Verkehrsausschuss spricht sich mehrheitlich für Maßnahmen zur Verkehrssicherheit von E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds aus

Betrugsversuche bei Führerscheinprüfungen sollen stärker geahndet werden

Die Verkehrssicherheit war ein Schwerpunkt der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses. Mit breiter Mehrheit sprachen sich die Abgeordneten des Ausschusses für die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne begrüßten neue Bestimmungen für das Lenken von E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds sowie die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für automationsgestützte Zufahrtskontrollen.

Mit der Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds soll auf die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen Fortbewegungsmitteln reagiert werden. E-Mopeds werden daher künftig unter die Kategorie der Kraftfahrzeuge eingereiht und dürfen keine Fahrradwege mehr benützen. Auch werden E-Scooter nun klar als Fahrzeuge definiert. Damit gelten auch klare Helmpflichten.

Ebenfalls in der StVO-Novelle enthalten sind automationsgestützte Zufahrtskontrollen. Damit soll es möglich werden, Fahrzeuge ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen einfahren. Genaue Datenschutzbestimmungen sollen sicherstellen, dass nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.

Mehrheitlich abgelehnt wurden ein Antrag der Freiheitlichen, der sich gegen eine allgemeine Helmpflicht ausspricht, sowie ein weiterer FPÖ-Antrag, der sich gegen automationsgestützte Zufahrtskontrollen wendet. In beiden Fällen stimmten nur die Freiheitlichen zu.

Zahlreiche Detailänderungen erfolgen zudem im Führerscheingesetz. Damit sollen etwa Bestimmungen über die Erteilung von Lenkberechtigungen vereinheitlicht werden. Das Vorgehen gegen den technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der technischen Führerscheinprüfung soll verschärft werden, mit einer Verdoppelung der Sperrfristen und Verwaltungsstrafen für Personen, die im Hintergrund den Betrug organisieren. Die Novelle wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ins Plenum geschickt.

Die Grünen wollen, dass bei der Führerscheinausbildung eine Türgrifftechnik für das Aussteigen aus Fahrzeugen trainiert werden müsse. Diese solle erlauben, herannahende Radfahrende besser im Blick zu behalten und dementsprechend Unfälle zu vermeiden. Außerdem sprechen die Grünen sich dafür aus, in Österreich nur mehr hauptamtliche Fahrprüferinnen und Fahrprüfer einzusetzen. Beide Anträge blieben mit den alleinigen Stimmen der Grünen in der Minderheit.

MEHR VERKEHRSSICHERHEIT DURCH ZONENZUFAHRTSMANAGEMENT UND VERBANNUNG VON E-MOPEDS VON FAHRRADWEGEN

Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung soll die gesetzliche Grundlage für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen geschaffen werden (411 d.B.). Laut Verkehrsminister Peter Hanke ist die Steigerung der Verkehrssicherheit für ihn „ein Herzensanliegen“. Er freue sich, dass die Novelle wie geplant mit 1. Mai in Kraft treten könne. Zufahrtskontrollen würden ermöglichen, die Einhaltung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie Fahrverbote, Fußgängerzonen oder Bodenmarkierungen besser zu überprüfen. Im Begutachtungsverfahren sei man auf den notwendigen Schutz von personenbezogen Daten eingegangen. Daher definiere die Novelle neben den zulässigen Einsatzzwecken auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Zufahrtskontrollen. Konkret solle sichergestellt sein, dass bei Kontrollen nur Kennzeichen, aber keine Personen, erfasst werden. Auch sollen die Speicherung, Abfrage und Verwendung der so erhobenen Daten genau eingegrenzt werden.

Ein zentrales Ziel der Novelle ist dem Verkehrsminister die Verlagerung von E-Mopeds von den Radfahranlagen auf die Fahrbahn. Diese würden aktuell noch als Fahrräder gelten. Künftig würden sie als Kraftfahrzeuge eingeordnet, seien zulassungspflichtig und es gelte eine Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht. Da vor allem Unternehmen in der Essenszustellung stark auf E-Mopeds setzen, sollen laut Hanke die Regelungen erst mit Oktober in Kraft treten, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihren Fuhrpark anzupassen.

