
Verkehrssicherheitspaket für E-Fahrzeuge und Gesetzesrahmen für automatisierte Zufahrtskontrollen passiert den Bundesrat
Zustimmung auch zu neuen Führerscheinregelungen und zur Umsetzung von EU-Vorgaben für intelligente Verkehrssysteme
Die umfassende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die neue Bestimmungen für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds bringen wird, hat nach dem Nationalrat heute auch den Bundesrat mit Mehrheit passiert. Zu den Maßnahmen des Gesetzespakets, von denen sich Verkehrsminister Peter Hanke mehr Verkehrssicherheit erhofft, gehören auch rechtliche Vorgaben für Kommunen, die automationsgestützte Zufahrtskontrollen einführen wollen. Daten dürfen laut dem Verkehrsminister nur für eng begrenzte Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Während ÖVP, SPÖ, NEOS und die Grünen darin ein brauchbares Modell sahen, blieb die FPÖ auch im Bundesrat bei ihrer kritischen Haltung. Aus Sicht der Freiheitlichen droht ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Bewegungsfreiheit und eine Überwachung des öffentlichen Raums.
Weiters sprach sich der Bundesrat mit breiter Mehrheit für Neuerungen im Führerscheingesetz aus. Auch dafür sprachen sich alle Fraktionen außer den Freiheitlichen aus. Die Novelle bringt zahlreiche Detailänderungen, etwa Vereinfachungen bei internationalen Lenkberechtigungen oder für das Lenken von Fahrzeugen der Feuerwehren und der Justizwache. Versuche des technisch unterstützten Betrugs bei der Führerscheinprüfung sollen eine längere Wartezeit bis zum Wiederantritt zur Folge haben.
Einstimmig billigte der Bundesrat eine Novelle des IVS-Gesetzes, das die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen (IVS) vornimmt. Damit soll es laut Verkehrsminister Hanke möglich sein, qualitativ hochwertige Echtzeit-Verkehrsinformationen bereitzustellen und Verkehrsströme besser zu lenken.
VERKEHRSSICHERHEIT FÜR E-FAHRZEUGE UND KONTROLLEN FÜR VERKEHRSBERUHIGTE ZONEN
Mit einer Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds in der Straßenverkehrsordnung (StVO) reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen Fortbewegungsmitteln. So werden E-Mopeds ab Oktober als Kraftfahrzeuge klassifiziert und dürfen keine Fahrradwege mehr benutzen. Auch wird eine Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht eingeführt. Für die Benützung von E-Scootern gilt bis zum Alter von 16 Jahren eine Helmpflicht. Auf E-Scootern darf jeweils nur eine Person fahren, es dürfen mit ihnen keine Güter transportiert werden und sie sind verpflichtend mit Klingeln und Blinklichtern auszustatten. Zur Verkehrssicherheit soll auch die Helmpflicht für E-Bikes bis zu einem Alter von 14 Jahren beitragen.
Automationsgestützte Zufahrtskontrollen sollen die bessere Überprüfung der Zufahrt in verkehrsberuhigte Zonen ermöglichen. Dabei sollen genaue Datenschutzbestimmungen sicherstellen, dass nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Michael Bernard (FPÖ/N) bewertete die Novelle als „misslungen“. Ausgerechnet Pendlerinnen und Pendler, die neue Formen von E-Fahrzeugen nützen, würden von der Bundesregierung „nochmals bestraft“. Die Einstufung von E-Mopeds als Kraftfahrzeuge bringe neue Kosten und sei eine weitere „Pendlersteuer durch die Hintertür“. Bei Unfällen mit E-Bikes werde nun ein Mitverschulden eingeführt, wenn kein Helm getragen wurde. Das bedeute, dass die Opfer auch bei unverschuldeten Unfällen einen verringerten Versicherungsschutz hätten. Die Verpflichtung einer Nachrüstung von E-Scootern mit Blinkern stelle eine unzumutbare technische Hürde dar. Die automationsgestützte Zufahrtskontrolle sei ein weiteres Beispiel für einen um sich greifenden „Überwachungswahn“. Die Novelle sei insgesamt „handwerklich schlampig, grundrechtsfeindlich und bürgerfern“.
