
ORF: Ausschreibung für neuen Generaldirektor bzw. neue Generaldirektorin muss bis Anfang Mai erfolgen
Verfassungsausschuss schickt begleitende Bestimmungen zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz und „Politische-Werbung-Gesetz“ ins Plenum
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Weg für zwei Gesetzespakete aus dem Medienbereich geebnet. Damit sollen zum einen dem schon seit August vergangenen Jahres geltenden Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFG) und zum anderen einer neuen EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung Rechnung getragen werden. Weitreichenden Anpassungsbedarf sieht die Regierung nicht, in einzelnen Punkten müssen die österreichischen Gesetze jedoch nachgeschärft werden. So soll es etwa mehr Transparenz bei der Bestellung des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-Generaldirektorin geben.
Grundsätzliche Zustimmung zu den beiden Gesetzespaketen äußerten auch die Grünen. Sie sehen es allerdings kritisch, dass die strengen Vorgaben für Regierungsinserate gelockert werden sollen, und orten in diesem Zusammenhang noch Verhandlungsbedarf. Es gebe keinen Grund, von den bewährten Bestimmungen im Medientransparenzgesetz abzugehen und wieder Grauzonen zu schaffen, argumentierte Sigrid Maurer im Ausschuss.
Gemäß dem Gesetzesentwurf soll die „Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers“ in Regierungsinseraten künftig nicht mehr gänzlich verboten sein, sofern Sachinformationen überwiegen. Begründet wird das damit, dass eine kreative Herangehensweise an die Vermittlung der Botschaft erlaubt sein soll, was auch einen gewissen werblichen Effekt zur Folge haben könne. Von Seiten der FPÖ begründete Abgeordneter Michael Schilchegger die Ablehnung der beiden Gesetzespakete insbesondere mit Mängeln in den EU-Verordnungen selbst: So sei unklar, was unter politische Werbung falle.
EMFG-BEGLEITGESETZ BRINGT MEHR TRANSPARENZ BEI BESTELLUNG DER ORF-SPITZE
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) wurde im Frühjahr 2024 vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament beschlossen und ist seit August vergangenen Jahres in weiten Teilen direkt in Kraft. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, den Binnenmarkt für Mediendienste und somit Medienvielfalt und Pluralismus zu stärken. Es gelte, die einzigartige Rolle unabhängiger Medien für Meinungsbildung und Demokratie zu schützen, heißt es dazu unter anderem in den Erläuterungen zur von Medienminister Andreas Babler eingebrachten Regierungsvorlage.
In diesem Sinn sieht das EMFG-Begleitgesetz (412 d.B.) unter anderem mehr Transparenz bei der Bestellung des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-Generaldirektorin vor. So ist geplant, diese Funktion künftig neun – statt sechs – Monate vor Ende der laufenden Funktionsperiode auszuschreiben, wobei für die kommende Periode, die Anfang 2027 beginnt, eine Übergangsregelung mit acht Monaten gilt. Außerdem werden die fachlichen Anforderungen für die Funktion präzisiert sowie die formalen Vorgaben für die Ausschreibung erweitert und der Stiftungsrat explizit zu einem transparenten und nichtdiskriminierenden Bestellverfahren verpflichtet. Letzteres ist auch für die Bestellung der weiteren ORF-Direktorinnen und -Direktoren sowie der Landesdirektorinnen und Landesdirektoren verpflichtend.
Neu sind überdies klare gesetzliche Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen die Generaldirektorin bzw. der Generaldirektor des ORF und die anderen Direktorinnen und Direktoren vorzeitig abberufen werden können. Dazu gehören etwa das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung oder der Umstand, dass eine Bestellungsvoraussetzung weggefallen ist. Gegen eine Abberufung sollen die Betroffenen dem Gesetzentwurf zufolge Beschwerde bei Gericht einlegen können.
NEUE PFLICHTEN FÜR MEDIENDIENSTEANBIETER UND KLEINE GEMEINDEN
Auch im Mediengesetz, im Medientransparenzgesetz und im KommAustria-Gesetz werden in Umsetzung des EMFG einige Änderungen vorgenommen. So ist vorgesehen, die Eigentumsverhältnisse von Mediendiensteanbietern künftig zentral in einer von der KommAustria geführten Datenbank zu speichern. Zudem müssen Mediendiensteanbieter künftig jährlich bekanntgeben, wieviel sie aus staatlicher – bzw. drittstaatlicher – Werbung eingenommen haben. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen Geldstrafen in der Höhe bis zu 15.000 Ꞓ bzw. 20.000 Ꞓ.