Begründet wird der Schritt damit, dass die Zunahme von E-Mopeds und E-Bikes sich negativ auf die Verkehrssicherheit und dementsprechend auf die Unfallstatistik ausgewirkt habe. Radfahrende unter 14 Jahren müssen künftig bei der Verwendung von elektrisch unterstützten Fahrrädern einen Sturzhelm tragen. Rollerfahrende unter 16 Jahren müssen künftig ebenso einen Helm benützen. Für Kinder unter 12 Jahren gilt die Helmtragepflicht unverändert für sämtliche Fahrräder. Weiters wird geregelt, dass ausnahmslos nur eine Person auf dem E-Scooter fahren darf und Güter nicht transportiert werden dürfen. Zudem wird eine Promillegrenze eingeführt, nach der das Lenken eines E-Scooters ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille verbietet. Ausrüstungstechnisch sind künftig E-Scooter verpflichtend mit Klingeln und Blinklichtern auszustatten.

BREITE ZUSTIMMUNG ZUR STVO-NOVELLE

Aus Sicht von Dominik Oberhofer (NEOS) konnte ein umfangreiches Projekt für mehr Verkehrssicherheit erfolgreich abgeschlossen werden. Das Begutachtungsverfahren sei vorbildlich abgelaufen und habe vielen Bedenken noch Rechnung getragen, etwa zu den Themen Datenschutz.

Elisabeth Götze (Grüne) sagte, die Grünen würden das Anliegen zweifellos teilen. Sie hätten bereits in der vorigen Regierung Vorarbeiten für eine Umsetzung der Verkehrsberuhigung von Innenstädten geleistet. Götze sah zwar noch Fragen der Umsetzung im Detail, zeigte sich aber zufrieden, dass es zu keiner Überwachung im öffentlichen Raum kommen könne. Skeptisch sah die Abgeordnete die Einführung eines Mitverschuldens, wenn bei einem Fahrradunfall kein Helm getragen wurde. Das entspreche eher den Interessen der Versicherungen als denen der Verkehrssicherheit, meinte Götze.

ÖVP-Abgeordneter Joachim Schnabel sah in der Novelle gute Regelungen im Sinne von Verkehrssicherheit, Rechtsschutz und mehr Lebensqualität in den Städten. Bei der Helmpflicht habe man eine Balance zwischen der Vorsorgepflicht des Staates und der Übernahme von Eigenverantwortung gesucht. Wichtig war es Schnabel, dass keine neuen Fahrverbote eingeführt wurden, sondern dass die bereits bestehenden besser kontrolliert werden können.

Auch die SPÖ-Abgeordneten Wolfgang Moitzi, Andreas Haitzer und Roland Baumann begrüßten die Novelle als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

FPÖ GEGEN AUTOMATIONSUNTERSTÜTZTE ZUFAHRTSKONTROLLEN UND ALLGEMEINE HELMPFLICHT FÜR E-SCOOTER

Weitgehend negativ stehen die Freiheitlichen der Novelle gegenüber. Sie haben zu den Hauptpunkten der StVO-Novelle eigene Anträge vorgelegt, die gemeinsam mit der Regierungsvorlage debattiert wurden. So wendet sich die FPÖ grundsätzlich gegen automationsunterstützte Zufahrtskontrollen (510/A(E)). Diese öffneten die Tür für eine umfassende Überwachung im öffentlichen Raum, kritisierte FPÖ-Abgeordnete Irene Eisenhut. Zudem werde die Grundlage für eine City-Maut geschaffen. Diese Ansicht vertrat auch Christofer Ranzmeier (FPÖ). FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek sah mit der Novelle eine „Datenschutzkatastrophe“ auf Österreich zukommen.

In einem weiteren Antrag wenden sich die Freiheitlichen gegen eine allgemeine Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern und appelliert, deren Eigenverantwortung zu respektieren (512/A(E)). Eine generelle Helmpflicht sei – analog zur bestehenden Fahrradregelung – ausschließlich für Kinder unter 12 Jahren zu überlegen. Für Erwachsene sei sie strikt abzulehnen, meinte FPÖ-Abgeordneter Deimek. Hier müsse die Eigenverantwortung greifen.

