
Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt sich erfreut: „Wir hoffen bei ZARA-Finanzierung aber auch auf eine langfristige Lösung“
_Nachdem am Montag noch das Aus der Beratungsstelle ZARA drohte, ist jetzt eine Finanzierung für den Übergang bis Jahresende sichergestellt. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt sich erleichtert und betont gleichzeitig: Keine Organisation, die sich gegen Diskriminierung einsetzt, ist verzichtbar. _
Es geht vor allem auch um die Betroffenen von Diskriminierung, die mit ihren Erfahrungen nicht allein gelassen werden sollen. „Auch wenn Aufgabengebiete sich überschneiden, hat jede Beratungsstelle ihren eigenen Auftrag. Es ist erfreulich, dass vorerst eine Finanzierung für ZARA sichergestellt ist. Wir hoffen aber auch auf eine langfristige Lösung“, fügt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft hinzu.
Während die Gleichbehandlungsanwaltschaft Betroffene aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes berät, kann ZARA auch in Bereichen unterstützen, in denen die GAW kein Mandat hat. Dies gilt etwa für die Rechtsbereiche Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht, worunter Themen wie Polizeigewalt oder Hassverbrechen fallen. ZARA ist eine zentrale Anlaufstelle bei Hass im Netz und Cybermobbing, sie veröffentlicht jährlich einen Bericht dazu. Die Stelle fungiert auch als Trusted Flagger nach dem Digital Service Act der EU. Diese vielseitigen Aufgaben zeigen, welchen Unterschied stark aufgestellte zivilgesellschaftliche Organisationen machen können.
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich
Leopold-Moses-Gasse 4/1/2, 1020 Wien
Sandra Konstatzky (Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft)
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