
AK Wien zum Workers‘ Memorial Day: Gesetzlicher Schutz nach traumatischen Extremereignissen am Arbeitsplatz muss für alle gelten
757 tödliche Arbeitsunfälle in zehn Jahren. AK fordert Freistellung von gefährlichen Tätigkeiten und psychologische Nothilfe im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
195 tote Arbeiter alleine in der Baubranche – hinter dieser erschütternden Zahl stehen zerrissene Familien und traumatisierte Kolleg:innen. Dass beim jüngsten Unfall in Wien-Alsergrund der Kranführer vier tote Kollegen bergen musste, zeigt die unvorstellbare psychische Dimension solcher Extremereignisse. Zum Workers‘ Memorial Day gedenkt die AK Wien der Opfer von Arbeitsunfällen und mahnt dringend Konsequenzen ein – insbesondere in Form von Schutzmaßnahmen für die Überlebenden: Beschäftigte brauchen nach traumatischen Erlebnissen das gesetzliche Recht auf Freistellung von gefährlichen Tätigkeiten sowie notfallpsychologische Betreuung.
„Jeder Tote am Arbeitsplatz ist einer zu viel. Die verheerende Bilanz von 757 tödlichen Arbeitsunfällen zeigt, dass wir beim Arbeitnehmer:innenschutz keinen Millimeter zurückweichen dürfen“, betont Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Arbeitnehmer:innenschutz & Gesundheitsberufe der AK Wien. „Nach einem Extremereignis bemerken Betroffene oft gar nicht, dass sie nicht mehr einsatzfähig sind – oder sie arbeiten unter enormem Druck weiter, weil Kund:innen warten und der Betrieb weitergehen muss. Dass sie in solchen Situationen nicht zwingend aus der Gefahrenzone geholt werden und ihnen psychologische Unterstützung angeboten wird, ist unverantwortlich.“
GLEICHER SCHUTZ FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN NACH EXTREMEREIGNISSEN
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