Stabilitätspakt passiert Bundesrat

Mehrheit auch für Maßnahmen gegen illegalen Handel mit Kulturgütern

Mit dem Ziel, durch eine koordinierte Haushaltsführung übermäßige Defizite zu vermeiden und die staatliche Schuldenquote nachhaltig zu senken, haben sich Bund, Länder und Gemeinden im Herbst 2025 auf einen gemeinsamen Budgetpfad für die nächsten Jahre geeinigt. Heute nahm der Österreichische Stabilitätspakt 2025 mit dem Bundesrat seine letzte parlamentarische Hürde.

Während die Koalition von einer „ausgewogenen und erfolgreichen Budgetkonsolidierung“ sprach, äußerte die FPÖ deutliche Kritik am eingeschlagenen finanzpolitischen Kurs der Bundesregierung. Die Grünen betonten die kritische Lage der Gemeinden, die auch durch den Stabilitätspakt nicht verbessert werde. Über den Handlungsbedarf auf Gemeindeebene waren sich Koalitions- und Oppositionsparteien sowie Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl einig.

Eine Mehrheit in der Länderkammer fand sich auch für eine Novelle des Kulturgüterrückgabegesetzes, mit der die heimischen Zollbestimmungen und die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Nicht-Unions-Kulturgüter an verschärfte EU-Regelungen angepasst werden. Die EU will damit Maßnahmen für den Schutz des internationalen Kulturerbes vor unrechtmäßiger Aneignung setzen.

BUNDESRATSDEBATTE ÜBER BUDGETKONSOLIDIERUNG UND LAGE DER GEMEINDEN

FPÖ-Bundesrat Günter Pröller aus Oberösterreich sprach von einem „unglaublichen Defizit“ und vom „höchsten Schuldenberg in der Geschichte der Republik“, den die Vorgängerregierung aus ÖVP und Grünen zu verantworten habe. Aktuell gebe es 430.000 Arbeitslose und fast 20 Unternehmen, die jeden Monat „zusperren“ würden. Doch die Regierung gebe trotz höchster Steuereinnahmen mehr aus, als sie einnehme und erkläre über „von ihr finanzierte Experten“, dass ein wirtschaftlicher Aufschwung herrsche, so Pröller. Dass den Gemeinden nun mehr Schulden ermöglicht würden, zögere deren finanzielle Probleme nur hinaus. Sinnvoller wäre es laut Pröller, bei einem „aufgeblähten Regierungsapparat“ und „unsinnigen Förderungen“ zu sparen sowie die Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu zuzuteilen.

Von einer „ausgewogenen und erfolgreichen Budgetkonsolidierung“ sprach hingegen Dominik Reisinger (SPÖ/O). Die Vorgängerregierung habe einen „milliardenschweren Rucksack“ hinterlassen, der nun Jahr für Jahr abgebaut werde. Reisinger lobte etwa die neuen Sanktionsmöglichkeiten und Transparenzvorgaben. Nicht gelöst werde laut ihm jedoch die „prekäre Situation der Gemeinden und Städte“, die „chronisch unterfinanziert“ seien. Hier brauche es eine „schnelle und grundlegende Änderung“, da sonst „Einschnitte in der Lebensqualität“ drohten, erklärte Reisinger. Sein Kärntner Fraktionskollege Manfred Mertel unterstrich, dass trotz Budgetkonsolidierung der Wohlfahrtsstaat und insbesondere die Bereiche Bildung, Gesundheit und Infrastruktur „nicht in Gefahr kommen“ dürften.

Auch Grünen-Abgeordnete Claudia Hauschildt-Buschberger betonte die kritische Lage der Gemeinden, deren Aufgaben immer mehr, ihr Budget jedoch immer geringer würde. Die „stetig steigenden Ausgaben“, insbesondere die Pflichtausgaben, seien ein „strukturelles Problem“. Hauschildt-Buschberger regte daher an, die Gemeinden etwa von den Beiträgen für die Krankenanstalten zu befreien, damit diese „handlungsfähig“ bleiben könnten. Auch bei der Grundsteuer, die seit vielen Jahren stagniere, könne man laut ihr „etwas ändern“. Zudem dürfe nicht bei „Investitionen in die Zukunft“ etwa im Bereich des Klimaschutzes gespart werden. Viel eher sollte auf die „Superreichen hingeschaut“ werden, so Hauschildt-Buschberger.

