Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten soll angehoben werden

Einhellige Zustimmung im Justizausschuss des Nationalrats

Der Justizausschuss des Nationalrats sprach sich heute einstimmig dafür aus, die Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten von 35 auf 50 Jahre anzuheben. Justizministerin Anna Sporrer nahm zum aktuellen Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission Stellung. Der Richtlinienvorschlag zur sogenannten „EU Inc.“, einem neuen Rechtsregime für Start-ups, soll demnächst vorgelegt werden.

FÜNF-PARTEIEN-GESETZESINITIATIVE ZUR NOTARIATSORDNUNG

Die Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten soll gemäß eines Allparteienantrags (696/A) unionskonform auf 50 Jahre angehoben werden. Bisher liegt die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten bei einem Alter von unter 35 Jahren. Selbiges gilt für eine neuerliche Eintragung, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw. Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen gewesen ist.

Es gehe darum, mit welchem Alter man noch in das Notariat eintreten dürfe, so Harald Stefan (FPÖ). In diesem Beruf gebe es eine begrenzte Anzahl an Stellen und eine lange Vorlaufzeit von mindestens 15 Jahren. Die nunmehrige Änderung gebe es auch, um Überlegungen des Europäischen Gerichtshofs zuvorzukommen. Aus Sicht von Jakob Grüner (ÖVP) sei die neue Regelung letzten Endes auch eine Maßnahme gegen Altersdiskriminierung der Jungen. Die Festlegung auf 50 Jahre sei wohlgewählt. Selma Yildirim (SPÖ) meinte, die Maßnahme sei mehr als eine Sorge hinsichtlich der EU-Gesetzgebung. Man habe immer wieder Anregungen – insbesondere von Frauen – bekommen, die die bisherige Regelung als diskriminierend empfunden hätten. Sophie Marie Wotschke (NEOS) pflichtete dem bei, dass die Gesetzesänderung nicht nur wegen EU-Recht erfolge, sondern „einfach sinnvoll“ sei. 50 Jahre sei eine gute Grenze, weil man dann noch einen gewissen Zeitrahmen habe, in dem man die Befugnisse ausüben werde. Auch Alma Zadić (Grüne) begrüßte die Anhebung der Altersgrenze. Aus ihrer Sicht hätte man allerdings auch gänzlich auf die Altersgrenze verzichten können, wie sie sagte.

EINHEITLICHES EU-RECHTSSYSTEM FÜR START-UPS „EU INC.“

Vom Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen und enderledigt wurde die EU-Jahresvorschau des Justizministeriums für 2026 (III-296 d.B.). Laut dem Bericht wolle die EU-Kommission auf ein rechtliches System hinarbeiten, um innovative Unternehmen dabei zu unterstützen, in den Binnenmarkt zu investieren und dort tätig zu sein, ohne mit 27 verschiedenen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten konfrontiert zu sein. Dieses „28. Regime“ soll dem Bericht zufolge einen einheitlichen, optionalen Rechtsrahmen für Unternehmen in der EU schaffen, sodass insbesondere Start-ups und innovative Firmen im Binnenmarkt einfacher gründen, operieren und wachsen können. Der entsprechende Richtlinienvorschlag dürfte noch diese Woche vorgestellt werden, informierte Justizministerin Sporrer die Abgeordneten Harald Stefan (FPÖ), Thomas Elian (ÖVP), Sophie Marie Wotschke (NEOS) und Elisabeth Götze (Grüne). Detailfragen könne sie zuvor noch nicht beantworten. Grundsätzlich soll das auch als „EU Inc.“ bezeichnete Rechtsregime Vereinfachungen bringen und günstigere Bedingungen für den Wirtschaftsstandort schaffen. Dieses Ziel dürfe aber keinesfalls zu schleichendem Sozialabbau oder Rückschritten im Verbraucherschutz führen, betonte Sporrer. Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stünden nicht zur Disposition. Mit dem zuständigen Kommissar und einigen Mitgliedstaaten habe sie bereits dazu Gespräche geführt. Sobald die Vorschläge vorliegen würden, werde sich die Ministerin aktiv einbringen. FPÖ-Mandatar Stefan befürchtet durch das „28. Regime“ einen Qualitätsverlust. Das System umgehe 27 Rechtsordnungen, als ob unterschiedliche Rechtskulturen hinderlich wären. Das Niveau unserer Rechtsordnung werde dadurch unterlaufen, meinte er.

