
Causa Weißmann: Anlassbezogene Richtigstellung zu Aussagen des Stiftungsratsvorsitzenden Lederer in Medien
Der Vorsitzende des Stiftungsrats des der Öffentlichkeit gehörenden Österreichischen Rundfunks (ORF), Heinz Lederer, hat in Nachrichtensendungen des ORF, unter anderem im gestrigen Ö1 Mittagsjournal und in der ZiB2, Aussagen zum Rücktritt von Mag. Roland Weißmann getätigt. Aufgrund einer Vielzahl von darin verbreiteten Unwahrheiten sieht sich Mag. Roland Weißmann, durch seinen Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherbaum, dazu veranlasst, die irreführenden und falschen Äußerungen von Herrn Lederer richtigzustellen.
Unwahr ist: Mag. Weißmann habe freiwillig seinen Rücktritt erklärt.
Richtig ist: Mag. Weißmann ist gerade nicht freiwillig zurückgetreten, sondern hat seinen Rücktritt aus wichtigem Grund, der ihn vertraglich zum Rücktritt berechtigt, erklärt. Dieser wichtige Grund bestand in dem Umstand, dass die befassten Vertreter des Stiftungsrats Mag. Weißmann nach Vorhalt der ungeprüften Vorwürfe einer Mitarbeiterin am Freitagabend unmissverständlich zu verstehen gegeben haben, dass er von einer Verteidigung seiner Person Abstand nehmen solle und – wie von der Mitarbeiterin gewünscht – seinen Rücktritt erklären solle. Am Montag beginne die Stiftungsratswoche und käme eine Information über die Sachlage aufgrund bekannter Spannungsverhältnisse im Stiftungsrat einem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe gleich. Dies würde einen immensen Reputationsschaden für Mag. Weißmann, vor allem aber auch den ORF nach sich ziehen. Mag. Weißmann hat daher den Niedergang seines beruflichen Lebenswerks in Kauf genommen, um diesen Schaden abzuwenden und aus diesem Grund seinen Rücktritt erklärt.
Unwahr ist: Es gelte die Unschuldsvermutung auch für den Generaldirektor.
Richtig ist: Mag. Weißmann wurde dazu gedrängt, ungeachtet der Wahrheit oder Unwahrheit der Vorwürfe zurückzutreten. Es sei „egal“, ob der Vorwurf zutreffe oder nicht. Alleine ein Bekanntwerden des Vorwurfs würde dazu führen, dass ein Rücktritt unabdingbar sei.
Mag. Roland Weißmann war über Tage hinweg intensiv bemüht, im Sinne aller involvierten Parteien eine Lösung zu ermöglichen, die der Kernforderung des Stiftungsrates, drohende negative Medienberichterstattung über den ORF abzuwenden, entsprochen hätte. Trotzdem wurde der ungeprüfte Verdacht, den Mag. Weißmann bestritten hat, Montag früh vom Stiftungsratspräsidium via APA-OTS und ORF Medien veröffentlicht.
Klarstellend: Mag. Roland Weißmann hat sich daher schweren Herzens und ausschließlich in reiner Verbundenheit zum ORF, für den er mehr als 30 Jahre zum Wohl des Unternehmens tätig war, trotz seiner Überzeugung, dass er kein Fehlverhalten gesetzt hat, am Sonntag Vormittag dazu entschlossen, zurückzutreten. Er hätte sich einen ehrlichen und lauteren Umgang mit Fakten verdient, aber es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass der Vorsitzende des Stiftungsrates es präferiert, ein eigenes Bild der Realität zu haben.
Brandstätter Scherbaum Rechtsanwälte OG
Dr. Oliver Scherbaum
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