
24-Stunden-Betreuung: Schluss mit der Scheinheiligkeit!
Caritas, Hilfswerk und Malteser Care fordern ernsthafte Auseinandersetzung und wirksame Maßnahmen für die Zukunft der 24-Stunden-Betreuung in Österreich
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Am Freitag dieser Woche, den 20. Februar 2026, wird sich die Pflegentwicklungskommission dem Thema 24-Stunden-Betreuung widmen. Dem Gremium gehören Bund, Länder und Gemeinden an. „Es ist höchst an der Zeit, dass die Politik sich ernsthaft mit der 24-Stunden-Betreuung auseinandersetzt. Man hat viel zu lange weggeschaut“, kritisiert ELISABETH ANSELM, GESCHÄFTSFÜHRERIN DES HILFSWERK ÖSTERREICH. „OFFENBAR IST DIE 24-STUNDEN-BETREUUNG EINE HEISSE KARTOFFEL FÜR DIE POLITIK: WIR WISSEN, DASS WIR SIE BRAUCHEN, ABER KEINER WILL SIE ANGREIFEN“, so Anselm. „DIESE SCHEINHEILIGKEIT MUSS ENDLICH AUFHÖREN. WIR KÖNNEN DIE BETROFFENEN UND IHRE FAMILIEN, ABER AUCH DIE BETREUERINNEN UND BETREUER, NICHT EINFACH HÄNGEN LASSEN“, fordert die Geschäftsführerin des Hilfswerks. „Es geht nicht um die Frage, ob wir 24-Stunden-Betreuung in Österreich wollen oder nicht, sondern darum, ob wir selbige durch fortgesetzte Untätigkeit wieder in den Schwarzmarkt abdrängen, oder sie in einem transparenten, qualitätsgesicherten und adäquat geförderten Rahmen zukunftsfähig aufstellen“, meint Anselm. „Denn solange es Menschen gibt, die dieser Arbeit nachgehen wollen, und andere, die genau diese Unterstützung brauchen, werden sich die Menschen finden. Die Politik hat es in der Hand, unter welchen Umständen die 24-Stunden-Betreuung stattfindet“, ist Anselm überzeugt.
Die 24-Stunden-Betreuung ist seit 2007 gesetzlich regulierter und geförderter Teil der österreichischen Versorgungslandschaft. Rund 30.000 Familien nehmen sie derzeit in Anspruch. Sie trägt neben der Angehörigenpflege und den stundenweise ins Haus kommenden mobilen Diensten wie Hauskrankenpflege und Heimhilfe dazu bei, den Wunsch von weit über 80 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher zu erfüllen – nämlich so lange wie möglich zu Hause zu leben. Knapp 57.000 selbstständige Betreuungskräfte, zumeist aus Ost- und Südosteuropa, verfügen aktuell über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie kommen regelmäßig im Turnus von üblicherweise zwei bis drei Wochen ins Land, wohnen bei der pflegebedürftigen Person und bestreiten den Alltag mit ihr. Ein großer Teil der Betreuerinnen und Betreuer wird von Agenturen vermittelt und unterstützt, die im besten Fall auch eine begleitende Qualitätssicherung durch diplomierte Pflegekräfte gewährleisten. Das anerkannte Zertifikat ÖQZ-24 schreibt unter anderem eine derartige Qualitätssicherung vor.
VÖLLIGE SCHRÄGLAGE BEI DER FÖRDERUNG DER 24-STUNDEN-BETREUUNG
Die staatliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung betrug seit der Einführung im Jahr 2007 bis zum Jahr 2022 unverändert 550 Euro pro Monat. Im Jahr 2023 wurde die Förderung erstmals angepasst, zunächst auf 640 Euro, dann auf 800 Euro. „Damit hat man damals nicht einmal den Wertverlust korrigiert und mittlerweile entwertet sich die Förderung laufend weiter“, erklärt HELMUT LUTZ, GESCHÄFTSFÜHRER MALTESER CARE. „Ich finde das ungeheuerlich. Familien, die zu Hause pflegen und betreuen, ersparen der Allgemeinheit viel Geld. Als Dank dafür sehen sie sich in der 24-Stunden-Betreuung mit einer völligen Schräglage der Förderung konfrontiert“, kritisiert Lutz. „Vergleicht man die Ausgaben der öffentlichen Hände für die unterschiedlichen Pflegformen, dann sieht man, wie unvernünftig auch volkswirtschaftlich die Vernachlässigung der Pflege zu Hause und speziell auch der 24-Stunden-Betreuung ist“, sagt Lutz. Die durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben der öffentlichen Hand sind derzeit für eine pflegebedürftige Person im Pflegeheim mit 38.728 Euro zu veranschlagen, in der 24-Stunden-Betreuung mit 9.980 Euro und in den mobilen Diensten mit 6.307 Euro.