Aus den restlichen EU-Vorhaben hob Sporrer den Kampf gegen Gewalt an Frauen, den Schutz vor sexuellem Missbrauch an Kindern, die Harmonisierung des Waffenrechts, das europäische Elternschaftszeugnis sowie den grenzüberschreitenden Erwachsenenschutz als Prioritäten für das Justizministerium hervor. Österreich werde sich aktiv an der Gestaltung der Dossiers einbringen. Generell sei eine möglichst enge Zusammenarbeit der Justizbehörden unverzichtbar für die Stärkung des Rechtstaats und der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Wahrung des sozialen Friedens, der Menschenrechte und der Sicherheit, meinte Sporrer.

Zu den Prioritäten des Ratsvorsitztrios Polen, Dänemark und Zypern zählt unter anderem die Bekämpfung von Hassrede im Internet. Harald Stefan (FPÖ) vermutete dahinter eine „Gesinnungsjustiz“ und sah es als schlechte Tendenz, die Diskussion immer weiter einzuengen. Muna Duzdar (SPÖ) hingegen sah die Prioritätensetzung hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte und der Stärkung von Freiheit und Demokratie positiv. Immerhin verlagere sich Kriminalität vermehrt in den digitalen Raum. Auch Sporrer meinte, es bedürfe größerer Anstrengungen gegenüber Delikten im Internet, insbesondere gegenüber Frauenhass.

SPÖ-Abgeordnete Duzdar hakte auch beim Thema Erwachsenenschutz nach. Laut der Ministerin sei es gelungen, dass künftig gültige Vertretungszertifikate ausgestellt werden können, aus denen hervorgehe, ob eine Person nur unterstützt oder auch im rechtlichen Sinne vertreten werde. ÖVP-Mandatarin Bettina Zopf erfuhr, dass es durch die geplante Harmonisierung des Waffenhandels Anpassungsbedarf bei den österreichischen Bestimmungen geben werde. Es würden neue Tatbestände zu schaffen sein. Auch durch die Anti-Korruptions-Richtlinie seien neue Straftatbestände zu erwarten, sagte Sporrer zu einer entsprechenden Frage von NEOS-Mandatarin Wotschke. Petra Oberrauner (SPÖ) wurde informiert, dass durch die Neuerungen in der Richtlinie zum Insolvenzrecht gemeinsame Mindeststandards geschaffen werden sollen, um die Effizienz von Insolvenzverfahren zu steigern. Demnächst präsentiert werden sollen Vorschläge zur Vereinfachung der Verwaltungsaufgaben durch die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), erhielt ÖVP-Abgeordneter Elian Auskunft.

Henrike Brandstötter (NEOS) thematisierte die EU-Opferschutzrichtlinie. Ihr zufolge würde Österreich bereits viele Vorgaben erfüllen, sie orte aber Probleme in der Umsetzung etwa bei Schulungen. Die Ministerin entgegnete, dass sich der nationale Aktionsplan mit einer besseren Gerichtsbarkeit befasse und dass Fortbildungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten österreichweit ausgerollt werden sollen.

Den Kommissionsvorschlag für eine Digital-Omnibus-Verordnung brachte Alma Zadić in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Sprache. Durch eine Neudefinition des Begriffs personenbezogener Daten sei eine Aufweichung von Grundrechten und die Lockerung von Datenschutzrechten zu befürchten, meinte sie. Laut Justizministerin Sporrer hätte nicht nur Österreich, sondern auch die Mehrzahl der Mitgliedstaaten dazu bereits ähnliche Bedenken geäußert. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu/fan

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