IGGÖ: Gutachten sieht Kopftuchverbot für unter 14-Jährige als verfassungswidrig

Ein von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Das beschlossene Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verstößt gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Das Gutachten von Univ.-Prof. Markus Vašek wurde im Rahmen eines juristischen Fachabends am 20. April 2026 in Wien vorgestellt und liegt der Öffentlichkeit nun vor.

IGGÖ-Präsident Ümit Vural betont: „Der Beschluss dieses Gesetzes ist eine politische Entscheidung. Jetzt geht es um die rechtliche Bewertung. Und diese wird letztlich durch den Verfassungsgerichtshof vorzunehmen sein.“

Vural verweist darauf, dass die IGGÖ bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses umfassend auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen habe, unter anderem durch Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, ExpertInnen sowie durch öffentliche Stellungnahmen.

„Es geht hier nicht um ein einzelnes Kleidungsstück, sondern um Grundrechte. Gerade in sensiblen Bereichen wie Religion und Bildung braucht es Lösungen, die sich an der Verfassung orientieren und nicht an politischen Stimmungen“, so Vural.

Das Gutachten analysiert insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Religionsfreiheit, dem Gleichheitsgrundsatz sowie mit europäischen menschenrechtlichen Standards.

Die IGGÖ sieht es als ihre Verantwortung, das Gutachten öffentlich zugänglich zu machen und in die gesellschaftliche Debatte einzubringen.

„Gerade bei kontroversen Fragen zeigt sich, wie belastbar ein Rechtsstaat ist. Grundrechte dürfen nicht selektiv eingeschränkt werden“, betont Vural.

Das vollständige Gutachten ist online abrufbar.

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