Spektakuläre Bildaktion beim Bundeskanzleramt: „Haustiere sind keine Zielscheiben!“ – 22.000 Menschen fordern Haustierabschuss-Verbot

22.000 Menschen überbringen durch Tierschutz Austria einen klaren Auftrag an die Politik

Rund 22.000 HAUSTIERBESITZER:INNEN fordern mit der Petition „Haustierabschuss stoppen — JETZT!“ ein Umdenken in der Jagdgesetzgebung. Tierschutz Austria hat die Kernforderung der Petition heute symbolisch an das BUNDESKANZLERAMT PROJIZIERT: Die Botschaft der 22.000 Haustierbesitzer:innen erschien großflächig auf der Fassade des Gebäudes und war ein sichtbares Mahnmal für Haustiere, die in Österreich durch Jäger:innen getötet wurden.

Die Aktion soll verdeutlichen, dass es sich bei Haustierabschüssen nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem.

„Unsere Haustiere sind keine Zielscheiben. 15 Fälle von verletzten oder getöteten Hunden und Katzen gingen heuer bei uns ein“, so Martin Aschauer, Sprecher von Tierschutz Austria. „Das Bundeskanzleramt wurde ausgewählt, um zu verdeutlichen, dass es ein einheitliches Verbot von Haustierabschüssen braucht.“

UNEINHEITLICHE RECHTSLAGE BEGÜNSTIGT ABSCHÜSSE

Die rechtliche Situation ist in Österreich zersplittert: Jagdgesetze sind Ländersache und erlauben in allen Bundesländern den Abschuss von Hunden und Katzen. Teilweise ist ein Abschuss bereits dann zulässig, wenn Tiere unbeaufsichtigt im Jagdgebiet angetroffen werden oder sogar nachdem sie in einer Lebendfalle gefangen wurden.

Klare, bundesweit einheitliche Schutzstandards fehlen. Auch Meldepflichten sind uneinheitlich geregelt und den Halter:innen steht kein Schadenersatz für ihren Verlust zu.

NEONWESTEN SCHÜTZEN HAUSTIERE NICHT

Auslöser der aktuellen Debatte sind mehrere tödliche Vorfälle. Ende Dezember wurde Bordercollie COOPER in Oberösterreich bei Tageslicht erschossen – wenige Meter vor seinem Besitzer, trotz neonfarbenem Brustgeschirr. Kurz darauf traf es in der Steiermark BAILEY, einen Australian-Shepherd-Husky-Mix. Auch sie trug eine Warnweste. Der Abstand zum Hochstand betrug laut Angaben nur rund 17 Meter. In beiden Fällen gaben die Schützen an, die Hunde für Füchse gehalten zu haben.

„Wenn Hunde mit Warnwesten oder neonfarbenem Geschirr für Wildtiere gehalten werden, dann läuft in diesem System etwas grundlegend falsch“, sagt Aschauer. „Das geltende Jagdrecht schützt Haustiere nicht ausreichend – und genau diese Lücke führt immer wieder zu vermeidbaren Todesfällen.“

Der Fall der Katze Peach zeigt die Dramatik der aktuellen Rechtslage: Sie wurde in einer Lebendfalle gefangen und anschließend per Kopfschuss getötet. Trotz einer Anzeige von Tierschutz Austria kam es zu einem Freispruch.

RECHTSGUTACHTEN SIEHT VERFASSUNGSRECHTLICHE PROBLEME

Ein aktuelles RECHTSGUTACHTEN VON UNIV.-PROF.IN DR.IN ERIKA WAGNER (2025) kommt zu einem klaren Ergebnis: Der Abschuss von Haustieren sei VERFASSUNGSWIDRIG, UNVERHÄLTNISMÄSSIG UND ETHISCH NICHT VERTRETBAR. Viele Regelungen stammen aus einer Zeit, in der Haustiere rechtlich kaum geschützt waren und widersprechen dem heutigen Mensch-Tier-Verhältnis.

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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