
Ärzteverband Oberösterreich bringt ICD10-Verpflichtung vor Verfassungsgerichtshof
Niedergelassene Ärzte sollen ab 2026 codierte Diagnosen liefern – doch das System ist veraltet, nicht zukunftsfähig und belastet Ordinationen massiv
Mit Jahresbeginn 2026 tritt eine Verpflichtung in Kraft, die alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dazu anhält, standardisierte Diagnosecodes im Zuge der Leistungsabrechnung zu übermitteln. Was auf dem Papier nach einem Schritt in Richtung moderner Gesundheitssteuerung klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als kostspieliges Bürokratieprojekt mit gravierenden Konstruktionsfehlern. DDr. Michael Stelzl vom Ärzteverband Oberösterreich: „Niemand in der Ärzteschaft stellt den Wert einer strukturierten Diagnosedokumentation grundsätzlich in Frage. Aber was hier umgesetzt werden soll, ist handwerklich so schlecht gemacht, dass am Ende weder die Medizin noch die Gesundheitspolitik davon profitiert. Wir werden dieses Gesetz daher vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen, da neben den inhaltlichen Fehlern auch gravierende rechtliche Mängel in der Vorbegutachtung festgestellt wurden. Es mir ein Rätsel, weshalb dieser naheliegende Schritt nicht bereits von der oberösterreichischen oder der Österreichischen Ärztekammer gegangen wurde.“
Der zentrale Konstruktionsfehler liegt in der Verknüpfung von Diagnosemeldung und Honorarabrechnung. Weil die codierten Befunde an den Abrechnungszyklus der Krankenkassen gekoppelt sind, durchlaufen sie einen umständlichen Weg über Sozialversicherung, eine zwischengeschaltete Anonymisierungsstelle und den Dachverband, bevor sie überhaupt im Ministerium eintreffen. Das Ergebnis: Bis die Informationen dort vorliegen, sind sie bereits ein halbes Jahr alt. „Wer ernsthaft glaubt, mit monatelang verzögerten Zahlen eine Grippewelle oder einen Versorgungsengpass steuern zu können, hat das Prinzip evidenzbasierter Gesundheitspolitik nicht verstanden“, so Stelzl.
_TEURES ÜBERGANGSPROJEKT OHNE ANSCHLUSS AN EUROPÄISCHE STANDARDS_
Besonders fragwürdig wird das Vorhaben mit Blick auf die europäische Entwicklung. Österreich ist verpflichtet, bis 2029 im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums eine digitale Kurzakte für jeden Patienten bereitzustellen – mit Angaben zu Vorerkrankungen, Dauermedikation und Unverträglichkeiten. Das jetzt geplante Meldesystem ist auf Abrechnungsstatistik zugeschnitten und liefert genau diese klinisch relevanten Informationen nicht. „Wir bauen hier sehenden Auges ein System auf, das in drei Jahren schon wieder obsolet ist. Das Geld, das bis dahin verbrannt wird, fehlt für eine Lösung, die tatsächlich funktioniert“, warnt Stelzl.
Dabei gäbe es bereits eine tragfähige Alternative: ein eigenständiges Diagnosemodul innerhalb der elektronischen Gesundheitsakte, das die klinischen Daten unabhängig vom Verrechnungsweg erfasst. Damit ließen sich sowohl zeitnahe Auswertungen als auch die Kompatibilität mit den europäischen Vorgaben sicherstellen. „Dieser Vorschlag wurde dem Ministerium ausführlich präsentiert und ohne nachvollziehbare Begründung verworfen. Stattdessen setzt man auf ein Modell, dessen Verfallsdatum bereits feststeht“, kritisiert Stelzl.
_ERHEBLICHE BEDENKEN BEIM SCHUTZ SENSIBLER PATIENTENDATEN_
Neben der fehlenden Praxistauglichkeit wirft das Vorhaben auch schwerwiegende datenschutzrechtliche Fragen auf. So ist vorgesehen, die Sozialversicherungsnummer für Zwecke heranzuziehen, die weit über den eigentlichen Bereich der Krankenversicherung hinausgehen. Zudem bleibt unklar, unter welchen konkreten Voraussetzungen aus den pseudonymisierten Datensätzen ein Rückschluss auf einzelne Personen zulässig sein soll. „Wer immer größere Datenberge anhäuft, ohne den Schutzbedarf sauber zu klären, spielt mit dem Vertrauen der Patientinnen und Patienten“, mahnt Stelzl.
Hinzu kommt, dass der Gesetzesentwurf im Begutachtungsverfahren mit einer Frist von weniger als einer Arbeitswoche durchgepeitscht wurde. Für eine fundierte Prüfung eines derart tiefgreifenden Vorhabens, das sensible Gesundheitsdaten von Millionen Menschen betrifft, ist das schlicht unzureichend. „Das hat mit einem seriösen parlamentarischen Prozess nichts mehr zu tun“, so Stelzl.
_ORDINATIONEN AM LIMIT – ZUSÄTZLICHE BÜROKRATIE VERSCHÄRFT DEN ÄRZTEMANGEL_
Der Ärzteverband Oberösterreich warnt zudem eindringlich vor den praktischen Folgen in den Ordinationen. Künftig muss bei jedem einzelnen Patientenkontakt eine Codierung vorgenommen werden. Vorläufige Diagnosen müssen bei Folgebesuchen korrigiert, chronische Erkrankungen rückwirkend ergänzt und selbst Kontakte ohne ärztliche Behandlung dokumentiert werden. „Das gesamte Praxisteam wird mit zusätzlicher Verwaltungsarbeit belastet, die keinerlei medizinischen Nutzen hat. In einer Zeit, in der wir händeringend Kassenärzte suchen, ist das das völlig falsche Signal“, erklärt Stelzl.
DDr. Michael Stelzl richtet abschließend einen klaren Appell an die zuständige Ministerin: „Dieses Projekt muss in seiner jetzigen Form gestoppt und unter Einbeziehung der europäischen Anforderungen von Grund auf neu konzipiert werden. Österreich braucht eine digitale Gesundheitsdateninfrastruktur, die ihren Namen verdient – und keine teure Scheinlösung, die Ärzte von der Arbeit am Patienten abhält.“
Ärzteverband OÖ – Ärzte für Ärzte
DDr. Michael Stelzl
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