Internationaler Frauentag 2026: Intersektionale Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt sichtbar machen und bekämpfen

Behindertenanwältin: Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen führen zu struktureller Benachteiligung bei Zugang zu Beschäftigung, Einkommen und beruflicher Entwicklung

Anlässlich des Internationalen Frauentags macht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf die besondere Situation von Frauen mit Behinderungen aufmerksam. Sie sind häufig mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt. Intersektionale Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts, Behinderungen und oftmals weiterer Faktoren wie Alter, Herkunft oder sozialer Lage wirken sich besonders deutlich auf die Chancen von Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt aus.

UNGLEICHBEHANDLUNGEN ZEIGEN SICH VON DER SCHULLAUFBAHN BIS IN DAS ERWERBSLEBEN

Aktuelle Daten aus den österreichischen Behinderungs- und Teilhabestatistiken zeigen, dass strukturelle Ungleichheiten bereits früh beginnen. Menschen mit Behinderungen verfügen deutlich häufiger über niedrigere Bildungsabschlüsse. So haben rund 38% der Menschen mit Behinderungen höchstens einen Pflichtschulabschluss, während dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 23,7% liegt. Frauen mit Behinderungen sind davon besonders häufig betroffen.

Diese Bildungsunterschiede wirken sich direkt auf die Arbeitsmarktchancen aus. Menschen mit Behinderungen sind deutlich seltener erwerbstätig als Personen ohne Behinderungen. Laut den aktuellen Auswertungen liegt der Anteil erwerbstätiger Menschen mit Behinderungen deutlich unter jenem der Gesamtbevölkerung, während gleichzeitig ein großer Teil auf Pensionen oder andere Transferleistungen angewiesen ist.

Darüber hinaus zeigen aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt eine zunehmende Verschärfung der Situation. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ist zuletzt deutlich stärker gestiegen als jene der Gesamtbevölkerung. Anfang 2026 waren mehr als 17.000 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet, ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

„Frauen mit Behinderungen stehen am Arbeitsmarkt häufig vor mehrfachen Hürden,“ betont Steger. „Geschlechterbezogene Ungleichheiten und Teilhabebarrieren verstärken sich gegenseitig. Wenn wir Gleichstellung ernst nehmen, müssen wir diese intersektionalen Diskriminierungsstrukturen gezielt adressieren.“

UNTERSCHIEDE IN ERWERBSLÄUFEN HABEN KONKRETE AUSWIRKUNGEN AUF ARMUT

Auch wirtschaftliche Ungleichheiten sind deutlich sichtbar. Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. In Österreich gelten 21,5% der Menschen mit Behinderungen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, während der Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 16,2% liegt.

Diese Situation betrifft Frauen mit Behinderungen besonders stark. Sie arbeiten häufiger in Teilzeit, sind überdurchschnittlich oft in niedrig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen tätig und haben geringere Aufstiegschancen. Gleichzeitig sind Arbeitsplätze vielfach noch nicht ausreichend barrierefrei gestaltet und notwendige angemessene Vorkehrungen werden nicht immer umgesetzt.

ES BRAUCHT EINE INKLUSIVE UND INTERSEKTIONALE ARBEITSMARKTPOLITIK

Darüber hinaus zeigt sich, dass viele arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entweder eine geschlechtsspezifische oder eine behinderungsspezifische Perspektive einnehmen. Selten jedoch werden beide gemeinsam berücksichtigt. Dadurch geraten Frauen mit Behinderungen häufig aus dem Blick bestehender Förder- und Unterstützungsprogramme.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert daher eine konsequent intersektionale Arbeitsmarktpolitik, die die Lebensrealitäten von Frauen mit Behinderungen stärker berücksichtigt. Insbesondere werden folgende Maßnahmen empfohlen:

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Stärkung und langfristige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds für Menschen mit Behinderungen, um Arbeitsmarktprogramme erhalten und ausbauen zu können

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Gezielter Abbau struktureller Barrieren im Bildungs- und Ausbildungssystem

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Stärkung staatlicher Gleichbehandlungsstellen zum Schutz vor intersektionaler Diskriminierung

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Stärkere Berücksichtigung von Frauen mit Behinderungen in arbeitsmarktpolitischen Programmen und Fördermaßnahmen

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Einbindung von Frauen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse

Der Internationale Frauentag erinnert daran, dass Gleichstellung erst dann erreicht ist, wenn alle Frauen gleiche Chancen auf Bildung, Beschäftigung und Selbstbestimmung haben.

„Eine inklusive Arbeitswelt bedeutet, dass niemand aufgrund von Geschlecht oder Behinderungen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird,“ so Steger. „Frauen mit Behinderungen müssen endlich jene Chancen erhalten, die ihnen zustehen.“

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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