Neue Pflichten wurden mit der EU-Verordnung überdies Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den von ihnen kontrollierten Rechtsträgern auferlegt. Da kleine Gemeinden nicht der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, müssen sie der KommAustria derzeit keine Werbeausgaben nach den Bestimmungen des Medientransparenzgesetz melden. Ebenso ist Tourismuswerbung im Ausland, die sich ausschließlich an ausländische Gäste richtet, vom Medientransparenzgesetz ausgenommen. Daran wird zwar auch mit dem EMFG-Begleitgesetz nicht gerüttelt, Informationen über einschlägige Ausgaben sind in Hinkunft aber eigenverantwortlich – etwa über einen leicht auffindbaren Link auf der Gemeinde-Website – anzubieten.
KONTROLLE VON MEDIENZUSAMMENSCHLÜSSEN
Punktuelle Anpassungen sind darüber hinaus im Zusammenhang mit der Kontrolle von Medienzusammenschlüssen nötig. So werden etwa Online-Plattformen, die Zugang zu Medieninhalten bieten, ohne sie selbst inhaltlich zu gestalten, in die einschlägigen Bestimmungen des Kartellgesetzes aufgenommen. Gleiches gilt für einseitige Medienzusammenschlüsse, also Zusammenschlüsse von Unternehmen, bei denen nur einer der Beteiligten ein Mediendienst oder ein Medienhilfsunternehmen ist. Zudem wird die Rolle der KommAustria bei der Prüfung von Medienzusammenschlüssen gestärkt. Zu untersagen sind Zusammenschlüsse – wie schon bisher -, wenn dadurch die Medienvielfalt oder die redaktionelle Unabhängigkeit beeinträchtigt wird, wobei nun explizit auch auf die EU-Verordnung verwiesen wird. Als nationale Regulierungsbehörde im Sinne des EMFG soll die KommAustria fungieren.
Unabhängig vom Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird – neben den adaptierten inhaltlichen Anforderungen für Regierungsinserate – ein bürokratische Erleichterung für die RTR-Schlichtungsstelle vorgeschlagen: Sie soll der KommAustria künftig nur noch quartalsweise – statt monatlich – über Beschwerden gegen Video-Sharing-Plattformen und etwaige besondere Auffälligkeiten berichten müssen. Gemäß den Erläuterungen handelt es sich dabei um eine Maßnahme aus dem Entbürokratisierungspaket der Regierung.
POLITISCHE-WERBUNG-GESETZ
Mit einem eigenen Bundesgesetz (403 d.B.) wird die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung umgesetzt. Auch diese EU-Verordnung wurde 2024 beschlossen und ist im Wesentlichen seit 10. Oktober 2025 EU-weit gültig. Ziel ist ein EU-weit einheitliches und hohes Maß an Transparenz bei politischer Werbung, nicht zuletzt um Informationsmanipulation zu unterbinden. Politische Anzeigen sollen eindeutig als solche identifizierbar sein.
In diesem Sinn wurden mit der Verordnung unter anderem Sorgfaltspflichten sowohl für Auftraggeber als auch für Medien und Plattformen normiert. Zudem ist der Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren in Zusammenhang mit politischer Werbung nur in Ausnahmefällen zulässig und diesbezügliches „Profiling“ unter Verwendung besonders sensibler Daten wie ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Religion oder sexueller Orientierung gänzlich verboten.
Ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung – etwa in Bezug auf Targeting – eingehalten werden, ist von der Datenschutzbehörde bzw. vom Parlamentarischen Datenschutzkomitee zu überwachen. Für die übrigen EU-Vorgaben wird mit einem neuen „Politische-Werbung-Gesetz“ die KommAustria als zuständige nationale Behörde benannt. Sie soll zum Beispiel die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten prüfen und Hinweisen auf möglicherweise unzulässige politische Anzeigen nachgehen. Zudem werden im Gesetz die Kooperation zwischen den beiden Datenschutzbehörden und der KommAustria geregelt und ein abgestufter Sanktionenkatalog festgelegt. Je nach Deliktskategorie drohen Strafen bis zu 500.000 Ꞓ bei Verstößen gegen die EU-Verordnung.
Adaptiert werden muss überdies das Mediengesetz: Die geltenden Bestimmungen zur besonderen Kennzeichnung politischer Werbung unmittelbar vor Wahlen entfallen zugunsten der strengeren Vorgaben der EU-Verordnung. Darüber hinaus sollen Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle mit bis zu 25.000 Ꞓ pro Jahr – etwa für die Ausarbeitung von Verhaltensrichtlinien – gefördert werden. Die Gesamtkosten des Gesetzentwurfs werden von der Regierung mit 405.000 Ꞓ im Jahr 2026 und rund 460.000 Ꞓ in den beiden Folgejahren angegeben, wobei sowohl die Datenschutzbehörde als auch die KommAustria zusätzliche Mittel bekommen sollen.