Aus Sicht der Städte sei es sehr erfreulich, dass ihrem schon vor langer Zeit bestehenden Wunsch nach automationsgestützten Zufahrtskontrollen endlich entsprochen werde, meinte Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W). Zufahrtskontrollen sollten dafür sorgen, dass Fahrzeuge tatsächlich aus Fußgängerzonen, Schulstraßen und Bereichen mit Fahrverboten ferngehalten werden können. Die Einrichtung solcher Kontrollen werde aber nicht einfach sein. Vielmehr müsse genau nachgewiesen werden, dass der Datenschutz eingehalten werde und dass diese Form der Kontrolle nicht nur geeignet, sondern notwendig sei. Die Helmpflicht für Jugendliche und Anreize für Erwachsene, beim Fahren mit E-Fahrzeugen einen Helm zu tragen, seien absolut richtige Maßnahmen, zeigte sich Auer-Stüger überzeugt.
Barbara Prügl (ÖVP/O) widersprach der Darstellung der FPÖ. Die automatisierte Zufahrtskontrolle werde so geregelt, dass von einer umfassenden Überwachung des öffentlichen Raums keine Rede sein könne. Vielmehr werde nur das Kennzeichen überprüft. Wenn kein Verstoß vorliege, müssten die Fahrzeugdaten sofort gelöscht werden. Es handle sich um ein „vernünftiges Gesetz“ für mehr Verkehrssicherheit bei neuen Mobilitätsformen. E-Mopeds würden daher künftig nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein dürfen. Ein entscheidender Punkt sei die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche, da die Zahl der schweren Unfälle mit E-Scootern und E-Bikes gerade bei jungen Menschen stark gestiegen sei.
Auch Silvester Gfrerer (ÖVP/S) begrüßte die Novelle, die auf neue Mobilitätsformen reagiere und einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit vor allem in Ballungszentren darstelle. Positiv sei, dass die Vorgaben für Seniorenfahrzeuge nicht geändert würden.
Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit seien eine der zentralen Aufgaben der Verkehrspolitik, hielt Elisabeth Kittl (Grüne/W) fest. Automationsgestützte Zufahrtskontrollen seien ein Beitrag zum Klimaschutz, sie müssten aber auch dem Datenschutz Rechnung tragen. Um Eingriffe in Grundrechte möglichst zu vermeiden, gelte beim Einsatz von Kameras zur Verkehrsüberwachung der Grundsatz der Datenminimierung. Hier habe die Novelle eine gute Balance gefunden. Grundsätzlich sei erfreulich, dass E-Mopeds, E-Bikes und E-Scooter immer mehr eingesetzt würden. Auf Radwegen hätten E-Mopeds nichts verloren.
HANKE: VERKEHRSSICHERHEIT IST ZENTRALES ANLIEGEN
Verkehrsminister Peter Hanke sagte, die Novelle der Straßenverkehrsordnung sei wichtig, weil sie die Verkehrssicherheit für alle im Straßenverkehr erhöhe. Vor allem gehe es auch um die Gesundheit von jungen Menschen, die oft von schweren Unfällen mit E-Fahrzeugen betroffen seien. Daher setze man alles daran, dass gerade die jüngsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer möglichst gut geschützt seien. Daher präzisiere man die Vorschriften für E-Mopeds und verlagere sie von den Radwegen auf die Straßen. Essenszustellunternehmen hätten bis 1. Oktober 2026 Zeit, ihren Fuhrpark entsprechend umzustellen. Die Datenschutzbedenken bei automatisierten Zufahrtskontrollen seien sehr ernst genommen worden. Das Sicherheitspolizeigesetz dürfe daher nicht zur Anwendung kommen.
FÜHRERSCHEINGESETZ: VEREINFACHUNGEN UND VORGEHEN GEGEN PRÜFUNGSBETRUG
ÖVP, SPÖ und NEOS sind der Auffassung, dass die Führerscheingesetz-Novelle zahlreiche Verbesserungen bringt. So werde unnötige Bürokratie bei der Ausstellung von Führerscheinen oder Verlustbestätigungen und eine Reihe nicht mehr zeitgemäße Regelungen abgeschafft. Auch die Grünen sahen eine Reihe sinnvoller Maßnahmen. Sie wünschten aber noch weitere Schritte, um die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen.
Michael Bernard (FPÖ/N) meinte, die Novelle enthalte viele in sich widersprüchliche Regelungen und scheitere am Anspruch, mehr Effizienz der Verwaltung zu bringen. So werde die Entscheidung über die Eignung von Instruktoren sowie von Übungsplätzen von Fachleuten weiter ins Ministerium verlagert. Die Antwort auf versuchten Prüfungsbetrug bei Führerscheinprüfungen falle viel zu schwach aus und „kapituliert vor organisierten Betrügern“. Im Führerscheinregister erfolge eine ungerechtfertigte Aufblähung der erhobenen Datenmenge und der Speicherfristen. Statt Datenschutz gebe es „mehr Datenterror“.
