Krank im Zeitausgleich? Diese Regel überrascht viele Beschäftigte

ÖGB klärt auf: Warum Krankheit den Zeitausgleich nicht unterbricht und worin der Unterschied zum Urlaub liegt.

Viele Beschäftigte verlängern derzeit ihren Sommerurlaub mit ein paar Tagen Zeitausgleich. Doch wer genau in dieser Zeit krank wird, erlebt oft eine unangenehme Überraschung: Anders als beim Urlaub werden Krankheitstage während des Zeitausgleichs grundsätzlich nicht gutgeschrieben.

„Eine Erkrankung unterbricht den Zeitausgleich nicht – die Stunden oder Tage gelten trotzdem als verbraucht. Das wissen viele Arbeitnehmer:innen nicht. In unseren Beratungen erleben wir immer wieder, dass Beschäftigte von dieser Regelung überrascht sind. Viele gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass Krankheit den Zeitausgleich genauso unterbricht wie den Urlaub. Tatsächlich ist das aber nicht der Fall“, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter.

ZEITAUSGLEICH WIRD TROTZ KRANKHEIT VERBRAUCHT

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) gilt: Wer während eines vereinbarten Zeitausgleichs erkrankt, erhält die konsumierten Stunden oder Tage grundsätzlich nicht zurück.

Der Grund: Während des Zeitausgleichs besteht keine Arbeitspflicht. Die Krankheit verhindert daher rechtlich keine Arbeitsleistung – das Zeitguthaben wird trotz Arbeitsunfähigkeit abgebaut.

BEIM URLAUB GELTEN ANDERE REGELN

Vielen Arbeitnehmer:innen ist nicht bewusst, dass zwischen Urlaub und Zeitausgleich ein wesentlicher rechtlicher Unterschied besteht. Wird jemand während des Urlaubs krank und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, werden die Urlaubstage unter bestimmten Voraussetzungen nicht verbraucht und wieder gutgeschrieben. Für den Zeitausgleich gibt es eine vergleichbare gesetzliche Regelung hingegen nicht.

„DIESE RECHTSLAGE ÜBERRASCHT VIELE BESCHÄFTIGTE“

„Wer über Monate Überstunden ansammelt und sich auf dringend notwendige Erholung freut, empfindet es verständlicherweise als ungerecht, wenn eine Krankheit genau in diese Zeit fällt und das Zeitguthaben trotzdem verbraucht wird. Umso wichtiger ist es, dass Beschäftigte ihre Rechte kennen und sich rechtzeitig informieren“, so Weilharter.

ÖGB-FACTBOX: DAS SOLLTEN BESCHÄFTIGTE WISSEN

* URLAUB UND ZEITAUSGLEICH SIND RECHTLICH UNTERSCHIEDLICH GEREGELT. Während Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen durch Krankheit unterbrochen wird, gibt es für den Zeitausgleich keine vergleichbare gesetzliche Regelung.
* KRANKHEIT UNTERBRICHT DEN ZEITAUSGLEICH GRUNDSÄTZLICH NICHT. Die konsumierten Stunden oder Tage gelten trotzdem als verbraucht.
* IM ZWEIFEL BERATEN LASSEN. Wer Fragen zu Zeitausgleich, Urlaub oder Arbeitszeit hat, sollte sich an seine Gewerkschaft oder den ÖGB wenden.

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