FPÖ BEFÜRCHTET GROSSE RECHTSUNSICHERHEIT
Im Rahmen der Debatte kritisierte Michael Schilchegger namens der FPÖ die beiden EU-Verordnungen. Er befürchtet große Rechtsunsicherheit, da beispielsweise eine klare Definition von politischer Werbung fehle. Vor diesem Hintergrund sieht er auch den „drakonischen Strafenkatalog“ kritisch. Alle Plattformen, die sich etwaige Strafen nicht leisten könnten, werden gänzlich davon absehen, politische Werbung zu schalten, prophezeite er. Zudem wertete es Schilchegger als „nicht sehr klug“, dass in Österreich drei Behörden die Einhaltung der EU-Vorgaben für politische Werbung überwachen sollen. Auch die Kosten von rund einer halben Million Euro und doppelte Meldepflichten für öffentliche Inserate sieht er kritisch.
GRÜNE KRITISIEREN GELOCKERTE BESTIMMUNGEN FÜR REGIERUNGSINSERATE
Sigrid Maurer (Grüne) schloss hingegen nicht aus, dass die Grünen den beiden Gesetzespaketen im Plenum ihre Zustimmung geben werden. Die Umsetzung der EU-Verordnungen sei nicht zu beanstanden, sagte sie. Allerdings sieht sie nicht ein, warum mit dem Gesetzespaket auch die Vorgaben für Regierungsinserate „aufgeweicht“ werden sollen, zumal die geltende Regelung „gut funktioniert“ habe. Durch die vorgesehene Formulierung werde wieder eine Tür für Missbrauch und für Verschwendung von Steuergeld aufgemacht, kritisierte Maurer und sprach von einer „neuen Grauzone“.
Vermisst werden von Maurer überdies Schritte zur „Entpolitisierung“ des ORF. Die im vergangenen Jahr beschlossene Gremienreform habe lediglich eine Verschiebung der Macht vom Stiftungsrat zum Publikumsrat, aber keine Entpolitisierung gebracht, meinte sie. Nach wie vor würde sich die Politik ständig in die Bestellung der ORF-Spitze einmischen. Kritik übte Maurer in diesem Zusammenhang auch an Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler: Durch den von ihm geäußerten Wunsch nach einer ORF-Generaldirektorin sieht sie eine Grenze überschritten.
SCHMIDT: UNABHÄNGIGKEIT DES ORF WIRD GESTÄRKT
Von Seiten der Regierungsparteien begrüßten Ines Holzegger (NEOS), Selma Yildirim und Manfred Sams (beide SPÖ) die beiden Gesetzespakete. Es sei gelungen, die wichtigsten Punkte aus dem Begutachtungsverfahren einzuarbeiten, sagte Holzegger. Dass es gewisse Unklarheit darüber gibt, was unter politische Werbung fällt, liegt ihr zufolge an der EU-Verordnung selbst, Österreich habe hier keine Möglichkeit für eine Präzisierung. Zum Thema Regierungsinserate hielt Holzegger fest, reine Eigenwerbung sei weiterhin nicht zulässig.
SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim erinnerte daran, dass „bedauerliche Entwicklungen“ in Polen, Ungarn und der Slowakei die Europäische Kommission und das Europäische Parlament dazu bewegt hätten, zu handeln. Es gehe um den Schutz demokratischer Interessen, bekräftigte sie. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Mediendiensten von einigen wenigen Personen sei demokratiegefährdend. Ausdrücklich begrüßt wurde von Yildirim auch die Ausweitung der Transparenz bei der Bestellung der Leitungsorgane des ORF.
Yildirims Fraktionskollege Sams wies darauf hin, dass sich politische Kommunikation in den letzten Jahren massiv verändert habe und verstärkt online erfolge. Nutzerinnen und Nutzer würden oft aber nicht verstehen, wer hinter einer Anzeige stehe und warum gerade sie diese Werbebotschaft angezeigt bekämen. Die vorgesehenen Kennzeichnungspflichten würden dazu beitragen, Werbebotschaften besser einordnen zu können.
Das betonte auch Staatssekretärin Michaela Schmidt. Es gelte, verdeckte Einflussnahmen und Manipulation im gesamten europäischen Raum zu verhindern, unterstrich sie. Zudem brauche es einen gemeinsamen europäischen Rahmen zur Stärkung der Medienvielfalt. Durch die neuen Vorgaben für die Bestellung des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-Generaldirektorin sieht Schmidt außerdem die Unabhängigkeit des ORF gestärkt.
Zur Kritik Maurers an Medienminister Babler nahm SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar Stellung. Ihrer Meinung nach ist es legitim, dass sich ein Vizekanzler mehr Frauen in Führungspositionen wünscht, zumal Babler ausdrücklich betont habe, dass es Aufgabe des Stiftungsrates sei, Entscheidungen zu treffen. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs
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