
Kürzungen im Ausgleichstaxfonds gefährden nachhaltige Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt
Behindertenanwältin warnt vor steigender Arbeitslosigkeit, wachsender Armutsgefährdung und dem Abbau notwendiger Unterstützungsstrukturen
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, warnt in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Österreichischen Behindertenrat und dem Chancen Nutzen Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbunds vor den geplanten Kürzungen im Ausgleichstaxfonds. Diese betreffen zentrale arbeitsmarktpolitische Instrumente und treffen eine Bevölkerungsgruppe, die bereits vor den Kürzungen strukturell benachteiligt wurde.
„Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken,“ so Steger.
STRUKTURELLE BENACHTEILIGUNG AM ARBEITSMARKT
Menschen mit Behinderungen sind in Österreich überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung betroffen. Die Erwerbsquote liegt deutlich unter jener der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig ist das Risiko, dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu sein, signifikant erhöht.
Diese Tendenzen zeigen sich besonders bei Personen mit psychischen Erkrankungen, bei Jugendlichen mit Behinderungen im Übergang zwischen Schule und Beruf und bei Frauen mit Behinderungen, die oftmals mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind.
Inklusion am Arbeitsmarkt gelingt häufig nur dann nachhaltig, wenn individuelle Unterstützungsleistungen, Qualifizierungsangebote und begleitende Maßnahmen ineinandergreifen. Genau an diesen Schnittstellen setzen die Projekte des Ausgleichstaxfonds an. Eine Kürzung in diesen Bereichen bringt das bestehende System ins Wanken und wirkt sich auf konkrete Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen verheerend aus.
ERFAHRUNGEN AUS DER BERATUNGSPRAXIS ZEIGEN STRUKTURELLE MUSTER STATT EINZELFÄLLE
In der Beratung zeigt sich, dass gelungene Inklusion am Arbeitsmarkt selten linear verläuft. Vielmehr handelt es sich um oft langjährige Prozesse, in denen unterschiedliche Unterstützungsinstrumente aufeinander abgestimmt werden müssen.
Menschen mit Behinderungen berichten immer wieder von Situationen, in denen erst durch eine Kombination aus technischer Arbeitsplatzanpassung, begleitender Assistenz und Sensibilisierung des betrieblichen Umfelds ein Arbeitsverhältnis langfristig gefunden werden konnte. Ohne diese Maßnahmen wären bestehende Arbeitsplätze aufgrund struktureller Barrieren gar nicht erst möglich gewesen.
Andere Fälle verdeutlichen, dass der Übergang von Ausbildung in Beschäftigung für junge Menschen mit Behinderungen häufig nur dann gelingt, wenn bereits frühzeitig arbeitsmarktpolitische Unterstützungsangebote greifen. Fehlen diese oder werden sie gekürzt, kommt es nicht selten zu längeren Phasen der Erwerbslosigkeit unmittelbar nach Schul- oder Ausbildungsabschluss. Diese haben gravierende und nachhaltig negative Auswirkungen auf den gesamten weiteren Erwerbsverlauf.
Diese Konstellationen sind keine Ausnahmefälle. Sie spiegeln strukturelle Herausforderungen wider, die durch gezielte Maßnahmen abgefedert werden können. Eine Kürzung bei diesen Maßnahmen bedeutet negative Folgen für das gesamte Leben von Menschen mit Behinderungen.
ANGEMESSENE VORKEHRUNGEN ALS RECHTLICHE VERPFLICHTUNG
Unterstützungsleistungen wie Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Qualifizierungsmaßnahmen oder technische Adaptierungen sind Ausdruck angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten und Qualifikationen unter vergleichbaren Bedingungen einbringen können.
Eine Reduktion dieser Maßnahmen bedeutet faktisch eine Verschärfung bestehender Ungleichheiten und einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht.
NACHHALTIGE ABSICHERUNG STATT KURZFRISTIGER EINSPARUNGEN
Inklusion am Arbeitsmarkt ist ein langfristiger Prozess. Projektträger, Unternehmen und Menschen mit Behinderungen selbst benötigen Planungssicherheit. Kurzfristige budgetäre Einsparungen können langfristig zu höheren sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten führen. Steigende Transferleistungen, erhöhte Gesundheitsausgaben oder der Verlust qualifizierter Arbeitskräfte können das Resultat sein.
„Kürzungen im Ausgleichstaxfonds bedeuten nicht nur das Verhindern von Chancen echter Inklusion von zahlreichen Menschen mit Behinderungen. Sie führen auch zu langfristigen Mehrkosten für die Volkswirtschaft, die nicht zu unterschätzen sind“, so Steger.
FORDERUNG AN DIE POLITIK
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert,
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die nachhaltige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds sicherzustellen,
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bestehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abzusichern und auszubauen und
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manifeste Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen aktiv zu bekämpfen.
„Inklusion am Arbeitsmarkt ist kein Nebenprojekt, sondern ein Maßstab für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft. Eine nachhaltige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen ist unerlässlich, um Chancengleichheit nicht nur zu proklamieren, sondern tatsächlich zu gewährleisten“, so Steger.
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at
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