Städtebund erfreut über Ministerratsbeschluss für automationsunterstütze Zufahrtskontrollen und klare Regeln für E-Mopeds

Der Österreichische Städtebund zeigt sich in einer ersten Reaktion über den Ministerratsbeschluss für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen erfreut. Städtebund-Generalsekretär THOMAS WENINGER betont: „Im Namen des Österreichischen Städtebundes möchte ich mich bedanken, dass den langjährigen Forderung der österreichischen Städte, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen durchführen und E-Mopeds vom Radweg auf die Fahrbahn verlagern zu können mit dem Ministerratsbeschluss zur 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung Rechnung getragen wird.“

Die österreichischen Städte setzen schon seit vielen Jahrzehnten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Damit Fahrverbote, Fußgängerzonen oder Schulstraßen auch tatsächlich von unberechtigten Einfahrten freigehalten werden können, setzen Städte große Hoffnungen auf Kennzeichenerfassung bei unberechtigten Einfahrten. Dazu ist allerdings eine Novelle der Straßenverkehrsordnung erforderlich, die nach einer Begutachtung im Winter 2025 aktuell von den Regierungsparteien im Ministerrat beschlossen wurde – sehr zur Freude der Städte.

MICHAEL KÖGL, Vorsitzender des Städtebund-Verkehrsausschusses und Vizebürgermeister in St. Pölten erklärt: „Als Städte brauchen wir die Handhabe, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dazu gehört es auch, den motorisierten Verkehr aus gewissen Zonen herauszuhalten, Rettungszufahrten freizuhalten und Einfahrten bei Mobilitätseinschränkung zu ermöglichen. Wir begrüßen eine rasche und datenschutzkonforme Lösung bei der Schaffung der automatisationsgestützten Zufahrtskontrolle. Dafür braucht es jetzt eine umgehende Beschlussfassung als Grundlage zur Umsetzung.“

ULLI SIMA, Wiener Mobilitätsstadträtin ist wichtig: „Gemeinsam mit über 20 anderen Städten in Österreich haben wir uns jahrelang für die Möglichkeiten eingesetzt, Verkehrsberuhigung via kamerabasierter Zufahrtskontrolle umsetzen zu können, wie sie in vielen anderen Städten bereits gängige Praxis ist. Aus welchen Gründen auch immer, hat die Grüne Ex-Verkehrsministerin Gewessler dies jahrelang verhindert. Es freut mich, dass durch Minister Peter Hanke nun endlich die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Wir werden uns nun anschauen, was die Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf für Wien konkret bedeuten.“

Die Grazer Bürgermeisterin ELKE KAHR betont: „Die Ermöglichung der bildgestützten Zufahrtskontrolle ist zu begrüßen, zumal auch alle datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Vorfeld genau geprüft wurden. In Städten mit vielen und diversen Zu- und Durchfahrtsregelungen ist es jedenfalls aus dem Blickwinkel der Angemessenheit einfacher und effizienter, sich auch dieses Kontrollinstruments zu bedienen. Schäden wie dies etwa durch Poller-Sicherungen passieren, können vermieden werden.“

Die Grazer Vizebürgermeisterin JUDITH SCHWENTNER und stellvertretende Vorsitzende des Städtebund-Verkehrsausschusses sagt: „Wir haben in Graz zahlreiche Fußgänger:innenzonen und verkehrsberuhigte Bereiche, in denen es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, weil Fahrzeuge unberechtigt ein- oder durchfahren. Ein klar geregeltes Zufahrtsmanagement gibt uns die nötige Kontrolle und wäre eine Möglichkeit die Sicherheit und Lebensqualität der ungeschützten Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen. Jetzt ist entscheidend, dass die Ankündigungen eine rasche, datenschutzkonforme Umsetzung finden.“

Der Linzer Bürgermeister DIETMAR PRAMMER und Vizepräsident des Österreichischen Städtebundes betont: „Ich begrüße die erzielte Einigung zur automationsunterstützten Zufahrtskontrolle. Für die Städte eröffnet sich damit erstmals eine praxistaugliche Möglichkeit, bestehende Zufahrtsbeschränkungen wirksam zu kontrollieren und sensible Bereiche – insbesondere in der Innenstadt – nachhaltig zu entlasten. Gerade für die Verkehrsberuhigung im Zentrum ist das ein wichtiger Schritt. Weniger Durchzugsverkehr bedeutet mehr Lebensqualität für die Linzerinnen und Linzer, attraktivere Rahmenbedingungen für das Einkaufen in der Innenstadt und einen Mehrwert für das Linzer Innenstadtkonzept.“

Bürgermeister KURT WALLNER und Vorsitzender der Städtebund-Landesgruppe Steiermark erklärt: „Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf sollen Städte für automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen endlich Rechtssicherheit bei der Umsetzung bestehender Verkehrsregelungen erhalten. Dafür hat sich der Österreichische Städtebund auch über viele Jahre hinweg mit Nachdruck eingesetzt. Für Leoben bedeutet das eine wesentliche Erleichterung für die Einführung einer modernen, rechtlich abgesicherten Steuerung unseres Pollersystems. Das Pollerprojekt steht kurz vor dem Abschluss, künftig soll die Zufahrt technisch unterstützt und effizient abgewickelt werden. Ziel ist es, die Sicherheit in der Fußgängerzone zu gewährleisten, unbefugten Verkehr zu verhindern und gleichzeitig einen reibungslosen Zulieferverkehr sicherzustellen. So schaffen wir mehr Aufenthaltsqualität und Verlässlichkeit für alle, die unsere Innenstadt nutzen.“

BERNHARD ZWIELEHNER, Bürgermeister von Ried im Innkreis betont: „Eine solche Gesetzesmöglichkeit ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit in unseren Städten, gleichzeitig berücksichtigt sie eine klare Regelung zum Schutz von persönlichen Daten. Für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen können somit die ihnen vorbehaltenen Zonen besser geschützt werden und auch das Unfallrisiko verringert. Eine fundierte Verkehrsplanung beinhaltet auch die Überwachung von Übertretungen, die mit der Gesetzesgrundlage optimal geschaffen wird.“

Der Bürgermeisterin von Baden CARMEN JEITLER-CINCELLI ist wichtig: „Die Badener Innenstadt lebt nicht zuletzt davon, dass die Menschen in der Fußgängerzone echte Wohlfühlzeit verbringen. Die Sicherheit der Fußgänger hat dabei oberste Priorität. Mit automationsunterstützte Ein- und Zufahrtskontrollen mit Kamera- und Ampelsteuerung (Beispiel für die untere Wassergasse in Baden) möchte die Stadtgemeinde Baden eine Vorreiterrolle einzunehmen, sobald die entsprechende Gesetzesvorlage vorliegt.“
Im Begutachtungsverfahren hat der Österreichische Städtebund unter anderem gefordert, dass die erfassten Fotoaufnahmen nicht für Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) verwendet werden dürfen, um die Akzeptanz der Systeme zu erhöhen. Dieses Anliegen wurde in der Regierungsvorlage berücksichtigt.

Elisabeth Hirt
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