Besonders ärgert sich Helmut Lutz auch über die Tatsache, dass man die Einkommensgrenze, die den Zugang zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung regelt, nie angepasst hat. Im Jahr 2007 wurde diese Grenze mit 2.500 Euro festgelegt. Liegt das Einkommen darüber, gibt es keine Förderung. Mittlerweile müsste diese Grenze, an die Inflation angepasst, bei über 4.055 Euro liegen. „Für immer mehr Familien ist der Zugang zur Förderung versperrt“, sagt Lutz. Während daher für Betroffene mit geringerem Einkommen die Leistbarkeit der 24-Stunden-Betreuung an der niedrigen Förderung scheitert, haben Menschen mit höherem Einkommen gar keinen Förderanspruch. Die Folge: „IMMER MEHR BETREUUNGSBEDÜRFTIGE MENSCHEN LANDEN – OHNE MEDIZINISCHE NOT UND GEGEN IHREN WILLEN – IN DEN UNGLEICH TEUREREN UND PERSONELL SCHON JETZT AM LIMIT BEFINDLICHEN PFLEGEHEIMEN“, sagt Lutz. „DIE FÖRDERUNG DER 24-STUNDEN-BETREUUNG IST DIE EINZIGE LEISTUNG IN DER PFLEGE UND BETREUUNG, BEI DER DAS EINKOMMEN ALS BARRIERE DIENT. DAS IST FÜR DEN EINZELNEN UNGERECHT UND VOLKSWIRTSCHAFTLICH SINNLOS“, kritisiert Lutz.
QUALITÄT UND FAIRNESS KOSTEN GELD – AUCH IN DER 24-STUNDEN-BETREUUNG
„Pflegeheime sind zweifellos ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil unseres Versorgungssystems. Sie sind aber nicht immer notwendig und auch nicht immer die passende Lösung, weder für die pflegebedürftigen Menschen, noch – mit Blick auf die Kosten – für die öffentliche Hand“, ist auch ANNA PARR, GENERALSEKRETÄRIN DER CARITAS ÖSTERREICH, überzeugt. Jeder öffentliche Euro, der es Menschen ermögliche, zu Hause gut betreut zu werden und auch zu bleiben, entlaste das System, d. h. Pflegeheime und Krankenhäuser, und stärke damit die Stabilität im Gesamtsystem, sagt Parr. „Die 24-Stunden-Betreuung ist eine entscheidende Säule, die Familien stützt und das gesamte Pflegesystem mitträgt. Deshalb darf sie nicht zu einem Eliteprogramm werden. Sie muss dringend weiterentwickelt werden. Die Einkommensgrenzen sowie die Förderhöhe müssen endlich an die heutige Realität angepasst werden. Denn Betreuung zu Hause ist nicht nur menschlich richtig, sondern auch volkswirtschaftlich die klügste Lösung“, meint Parr.
Parr präsentiert die wichtigsten Forderungen von Caritas, Hilfswerk und Malteser Care zur Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung: „Wir fordern einen Ausgleich des Wertverlustes der Förderung und eine substanzielle Verbesserung der Förderung, um Spielraum für Leistbarkeit, Qualität und Fairness zugewinnen. Eine Anhebung der Förderung von 800 Euro auf 1.600 Euro wäre zielführend und immer noch sehr weit entfernt von dem, was ein Platz im Pflegeheim kostet“, erklärt Parr. Ob man diese erhöhte Förderung direkt an die betroffenen Personen auszahlt oder Teile davon beispielsweise in die Refinanzierung einer begleitenden Qualitätssicherung durch diplomierte Pflegefachkräfte oder eine bessere soziale Absicherung der Betreuerinnen und Betreuer investiert, sei noch zu diskutieren, meinen die die Organisationen. Außerdem wird eine ZEITGEMÄSSE, TRANSPARENTE ANPASSUNG DER EINKOMMENSREGELUNG ALS VORAUSSETZUNG FÜR DEN ZUGANG ZUR FÖRDERUNG verlangt. Das heißt, dass die Einkommensgrenze VALORISIERT werden muss und der Inflation folgend AUF 4.050 EURO anzuheben ist, DARUNTER MUSS DER ZUGANG ZUR FÖRDERUNG MÖGLICH SEIN. Um einen Zugang zur 24-Stunden-Betreuung auch dort zu erschließen, wo die Not am größten ist, sollen MENSCHEN MIT GERINGEN PENSIONEN ZUSCHÜSSE AUS DER SOZIALHILFE bekommen. MODELLE WIE BEISPIELSWEISE IN DER STEIERMARK zeigen erfolgreich, wie es geht: Dort wird Betroffenen mit niedrigem Einkommen ab der Pflegegeldstufe 4 eine Zusatzförderung ausbezahlt. So können sie sich die benötigte 24-Stunden-Betreuung leisten und zu Hause leben.
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