Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug: Behindertenanwältin fordert rasche Reformen

Schwerpunktbericht der Volksanwaltschaft zeigt gravierende strukturelle Defizite und menschenrechtlichen Handlungsbedarf auf

Anlässlich des aktuellen Schwerpunktberichts der Volksanwaltschaft zur Situation psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug sieht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, dringenden Handlungsbedarf zur Sicherstellung von Gleichbehandlung und Menschenrechten.

Der Bericht zeigt eindrücklich, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen im österreichischen Strafvollzug vielfach nicht bedarfsgerecht versorgt werden. Die steigende Zahl betroffener Inhaftierter trifft auf ein System, das strukturell nicht darauf ausgelegt ist, psychiatrische und psychosoziale Bedarfe angemessen abzudecken. Überbelag, personelle Engpässe und fehlende Angebote führen dazu, dass notwendige Behandlungen verzögert oder gar nicht erfolgen. Auch der Leiter der Bundeskommission für Straf- und Maßnahmenvollzug, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, bestätigt eine systematische Problemlage.

„Menschen mit Behinderungen, dazu zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung und menschenwürdige Bedingungen, auch im Freiheitsentzug,“ so Steger. „Die im Bericht aufgezeigten strukturellen Defizite zeigen klar, dass dieses Recht derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist.“

STRUKTURELLE DEFIZITE UND SYSTEMISCHE ÜBERFORDERUNG

Die Analyse des Berichts macht deutlich, dass bestehende Rahmenbedingungen im Strafvollzug den Anforderungen einer adäquaten Versorgung nicht gerecht werden. Besonders gravierend ist die unzureichende personelle Ausstattung im psychiatrischen Bereich. In vielen Justizanstalten stehen Fachärzt:innen für Psychiatrie nur stundenweise zur Verfügung, während gleichzeitig ein hoher und zunehmend komplexer Behandlungsbedarf besteht.

Hinzu kommt, dass therapeutische und sozialpädagogische Angebote vielfach gänzlich fehlen oder nur sehr eingeschränkt verfügbar sind. Maßnahmen wie strukturiere Behandlungsprogramme, die für die Stabilisierung psychische erkrankter Menschen wesentlich wären, können in der Praxis oft nicht umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass sich Krankheitsbilder verschlechtern und chronifizieren.

Auch der interdisziplinäre Austausch zwischen beteiligten Berufsgruppen ist häufig unzureichend organisiert. Fehlende Schnittstellen und eingeschränkte Informationsweitergabe erschweren eine koordinierte Betreuung und tragen dazu bei, dass notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig gesetzt werden

GLEICHBEHANDLUNG UND MENSCHENRECHTE IM FOKUS

Aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen stellt diese Situation eine strukturelle Benachteiligung dar. Der Staat ist verpflichtet, auch im Freiheitsentzug eine Gesundheitsversorgung sicherzustellen, die dem Standard außerhalb des Strafvollzugs entspricht. Dieses sogenannte Äquivalenzprinzip wird jedoch vielfach nicht eingehalten.

Darüber hinaus werfen insbesondere langandauernder Isolation, die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen sowie die mangelnde therapeutische Begleitung menschenrechtliche Fragen auf. Solche Maßnahmen können die psychische Situation der Personen zusätzlich verschärfen und stehen in einem Spannungsverhältnis zu den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Wenn notwendige medizinische und therapeutische Leistungen nicht erbracht werden können, führt dies nicht nur zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, sondern kann auch eine Form von Diskriminierung darstellen,“ so Steger.

ZENTRALE REFORMBEDARFE

Vor dem Hintergrund der im Bericht aufgezeigten Defizite besteht aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen dringender Reformbedarf. Insbesondere braucht es einen umfassenden Ausbau der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Strafvollzug, sowohl durch zusätzliches Fachpersonal als auch durch verbesserte strukturelle Rahmenbedingungen.

Zudem ist sicherzustellen, dass Personen mit hohem Behandlungsbedarf in geeignete spezialisierte Einrichtungen überstellt werden können. Derzeit bestehen hier erhebliche Verzögerungen, unter anderem aufgrund mangelnder Kapazitäten in öffentlichen Krankenanstalten und forensischen Einrichtungen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Vernetzung des Strafvollzugs mit dem öffentlichen Gesundheitssystem. Eine bessere institutionelle Zusammenarbeit könnte dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen und die Kontinuität von Behandlung und Nachsorge zu verbessern.

Nicht zuletzt sind gezielte Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen für das Justizpersonal erforderlich, um einen professionellen und angemessenen Umgang mit psychisch erkrankten Menschen sicherzustellen.

EMPFEHLUNG AN DIE ZUSTÄNDIGEN STELLEN

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert an die zuständigen Entscheidungsträger:innen, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen rasch umzusetzen und nachhaltige strukturelle Verbesserungen einzuleiten.

„Die vorliegenden Erkenntnisse lassen keinen Zweifel daran, dass tiefgreifende Reformen notwendig sind. Es gilt jetzt, die bestehenden Defizite im System konsequent anzugehen und sicherzustellen, dass die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderungen auch im Strafvollzug uneingeschränkt gewahrt werden,“ so Steger.

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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