
PVÖ: Recht auf analoge Behördenwege – Gutachten bestätigt Kritik am Digitalzwang
„Ein Gutachten von Prof. Dr. Manfred Matzka zeigt: Wer Förderungen nur online anbietet, handelt diskriminierend!, so PVÖ-Präsidentin Gerstorfer.
„Der Pensionistenverband Österreichs sieht sich durch ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Manfred Matzka in seiner Kritik am zunehmenden Digitalzwang voll bestätigt“, erklärt PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer. Der renommierte Jurist, frühere Sektionschef im Bundeskanzleramt und langjährige Spitzenbeamte der Republik kommt in seiner Expertise zur sogenannten Geräte-Retter-Prämie zu dem Schluss, dass eine ausschließlich digitale Beantragung ohne analoge Alternative gleichheitswidrig und diskriminierend ist.
Matzka zeigt detailliert auf, dass der Gleichheitssatz der Verfassung, das Behindertengleichstellungsrecht, das E-Government-Gesetz und der Datenschutz einer „Online-only“-Praxis klare Grenzen setzen. „Genau darauf weisen wir seit Jahren hin: Es ist verfassungsrechtlich, sozialpolitisch und menschlich unzulässig, Menschen von Förderungen auszuschließen, nur weil sie keinen Computer oder kein Smartphone benutzen können oder wollen“, so Gerstorfer.
PVÖ-FORDERUNG: RECHT AUF ANALOGE BEHÖRDENWEGE GESETZLICH VERANKERN
Unabhängiger Pensionistenverband Österreichs
Generalsekretär Christian Rösner, MSc
E-Mail: christian.roesner@pvoe.at
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