
ÖGB: Ausgleichstaxe muss erhöht werden
Chancen Nutzen Büro nimmt Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in die Pflicht
„Menschen mit Behinderungen verdienen im Schnitt weniger, sind häufiger arbeitslos und stärker von Armut betroffen. Gerade deshalb darf es beim Ausgleichstaxfonds keine Kürzungen geben“, betont Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, im Anschluss an die heutige Pressekonferenz zum Ausgleichstaxfonds.
Der Ausgleichstaxfonds ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit Behinderungen durch Unterstützungsangebote den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Gespeist wird der Fonds aus Beiträgen von Unternehmen, die ihre gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen.
Da die benötigten Gelder die Einnahmen übersteigen, stellt die Bundesregierung zusätzliche Mittel zur Verfügung. Diese sind aber nur bis 2026 gesichert. Deshalb stellt sich Berger hinter das Anliegen des Österreichischen Behindertenrats: „Wir unterstützen die Forderung des Österreichischen Behindertenrats nach einer langfristigen und nachhaltigen Absicherung des Fonds.“
76,11 PROZENT DER BETRIEBE ERFÜLLEN QUOTE NICHT
In Österreich sind insgesamt 22.434 Betriebe beschäftigungspflichtig. Davon erfüllen 76,11 Prozent die Pflichtquote nicht. „Die Zahlen zeigen klar: die meisten Unternehmen zahlen lieber die Ausgleichstaxe, als Menschen mit Behinderungen einzustellen“, sagt Berger.
AUSGLEICHSTAXE DEUTLICH ERHÖHEN
Aktuell beträgt die Ausgleichstaxe nur etwa ein Achtel bis ein Zehntel der tatsächlichen Kosten für die Beschäftigung einer begünstigt behinderten Person. „So gibt es für Unternehmen kaum einen finanziellen Anreiz, ihrer Beschäftigungspflicht nachzukommen. Wenn wir die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ernsthaft bekämpfen wollen, dann muss die Ausgleichstaxe auf ein betriebswirtschaftlich relevantes Niveau angehoben werden“, fordert Berger.
UNTERNEHMEN TRAGEN GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG
Neben der gesetzlichen Verpflichtung sieht der ÖGB auch eine klare moralische Verantwortung der Arbeitgeber. „Unternehmen können aktiv zur Chancengleichheit beitragen. Wer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schafft, stärkt nicht nur die Betroffenen, sondern trägt auch zu mehr Chancengleichheit und sozialer Inklusion bei“, so Berger.
Mag. Toumaj Faragheh
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