Nächster Knalleffekt beim Vorhaben S34/Spange Wörth, Bundesverwaltungsgericht eröffnet erneut Ermittlungsverfahren

Befürworter haben mit Schnellschüssen zum EuGH-Urteil den Tag vor dem Abend gelobt

Die beim BVwG beschwerdeführende Umweltorganisation VIRUS teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren zum Vorhabensteil der S34/Spange Wörth das Ermittlungsverfahren teilweise wiedereröffnet und für 23.6. erneut eine mündliche Gerichtsverhandlung anberaumt hat. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „Nach der Verkündung des EuGH-Urteils im Februar haben einige wunschdenkende S34-Befürworter von Klarheit in ihrem Sinn gefaselt und offenbar schneller geredet als sie das Urteil überhaupt gelesen und verstanden haben konnten, die tatsächliche Sachlage sieht aber eben anders aus“.

Faktum ist, dass aus dem Urteil für Waldvögel und nun auch für Fledermäuse zusätzlicher Ermittlungsbedarf folgt. „Wir haben im Februar rasch gehandelt und unmittelbar nach Veröffentlichung des EuGH Urteils in der Sache C-131/24 „VIRUS ua.“ Eingaben beim BVwG betreffend die rechtliche Konsequenzen und den Handlungsbedarf deponiert“, so Rehm. Ob kausal oder nicht ist die weitere Vorgangsweise des Gerichts mit der Forderung nach Weiterführung des Ermittlungsverfahrens im Einklang. Eine Genehmigung erteilen wäre schwer darstellbar gewesen und bevor ein Gericht abweist, fließt viel Wasser die Donau hinab. „Die Situation ist eben tatsächlich komplexer, als allzu schlichte Denkweisen es nachvollziehen können,“ so Rehm abschließend.

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at

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