FÜHRERSCHEINGESETZ: SANKTIONEN FÜR PRÜFUNGSBETRUG

Eine Novelle zum Führerscheingesetz sieht zahlreiche Neuerungen in diesem Bereich vor (406 d.B.). So sollen Maßnahmen gegen den technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der theoretischen Fahrprüfung gesetzt werden. Die Sperrfrist für den Wiederantritt soll von neun auf 18 Monate verlängert werden. Für Personen, die den Prüfungsbetrug organisieren und durchführen, soll es auch Verwaltungsstrafen geben. Falls ein regulärer Wiederantritt zu einer theoretischen oder praktischen Fahrprüfung notwendig ist, soll die Frist dafür von 14 auf zwölf Tage verkürzt werden. Außerdem sollen Regelungen, die Instruktorinnen und Instruktoren und den Betrieb von Übungsplätzen betreffen, von der Verordnungs- nun auf die Gesetzesebene gehoben werden. Neben der Verlängerung der Frist für die Gültigkeit einer Verlustbestätigung des Führerscheines sollen auch Bestimmungen zum Führerscheinregister aktualisiert werden. Weiters soll die Pflicht zur Eintragung von Lenkverboten von der Wohnsitzbehörde auf die Strafbehörde übertragen werden. Während der Zeit der Umschreibung von Nicht-EWR-Lenkberechtigungen, in der der Führerschein abgegeben werden muss, soll es möglich sein, mit einer Bestätigung zumindest innerhalb Österreichs zu fahren.

Die zweijährige Befristung der Klassen C und D ab dem vollendeten 60. Lebensjahr soll entfallen und nur mehr die allgemeine fünfjährige Befristung gelten. Die Begrenzung der Gültigkeitsdauer von ausländischen Lenkberechtigungen für die Klassen C und D in Österreich im Falle der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich soll auf Nicht-EWR-Lenkberechtigungen ausgedehnt werden. Auch soll die Gültigkeitsdauer des Internationalen Führerscheines von einem auf drei Jahre erhöht und eine Rechtsgrundlage für die nachträgliche Abnahme eines weiteren (physischen) Führerscheines geschaffen werden, wenn sich diese Person bereits früher mit einem anderen Führerschein ausgewiesen hat, oder wenn im Zuge eines Entziehungsverfahrens schon ein Führerschein abgenommen wurde.

Verkehrsminister Peter Hanke befürwortete im Ausschuss die neuen „klaren und zeitgemäßen Rahmenbedingungen“, die die bestehenden hohen Verkehrssicherheitsstandards absichern würden.

Lukas Brandweiner (ÖVP) hob die vorgesehenen Maßnahmen gegen Prüfungsbetrug hervor und begrüßte die rechtliche Klarstellung, dass Mannschafts- und Transportfahrzeuge im Rahmen der 5,5t-Regelung als Feuerwehrfahrzeuge erfasst werden sollen.

Die Regierungsvorlage wurde schließlich mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der redaktionelle Detailanpassungen zum Inkrafttretensdatum beinhaltet, beschlossen.

GRÜNE FORDERN MASSNAHMEN ZUR SENKUNG DES UNFALLRISIKOS IM RADVERKEHR SOWIE FAHRPRÜFUNGEN AUF EUROPÄISCHEM STANDARD

Mitdebattiert wurden auch zwei Anträge der Grünen, die beide mit deren alleinigen Stimmen in der Minderheit blieben. So fordert Elisabeth Götze (Grüne) Änderungen im Führerschein- und Kraftfahrrecht, um so das Unfallrisiko im Radverkehr zu senken (671/A(E)). Unachtsam geöffnete PKW-Türen würden ein besonderes Risiko für Zusammenstöße und Unfälle darstellen. Die Anwendung des „Holländischen Griffs“ („Dutch Reach“ oder auch Holländergriff) könnte dieses Risiko senken. Daher soll den Grünen nach, die Anwendung dieser Grifftechnik ein Teil der Führerscheinausbildung werden. Durch diesen Griff würde sich die aussteigende Person automatisch nach hinten wenden und habe dadurch herannahende Personen besser im Blick. Der Holländergriff bestehe darin, dass beim Aussteigen aus einem Fahrzeug vom Fahrer oder der Fahrerin die rechte, von der Beifahrerin oder dem Beifahrer die linke Hand verwendet wird, um den Türhebel zu betätigen. Im Ausschuss untermauerte Götze ihre Forderung und verwies auf die hohe Unfallzahlen und den dementsprechenden Bedarf, diese zu senken.

Christian Hafenecker (FPÖ) sah in der Forderung eine „Überregulierung“ und befand den Antrag daher als „absurd“. Lukas Brandweiner (ÖVP) sah auch eine „Überbürokratisierung“, da Blicktechniken bereits ausreichend in der Ausbildung verankert seien.

In einer weiteren, wieder aufgenommenen Initiative fordern die Grünen zudem, das derzeitige System der nebenberuflich tätigen Fahrprüferinnen und Fahrprüfer auf ein hauptberufliches System umzustellen (523/A(E)). Dies würde die Unabhängigkeit und Objektivität der Prüfungen sowie bundesweit einheitliche Qualitätsstandards bei Ausbildung, Durchführung und Bewertung gewährleisten, argumentieren sie. (Schluss Verkehrsausschuss) sox/pst

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