gefährden Schutz und Integration.

_„Der EU Pakt ist hochkomplex. Er verlangt Behörden und Betroffenen enorme Orientierung ab. In dieser Komplexität liegen zwei entscheidende Lücken: Erstens werden vulnerable Menschen zu oft übersehen, und zweitens verlieren Menschen, die längst in Österreich arbeiten, ihre Zukunft in Österreich“, _kommentiert Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich, das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz, kurz AMPAG bzw EU Pakt. Seine Begutachtungsfrist endet morgen, 12. Februar.

DAS NEUE ASYLSYSTEM STELLT MENSCHEN, BEHÖRDEN UND BERATUNGSSTELLEN VOR NEUE HERAUSFORDERUNGEN.

Das neue EU-Asylsystem bringt viele Veränderungen auf einmal mit sich. Künftig werden neue europarechtliche Verordnungen und nationale Gesetze gleichzeitig angewendet. Europäische und österreichische Regeln greifen dauerhaft ineinander, was Unsicherheit erzeugt und alle Beteiligten vor zusätzliche Aufgaben stellt. Für Betroffene ist es schwer erkennbar, welche Schritte folgen und welche Folgen sie haben werden.

Der Versuch, Asylverfahren und Standards in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen, ist positiv. Eine gemeinsame Lösung ist notwendig, und der EU-Pakt enthält durchaus sinnvolle Schritte – etwa, dass Einvernahmen künftig aufgezeichnet werden müssen.

Zugleich greifen zentrale Regelungen zu kurz. Der vorliegende Entwurf bleibt in mehreren Bereichen problematisch, etwa bei der geplanten Quotenregelung im Familiennachzug, die europarechtswidrig sein dürfte, oder bei den weiterhin fehlenden Obsorge-Regelungen ab dem ersten Tag für unbegleitete Minderjährige.

Für die Caritas stehen jedoch zwei weitere Punkte besonders im Fokus:

DIE GRAVIERENDSTE LÜCKE: VULNERABLE MENSCHEN FALLEN DURCHS RASTER.

Zünftig entscheidet ein schnelles Screening über den Verfahrensweg. Dieser Moment kann darüber entscheiden, wie viel Zeit, Unterstützung und Schutz eine Person in ihrem Asylverfahren erhält.

Das Screening soll in Polizeistationen stattfinden – ohne begleitende psychologische oder sozialarbeiterische Expertise. Im besten Fall werden sichtbare Vulnerabilitäten erkannt, viele andere jedoch nicht, beispielsweise traumatische Belastungen, Lernschwierigkeiten, psychische Erkrankungen oder spezielle Schutzbedürfnisse, etwa von LGBTIQ-Personen.

Bleibt eine Vulnerabilität unentdeckt, kann die Person in einem beschleunigten Verfahren landen. Dort sind die Fristen kurz, und Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Eine Abschiebung kann erfolgen, ohne die finale Überprüfung durch ein Gericht, ob Schutz notwendig und rechtlich gegeben wäre.

_„Wenn wir Verletzlichkeit nicht erkennen, riskieren wir Fehlentscheidungen und im schlimmsten Fall das Leben von Menschen. Wir brauchen Screenings mit Fachwissen und ein Verfahren, das Fehler korrigierbar macht“,_ so Tödtling-Musenbichler.
Die Caritas fordert:

Caritas Österreich
Mag. Ursula Grabher, MAS
Telefon: +43 676 5472309
ursula.grabher@caritas-austria.at

www.caritas.at

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