
Mittleres Management an Pflichtschulen: Verfassungsausschuss hat Gesetzesnovelle in Begutachtung geschickt
Frist für Stellungnahmen läuft bis 9. März
Die von der Regierung am Dienstag im Parlament eingebrachte Dienstrechtsnovelle für den Schulbereich wird in Begutachtung geschickt. Das hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats gestern Nacht nach Schluss der Plenarsitzung einstimmig beschlossen. Bis zum 9. März haben die eingeladenen Stellen demnach Zeit, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Damit könnte der Verfassungsausschuss noch vor der nächsten Plenarsitzung am 25. März abschließend darüber beraten. Die Liste umfasst fast 200 Stellen und Organisationen: dazu zählen beispielsweise auch die Pädagogischen Hochschulen, die zuständigen Lehrergewerkschaften, diverse Berufs- und Familienverbände, die Religionsgemeinschaften und sämtliche Bildungsdirektionen.
Mit der Dienstrechtsnovelle (405 d.B.) will die Regierung ein „mittleres Management“ an allgemeinbildenden Pflichtschulen etablieren. Es soll die erst vor kurzem eingeführten pädagogisch-administrativen Fachkräfte ersetzen und nicht nur Schuldirektorinnen und Schuldirektoren, sondern auch das Lehrerkollegium von administrativen Aufgaben entlasten. Demnach könnten etwa einzelne Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen – bei reduzierter Unterrichtsverpflichtung – spezielle Aufgaben wie die Organisation schulischer Veranstaltungen oder die Koordination von Arbeitsgruppen – übernehmen. Wie viele Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, soll laut Gesetzentwurf von der Größe der Schule abhängen: Bei Schulen mit 40 bis 60 Lehrkräften (Vollzeitäquivalenten) soll die Unterrichtsverpflichtung beispielsweise insgesamt um 18 Wochenstunden sinken. Zuständig für die Aufgabenverteilung und Auswahl der dafür vorgesehenen Lehrkräfte wird die Schulleitung sein, wobei das System für Volks- und Mittelschulen mit mindestens 15 Klassen bereits ab dem kommenden Schuljahr gelten soll (Näheres dazu siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 131/2026).
Darüber hinaus plant die Regierung, die Ressourcen für Administration auch an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) aufzustocken. An diesen Schulen und an Berufsschulen soll zudem ein flexiblerer Personaleinsatz für administrative Aufgaben ermöglicht werden. Insgesamt rechnet das Bildungsressort durch die Novelle ab dem Jahr 2027 mit jährlichen Mehrkosten von rund 19,7 Mio. Ꞓ, wovon 1,28 Mio. Ꞓ auf die AHS und BMHS entfallen. Rund 225 zusätzliche Planstellen könnten demnach an den Pflichtschulen ab dem kommenden Schuljahr nötig sein. (Schluss) gs
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