Diakonie zum Welt-Downsyndrom-Tag (21.3.): Arbeit inklusiv gestalten, Ausgleichstaxfonds finanzieren

Einsparungen bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt sind kurzsichtig

Anlässlich des Welt-Downsyndrom-Tag erinnert die Diakonie daran, dass jeder Mensch gleiche Würde hat. Der „Wert, den wir einer Person zumessen“, dürfe nicht an Erwerbstätigkeit oder Leistung gebunden werden, so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser: „Jeder Mensch ist wertvoll, und alle Menschen sind gleich viel wert – unabhängig von Erwerbsstatus oder Behinderung.“

Gleichzeitig gibt es viele Menschen mit Behinderungen, die arbeiten wollen, aber nicht können. Darum setzt sich die Diakonie ein für einen inklusiven Arbeitsmarkt, von dem Österreich allerdings „meilenweit entfernt“ sei. „Die Menschenrechte buchstabieren aus, was garantiert sein muss, damit die Menschenwürde geachtet wird. Dazu gehört auch das Recht auf Arbeit“ , so Moser.

Die aktuellen Zahlen zeigen eine alarmierende Entwicklung: Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen steigt derzeit rund dreimal so stark wie jene von Menschen ohne Behinderungen.

Im Februar 2026 waren österreichweit 17.199 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet, im Vergleich zum Februar des Vorjahres ist das ein Anstieg um 14,6 Prozent – eine deutlich stärkere Steigerung zur insgesamten Arbeitslosigkeit.

Gleichzeitig sind 21,5 Prozent von Menschen mit Behinderungen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Diese Realität steht im klaren Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich verpflichtet, gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

ARBEITSMARKTINKLUSION ALS OPFER VON SPARMASSNAHMEN

Spätestens ab 2027 werden Sparmaßnahmen die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf inklusive Arbeit weiter erheblich reduzieren, befürchtet die Diakonie. Denn im so genannten Ausgleichstaxfonds tut sich eine Lücke auf. Aus diesem Fonds werden Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen finanziert, die ihnen helfen, sich für einen Arbeitsplatz zu qualifizieren, einen zu finden, diesen zu behalten oder für ihre Arbeit kollektivvertraglich abgesichert zu werden.

Der Ausgleichstaxfonds speist sich einerseits aus Zahlungen von Unternehmen ab einer Größe von 25 Mitarbeiter:innen, die Menschen mit Behinderungen anstellen müssten, dies aber nicht tun, und andererseits aus Zuschüssen aus dem allgemeinen Bundesbudget. Diese Zuschüsse drohen ab 2027 als Sparmaßnahme sukzessive gekürzt zu werden – mit erheblichen Folgen für die Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben. Darüber hinaus haben die Sparmaßnahmen auch volkswirtschaftliche Folgen. Aus Studien weiß man , dass jeder in Integrative Betriebe investierte Euro rund drei Euro an Wertschöpfung generiert.

EINSPARUNGEN BEI DER INKLUSION AM ARBEITSMARKT SIND KURZSICHTIG

„Bei Chancengleichheit und Inklusion zu kürzen ist schlichtweg diskriminierend und zahlt sich am Ende nicht aus“, kritisiert die Diakonie-Direktorin. „Einsparungen an dieser Stelle sind kurzsichtig, sie führen zu höheren sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten durch Arbeitslosigkeit, Armutsgefährdung und den Verlust von Fachkräften.“ Moser fordert, dass „der Ausgleichstaxfonds gesichert wird, um inklusive Arbeitsmarktmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen langfristig und verlässlich zu finanzieren“.

Diakonie Österreich
Dr. Roberta Rastl
Telefon: 0043 664 314 9395
E-Mail: presse@diakonie.at

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