Nach dem Beschluss des Doppelbudgets 2026/2027 sei der Stabilitätspakt der „nächste große Meilenstein“ im Rahmen der Budgetkonsolidierung, erklärte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Man habe nun den Verteilungsschlüssel zugunsten der Länder und Gemeinden verändert, da man anerkannt habe, dass es in ihrem Bereich eine „besonders hohe Ausgabendynamik“ gebe. Ebenso wichtig seien die neuen Transparenzregelungen, durch die die Bundesländer nun monatlich ihre Budgetzahlen übermitteln müssten, so Eibinger-Miedl. Auch sie sah jedoch Bedarf an einer neun Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die auch mit der entsprechenden Finanzierung hinterlegt werden müsse. „Potenzial“ zur Verbesserung der Lage sieht Eibinger-Miedl auch in einer „gemeinsamen Aufgabenabwicklung“ durch mehrere Gemeinden.

Es sei eine „wenig verwunderliche Konstellation“, dass die Koalition den Stabilitätspakt befürworte und die Opposition ihn kritisiere, sagte ÖVP-Bundesrat Harald Himmer aus Wien. Die Forderung, bei der Bundesregierung zu sparen, sei „einfach auszusprechen“ und „populistisch“. Die Bundesregierung trage jedoch mehr Verantwortung als die Opposition und es gehe darum, Milliarden einzusparen. Dafür seien „mitunter auch unpopuläre Einschnitte“ notwendig, so Himmer.

DER ÖSTERREICHISCHE STABILITÄTSPAKT 2025

In der Vereinbarung wird insbesondere, angelehnt an die neuen EU-Fiskalregeln, festgelegt, wie stark sich die einzelnen Gebietskörperschaften verschulden dürfen, wobei die erste Phase des Pakts das Vorhaben widerspiegelt, das Budgetdefizit nach Maastricht-Kriterien bis zum Jahr 2029 von 4,2 % auf 2,8 % zu senken. Demnach ist der Bund (inkl. Sozialversicherungen) angehalten, sein Minus in diesem Zeitraum von 3,07 % auf 2,13 % zurückzufahren. Den Ländern (inkl. Wien) wird eine Verschuldung von 1,13 % im Jahr 2026 und 0,67 % im Jahr 2029 zugestanden. Jeweils 20 % dieses erlaubten Defizits müssen die Länder den Gemeinden einräumen. Ab 2030 sollen sich die Saldenziele dann an den jeweiligen Fiskalvorgaben der EU orientieren, wobei der Anteil des Bundes inkl. Sozialversicherung an der erlaubten Verschuldung bei 76 % und jener der Länder und Gemeinden bei 24 % liegt. Sollten Vorgaben nicht eingehalten werden und die EU deshalb finanzielle Sanktionen verhängen, sind diese laut Stabilitätspakt nach dem Verursacherprinzip zu tragen.

Vereinbart wurden außerdem umfassende Berichtspflichten. Die Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften soll über Koordinationskomitees erfolgen. Der Stabilitätspakt 2025 soll rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten und das neue Fiskalregelwerk der Europäischen Union innerstaatlich umsetzen. Damit wird der Österreichische Stabilitätspakt 2012 mit 31.12.2023 außer Kraft gesetzt.

SCHRITTE GEGEN ILLEGALEN HANDEL MIT KULTURGÜTERN

Die Plünderung archäologischer Stätten habe laut EU gewerbsmäßige Ausmaße angenommen, wobei der illegale Handel mit Kulturgütern auch der Terrorismusfinanzierung diene. 2019 reagierte die Union darauf mit der Verordnung über die zollrechtliche Behandlung von Kulturgütern, die außerhalb des Zollgebiets der Union geschaffen oder entdeckt wurden. Ein zentraler Punkt darin ist die Möglichkeit, die Herkunft von Objekten nachzuvollziehen. 2025 ist zu diesem Zweck ein zentrales elektronisches Einfuhrsystem für Kulturgüter der Europäischen Union online gegangen. Dem trägt die Novelle zum Kulturrückgabegesetz Rechnung. Mit dem Gesetz werden auch gesetzliche Zuständigkeiten geklärt und die Strafzahlungen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften festgelegt. Generell wird das Bundesdenkmalamt für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zuständig sein. Das Österreichische Staatsarchiv ist als zuständige Behörde für den Fall vorgesehen, dass Archivalien gemäß § 25 Denkmalschutzgesetz betroffen sind. (Schluss Bundesrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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