
AK Monitor Grundpreisauszeichnung: Mit dem Lineal nachgemessen – bei Grundpreisen oft noch Mini-Schrift! 1
Neues Gesetz mit Verbesserungen, doch Umsetzung weist noch Schwächen auf
Seit Ende Dezember 2025 gelten neue Vorgaben beim Preisauszeichnungsgesetz zur Mindestschriftgröße für Produkt- und Grundpreise auf Preisschildern sowie bei den Maßeinheiten für den Grundpreis. Das nehmen nicht alle Geschäfte so genau – zu kleine Schrift bei den Grundpreisen, unterschiedliche Maßeinheiten und fehlende Angaben machen Preisvergleiche schwer. Das zeigt ein aktueller AK Check in Wiener Filialen und Onlineshops bei insgesamt zehn Super- und Drogeriemärkten.
Laut Preisausauszeichnungsgesetz wird die leichte Lesbarkeit vermutet, wenn der Verkaufspreis mindestens acht Millimeter und der Grundpreis mindestens vier Millimeter beträgt, digital 3,5 Millimeter. Außerdem sind die Bezugsgrößen (also zum Beispiel pro Milliliter oder pro Liter) innerhalb eines Geschäfts bei den jeweiligen Produktgruppen jetzt einheitlich auszuweisen.
ZU KLEINE SCHRIFT BEI DEN GRUNDPREISEN BEI MÜLLER, LIDL, INTERSPAR UND SPAR
Geschäft Papier Preisschild elektronisches Preisschild
~
Hofer – 4 mm
Lidl – 2 mm
Penny 6 mm –
Billa, Billa Plus – 3,5 mm
Spar 4 mm 3 mm
Interspar 4 mm 2 mm
Bipa, DM 4 mm –
Müller 1,5 mm –
~
Bei den Produktpreisen passt die Schriftgröße bei allen Geschäften. Sie ist zwischen sieben (Bipa Papier Preisschild) und 13 Millimeter (Penny Papier Preisschild) hoch.
MAL SO, MAL SO ANGESCHRIEBEN: In den Onlineshops von Hofer, Spar und Billa fehlten bei einzelnen Produktkategorien vereinzelt die Grundpreise – allerdings hat sich die Situation im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Im DM-Onlineshop war bei wenigen Produkten, etwa bei Shampoo, die Maßeinheit falsch angegeben – pro Milliliter statt pro 100 Milliliter oder pro Liter. Ein anhaltendes Problem bei fast allen Handelsketten ist zudem die unterschiedliche Bezugsgröße beim Grundpreis innerhalb eines Geschäfts: So werden etwa Duschgel oder Shampoo einmal pro 100 Milliliter, einmal pro Liter ausgewiesen. Vereinzelt fehlerhaft ist die Grundpreisauszeichnung bei Lebensmitteln in Flüssigkeit (etwa Bohnen), bei denen der Grundpreis korrekt auf das Abtropfgewicht und nicht auf das Gesamtgewicht bezogen werden muss.
Zum Monitor: Die AK prüfte zwischen 4. und 27. Februar 2026 in je drei bis vier Filialen sowie in den Onlineshops von sieben Wiener Supermärkten (Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar, Interspar) und drei Drogeriemärkten (Bipa, DM, Müller) die Grundpreisauszeichnung: 24 Produktkategorien aus Drogeriewaren und 19 aus Lebensmitteln und Getränken. Zusätzlich wurde die Schriftgröße der Preise mit einem Lineal gemessen.
(Forts.)
Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
Doris Strecker
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