Thomas Schmid (SPÖ/B) sah hingegen „ein Beispiel für verantwortungsvolle Politik“, die Klarheit und Effizienz sicherstelle. Das Führerscheinrecht werde moderner, praxistauglicher und bürgernäher. So gebe es schärfere Konsequenzen für Betrugsversuche bei der Führerscheinprüfung. Das sei auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Für Menschen über 60 werde die Frist für die Verlängerung von Führerscheinen der Klassen C und D auf fünf Jahre ausgeweitet. Auch erfolge die wichtige Klarstellung, dass Mannschafts- und Transportfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und Fahrzeuge der Justizwache mit B-Führerscheinen gelenkt werden dürfen.
Der Führerschein bedeute vor allem im ländlichen Raum Zugang zu Mobilität und damit ein Stück Freiheit, sagte Margit Göll (ÖVP/N). Die Führerscheinnovelle setze wichtige Schritte, um die rechtlichen Rahmenbedingungen an neue Entwicklungen im Verkehrsbereich anzupassen. Sie bringe weniger Bürokratie, da sie etwa die Gültigkeit von internationalen Führerscheinen ausweite und praxisnahe Regelungen für die Freiwilligen Feuerwehren schaffe.
Simone Jagl (Grüne/N) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Viele Regelungen, etwa das Vorgehen gegen Betrug bei der theoretischen Führerscheinprüfung, seien zu begrüßen. Sie bedauerte auch, dass der Verkehrsausschuss und das Nationalratsplenum den Wunsch der Grünen nach Verankerung des „holländischen Griffs“ in der Führerscheinausbildung abgelehnt hätten. Der überkreuzte Griff an die Fahrzeugtür wäre eine einfache Maßnahme, um herannahende Fahrräder im Blick zu behalten und Unfälle durch Zusammenstöße mit Fahrzeugtüren, das sogenannte „Dooring“, zu verhindern, argumentierte die Bundesrätin der Grünen. Sie bekräftigte diese Forderung mit einem Entschließungsantrag, der jedoch auch in der Länderkammer keine Mehrheit fand.
Verkehrsminister Hanke betonte, die Novelle solle das Führerscheingesetz praktikabler machen und verdiene daher die Zustimmung.
Die überarbeitete EU-Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen (IVS) wird mit einer Novelle des IVS-Gesetzes umgesetzt. Wesentliche Neuerungen sind die explizite Benennung eines Nationalen Zugangspunkts für Mobilitätsdaten (NAP). Dazu soll die digitale Schnittstelle www.mobilitaetsdaten.gv.at eingerichtet werden. Weiters müssen nationale Stellen benannt werden, die für die entsprechende Datenqualität sorgen. Die EU-Richtlinie macht auch Vorgaben für die Datenverfügbarkeit. Im Gesetz wird dazu auf die bereits bestehenden IVS-Anwendungen verwiesen, die von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden.
Die Digitalisierung der Mobilität habe große Bedeutung für die vom Transitverkehr belasteten Regionen, etwa in Tirol, unterstrich der Tiroler Bundesrat der SPÖ Daniel Schmid. Neue Bestimmungen würden nicht mehr erlauben, dass Navigationssysteme Ausweichverkehr über Gemeindestraßen erzeugen, wie das bisher oft der Fall gewesen sei.
Das Gesetz wirke auf den ersten Blick unspektakulär, habe aber große Auswirkungen, wenn Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz dadurch verhindert werde, betonte auch Karl Weber (ÖVP/N). Echtzeit-Daten würden außerdem den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr attraktiver und das Verkehrssystem effizienter und sicherer machen.
Auch Günter Pröller (FPÖ/O) begrüßte die Verbesserungen für transitgeplagte Gemeinden. Positiv sei auch, dass Österreich weitgehend auf bereits bestehende Systeme zurückgreifen könne. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass die notwendige Datensammlung nicht zu mehr Überwachung führe und die Datensicherheit gewährleistet sei.
Bundesminister Hanke sagte, mit dem Gesetz werde ein wichtiger Schritt für eine moderne, sichere und effiziente Verkehrssteuerung gesetzt. Besonders erfreulich sei, dass künftig Navigationssysteme keine Ausweichverkehre mehr verursachen könnten. (Fortsetzung Bundesrat) sox
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