
Bundesrat: Anti-Mogelpackungs-Gesetz kann mit April in Kraft treten
Kennzeichnungspflicht für Handel bei „Shrinkflation“ nimmt letzte parlamentarische Hürde
Ab April muss der Handel klar kennzeichnen, wenn Produkte von „Shrinkflation“ betroffen sind. Der Bundesrat gab heute grünes Licht für das entsprechende Anti-Mogelpackungs-Gesetz.
In Kraft treten können auch Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftsgesetz für eine bessere Krisenvorsorge, die Ratifizierung eines UN-Übereinkommens zum Schutz der Hochsee sowie eine kleine Sozialversicherungsnovelle.
Keine Mehrheit gab es für einen im Zuge der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem sie forderten, dass im Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria (AMA) künftig Mitglieder aller fünf Parlamentsparteien vertreten sein sollen.
ANTI-MOGELPACKUNGS-GESETZ GILT AB APRIL
„Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“ könnte der Hinweis lauten, den Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels ab April – vorerst befristet bis Mitte 2030 -am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung anbringen müssen, wenn die Ware von „Shrinkflation“ betroffen ist. Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz, das den Bundesrat heute mehrheitlich passierte, sieht vor, dass die Kennzeichnung für 60 Tage erfolgen muss. Umfasst sind Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 bzw. mehr als fünf Filialen.
Mogelpackungen seien eine „Preiserhöhung durch die Hintertür“, sagte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Die Regierung mache damit nun Schluss. Sie sprach von einer praktikablen Lösung mit Ausnahmen für kleine Kaufleute.
Für Sandra Lassnig (ÖVP/K) ist das Gesetz eine weitere Maßnahme, um die Inflation zu dämpfen. Es gehe um Markttransparenz und um Fairness für Konsumentinnen und Konsumenten. Wie Christoph Thoma (ÖVP/V) verwies sie insbesondere darauf, dass für kleinere Betriebe Erleichterungen enthalten seien.
Konsumentenschutz dürfe nicht davon abhängen, wie viel Zeit jemand habe, um „Detektivarbeit im Supermarkt“ zu betreiben und herauszufinden, welcher Packungsinhalt geschrumpft sei, sagte Verena Schweiger (SPÖ/W). Es brauche daher eine klare Kennzeichnung. Auch Christoph Matznetter (SPÖ/W) zeigte sich überzeugt davon, dass die Marktwirtschaft strenge Regeln brauche. Gabriele Kolar (SPÖ/St) führte an, dass unzählig viele Produkte von „Shrinkflation“ betroffen seien.
FPÖ GEGEN GESETZ, GRÜNE ORTEN LÜCKEN
Transparenz sei zwar wichtig, sagte Günter Pröller (FPÖ/OÖ). Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz führe aber zu einem großen organisatorischen Mehraufwand für den Handel. Aus seiner Sicht werde das dazu führen, dass die Preise wieder steigen werden. Mogelpackungen würden außerdem nicht im Handel entstehen, sondern in der Produktion. Die Strafen würden also die falschen treffen, so Pröller. Wie Peter Samt (FPÖ/St) plädierte er für Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten.
Simone Jagl (Grüne/NÖ) hingegen äußerte ihre Zustimmung zum Gesetz, weil dieses mehr Transparenz schaffe. Sie sah aber mehrere Lücken. Insbesondere kritisierte sie, dass nicht alle Geschäfte umfasst seien, die verpackte Produkte verkaufen, etwa auch Baumärkte oder Trafiken. Auch, dass die Kennzeichnungspflicht nur für Produkte mit mehr als 20 Gramm bzw. 20 Millilitern Inhalt gilt, sei eine Lücke. So seien etwa Gewürze oder Tee nicht umfasst. Zudem habe die Regierung die sogenannte „Skimpflation“, also die Senkung der Qualität der Zutaten, nicht berücksichtigt, kritisierte Jagl.
KEIN EINSPRUCH GEGEN LEBENSMITTELBEWIRTSCHAFTUNGSGESETZ, HOCHSEESCHUTZ-ÜBEREINKOMMEN UND SOZIALVERSICHERUNGSNOVELLE
Einhellig zugestimmt haben die Mitglieder des Bundesrats Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, mit denen die Lebensmittelversorgung im Krisenfall verbessert werden soll. Unter anderem werden die Vorsorgemaßnahmen erweitert, etwa durch eine künftig per Verordnung mögliche Vorratshaltung von Lebensmitteln.
Mehrheitlich grünes Licht gab es für die Ratifizierung des UN-Hochseeschutz-Übereinkommens. Mit dem Abkommen soll die Hochsee, die etwa zwei Drittel der Ozeane umfasst und bisher weitgehend ungeschützt ist, unter anderem vor Überfischung, chemischer Verschmutzung und anderen Gefahren geschützt werden.
Auch eine kleine Sozialversicherungsnovelle nahm im Bundesrat mehrheitlich die letzte parlamentarische Hürde. Darin wird unter anderem festgeschrieben, dass Geldbußen, die gegen Mitglieder eines Verwaltungskörpers verhängt werden, künftig vom betreffenden Sozialversicherungsträger zu tragen sind. Bei Vorsatz bzw. grob fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress möglich. (Fortsetzung Bundesrat) kar
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