Wegen Blindenführhund: Blinde Menschen am Flughafen Graz von Taxis abgewiesen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen starten gemeinsame Medien- und Rechtsinitiative

Ein schwerwiegender Diskriminierungsfall am Flughafen Graz sorgt für Entrüstung: Ein blindes Ehepaar wurde am 13. März 2026 gegen 22:15 Uhr von sämtlichen anwesenden Taxi-Fahrer:innen am Taxistand vor dem Terminal abgewiesen – einzig und allein, weil ein zertifizierter Blindenführhund mitgeführt wurde, für den seine Halter:innen zudem alle erforderlichen Papiere und eine Decke dabeihatten.

Trotz klarer gesetzlicher Bestimmungen verweigerten alle Fahrer:innen die Beförderung. Auch ein Anruf bei der Taxizentrale blieb erfolglos: Dort wurde behauptet, Assistenzhunde müssten als „Tiertransport“ vorab angemeldet werden.

Als der Vorfall zur Beweissicherung dokumentiert wurde, reagierte ein Fahrer zusätzlich mit aggressiven Beschimpfungen und haltlosen Datenschutzvorwürfen. Gegen ihn wurde von der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW der Wirtschaftskammer Steiermark bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Anzeige eingebracht und die schwerwiegenden Verstöße gegen das Gelegenheitsverkehrsgesetz, die Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gemeldet.

“Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenker:innen mitbefördert werden,“ so Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen.

„Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von Rollstuhlnutzern“, berichtet Prof. Dr. Elmar Fürst, Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs.

EIN STRUKTURELLES PROBLEM

Der aktuelle Vorfall steht exemplarisch für ein wiederkehrendes Problem: Immer wieder kommt es in Österreich zu rechtswidrigen Beförderungs- und Zutrittsverweigerungen gegenüber Menschen mit Assistenzhunden – trotz klarer gesetzlicher Lage.

„Dass solche Vorfälle trotz eindeutiger Rechtslage weiterhin passieren, zeigt ein massives Defizit in Ausbildung, Sensibilisierung und Kontrolle“, so die beteiligten Organisationen.

SCHLICHTUNGSVERFAHREN EINGELEITET – GEMEINSAME INITIATIVE GESTARTET

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen begleitet bereits ein Schlichtungsverfahren, an dem sich auch Prof. Dr. Elmar Fürst und die Hilfsgemeinschaft beteiligen.

“Wer Menschen mit Behinderungen diskriminiert, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Bei der Durchsetzung der verletzten Rechte unterstütze und berate ich mit meinem Büro,“ so Steger.

Gemeinsam starten die Organisationen eine Medien- und Bewusstseinsinitiative, um auf die systematische Diskriminierung aufmerksam zu machen und nachhaltige Verbesserungen zu erreichen.

KONKRETE FORDERUNGEN

* verpflichtende Schulungen für Taxi-Fahrer:innen sowie Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
* klare und kontrollierte Durchsetzung der gesetzlichen Beförderungspflicht
* wirksame Sanktionen bei Verstößen bis hin zum Konzessionsentzug
* verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Beförderung

Zentral dabei ist eine enge Kooperation der Hilfsgemeinschaft mit der Wirtschaftskammer und ihren entsprechenden Fachgruppen, um Sensibilisierungen mit ihren Mitgliedsbetrieben umzusetzen.

„ASSISTENZHUNDE SIND KEINE HAUSTIERE“

Assistenzhunde sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Mobilität und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Ihre Mitnahme ist gesetzlich garantiert und darf unter keinen Umständen verweigert werden.

„Wer Menschen mit Blindenführhund die Beförderung verweigert, verweigert ihnen de facto die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so die klare Botschaft.

Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Mag. Viktoria Antrey
Telefon: +4313303545-82
E-Mail: viktoria.antrey@hilfsgemeinschaft.at
Website: https://www.hilfsgemeinschaft.at/

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