
AK hilft Wienerin, Arbeit zurückzubekommen
Nach Schwangerschaft war plötzlich keine Rede mehr von unbefristetem Job
EINE WIENERIN ARBEITETE DREI MONATE LANG IN EINEM NEUEN JOB, DER ZUR PROBE BEFRISTET UND DANACH STANDARDMÄSSIG IN EIN UNBEFRISTETES ARBEITSVERHÄLTNIS ÜBERGEHEN SOLLTE. SIE BEKAM BEREITS DEN DIENSTPLAN FÜR DAS NÄCHSTE MONAT. DOCH DANN WURDE SIE SCHWANGER UND PLÖTZLICH WAR VON EINEM UNBEFRISTETEN JOB KEINE REDE MEHR. DIE AK HOLTE FÜR DIE WIENERIN 9.000 EURO ENTGELTNACHZAHLUNG HERAUS UND DIE FRAU BEKAM IHRE ARBEIT ZURÜCK.
Eigentlich hatte Hannah H.* ein gutes Gefühl bei ihrem neuen Job: Nach einer dreimonatigen Befristung hatte sie bereits den Dienstplan für den nächsten Monat bekommen – also ging sie davon aus, dass ihr befristetes Arbeitsverhältnis auch wie geplant in ein unbefristetes übergehen würde. Und auch privat freute sie sich über eine gute Nachricht: Sie war schwanger. Doch als sie das ihrem Arbeitgeber bekanntgab, wurde ihr überraschend mitgeteilt, dass man ihr Dienstverhältnis nun doch nicht verlängert.
Die junge Frau war verzweifelt. Sie hatte bereits ein Kind zu versorgen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie hing finanziell völlig in der Luft und als Schwangere war sie chancenlos bei der Arbeitssuche. Also wandte sie sich an die Arbeiterkammer. Bianca Fadler, Juristin in der Abteilung Rechtsschutz der AK Wien mit Spezialisierung auf Gleichbehandlungsrecht, handelte sofort. Sie forderte vom Arbeitgeber alle Entgeltansprüche der Frau bis zum Eintritt des Mutterschutzes sowie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Und dieses Recht auf Schutz gegen Diskriminierung setzte die AK Juristin auch vor Gericht erfolgreich durch: Der Arbeitgeber behauptete vergeblich, die Arbeitsleistung der jungen Arbeitnehmerin sei für eine unbefristete Arbeitsstelle mangelhaft gewesen. „Konkrete Vorwürfe oder Probleme konnte der Arbeitgeber aber nicht anführen. Es gab auch keine Verwarnungen oder ein protokolliertes Feedbackgespräch“, so Fadler. Bevor die Richterin ein Urteil fällen musste, lenkte der Arbeitgeber doch noch ein.
Fadler: „Letztlich hat der Arbeitgeber wohl auch eingesehen, dass seine Argumentation stark hinkt. Sonst hätten wir das unbefristete Dienstverhältnis und die offenen Entgeltansprüche über 9.000 Euro wohl nicht im Vergleichsweg erhalten. In unserer Gesellschaft muss sich noch viel ändern. Eine Schwangerschaft darf keine Rolle dabei spielen, ob ein Dienstverhältnis verlängert wird oder nicht. So ist die Rechtslage!“
AK Wien
Katharina Nagele-Allahyari
Telefon: 01 501 65 12678
E-Mail: katharina.nagele@akwien.at
Website: https://wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender