„Bürgeranwalt“: Lärmender Kanaldeckel, Streit um Anschlagtafel und Zufahrt

Am 11. April um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 11. April 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Lärmender Kanaldeckel

In Mischendorf im Burgenland ist ein neues Kanalsystem errichtet worden. Es soll verhindern, dass es im Ort zu Überschwemmungen kommt. So weit, so gut. Doch das neue Kanalsystem raubt Frau G. den Schlaf. Wann immer in der Nacht ein Fahrzeug über den Kanaldeckel vor ihrem Haus rollt, werde die gesamte Familie von dem lauten Geräusch geweckt. Frau G. hat sich mit diesem Problem bereits an den Bürgermeister von Mischendorf gewandt, doch der hat dafür – so behauptet sie – wenig Verständnis gezeigt und gemeint, das sei halt so. Doch das will die Frau so nicht hinnehmen und hat sich mit ihrem Problem an die Volksanwaltschaft gewandt.

Digital statt analog – Streit um Anschlagtafel in Saaß im Waldviertel

In der Katastralgemeinde Saaß der Stadtgemeinde Litschau wurde im Herbst 2025 die letzte Anschlagtafel entfernt. Seither werden Gemeindeinformationen unter anderem über eine WhatsApp-Gruppe verbreitet. Ein Gemeindebürger fühlt sich dadurch benachteiligt und kritisiert insbesondere den Wegfall analoger Informationsmöglichkeiten sowie die Nutzung einer ursprünglich privaten Messenger-Gruppe für Gemeindeinformationen. Der Fall wurde an die Volksanwaltschaft herangetragen. In der Sendung „Bürgeranwalt“ wird thematisiert, wie Gemeinden ihrer Informationspflicht nachkommen müssen, welche Rolle digitale Kanäle dabei spielen dürfen und wo mögliche rechtliche Grenzen liegen.

Streit um Zufahrt

Herr C. hat mit seiner Lebensgefährtin ein Appartementhaus in Bad Kleinkirchheim gekauft. Als Anlageobjekt, um die Wohnungen an Gäste zu vermieten. Schon bald aber habe es, so Herr C., „Schikanen seitens des Nachbarn und der Gemeinde gegeben“. In erster Linie geht es um die Zufahrt zum Gästehaus – fünf Parkplätze wären bewilligt, problemlos nutzen kann er aber derzeit nur zwei. Grund dafür sind Altglas-Container, ein Schilderwald und ein Wegerecht, das sich Herr C. vor dem Kauf nicht genau angeschaut hat. Herr C. vermutet, dass der Bürgermeister, dem die Hälfte der Nachbargrundstücke gehört, hier in eine Zwickmühle zwischen öffentlichem Amt und privaten Interessen geraten ist. Der Bürgermeister weist das entschieden zurück, es gelte für ihn das Objektivitätsgebot und er habe sofort klargestellt, dass nur durch den Bauamtsleiter der Gemeinde eine unbeeinflusste, sachliche und objektive Beurteilung erfolgen kann.

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