LH-Stv. Landbauer: EuGH-Entscheidung stärkt rechtliche Position bei Spange Wörth

Rechtsfragen auf EU-Ebene geklärt – Bundesverwaltungsgericht kann nun über Genehmigungsfähigkeit entscheiden

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Spange Wörth und damit auch zur geplanten S34 bringt aus Sicht des Landes Niederösterreich eine wesentliche rechtliche Klärung. Der EuGH hat zentrale Fragen zur Auslegung der EU-Vogelschutzrichtlinie beantwortet und damit die Grundlage für das weitere Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) geschaffen. „Der EuGH hat die maßgeblichen Rechtsfragen präzisiert. Das stärkt unsere rechtliche Position und schafft eine klare Grundlage für die nun anstehende Entscheidung in Österreich“, erklärt Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer.

Der Gerichtshof stellte klar, dass nicht jede Beeinträchtigung einzelner Exemplare automatisch eine verbotene Störung im Sinn der Vogelschutzrichtlinie darstellt. Entscheidend ist, ob sich ein Vorhaben erheblich auf den Erhaltungszustand bzw. die Population der betroffenen Art auswirkt. Zudem wurde klargestellt, dass die Wirksamkeit projektimmanenter Schutzmaßnahmen fachlich zu prüfen ist. Ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten liegt im Verfahren bereits vor und befasst sich mit der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen. Erfreulicherweise ist der EuGH der Argumentation des Landes in den vorgelegten Fragen gefolgt und hat damit die Rechtsauffassung der Projektwerber bestätigt. Die weitergehenden Forderungen der Umweltorganisationen wurden hingegen nicht bestätigt.

„Damit liegen die entscheidungsrelevanten Grundlagen auf dem Tisch. Jetzt ist es am Bundesverwaltungsgericht, das Verfahren fortzusetzen und zu einer Entscheidung zu kommen“, so Landbauer.

Die Spange Wörth ist ein zentraler Bestandteil der geplanten S34 und soll die Anbindung an die A1 Westautobahn verbessern sowie zur Entlastung der B20 und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Raum St. Pölten beitragen. „Die Spange Wörth ist für die verkehrliche Gesamtfunktion wesentlich. Die Menschen in der Region warten auf diese notwendige Entlastung. Mit der EuGH-Entscheidung ist nun ein nächster Schritt gesetzt. Unser Ziel bleibt eine rasche und rechtssichere Entscheidung“, betont Landbauer.

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