11. Wiener Landtag (1)

Fragestunde

Der 11. Wiener Landtag hat heute, Dienstag, um 9 Uhr mit der Fragestunde begonnen.

LAbg. Sara do Amaral Tavares da Costa (SPÖ) erkundigte sich in der ersten Anfrage bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ), inwiefern das Wiener Krankenanstaltengesetz ausreichend auf die Dynamik im Gesundheitswesen eingehen kann, oder ob gesetzliche Änderungen angedacht werden. Hacker erklärte, dass die Stadt an Veränderungen des Krankenanstaltengesetzes arbeite. Selbstverständlich orientiere man sich dabei am Bundesgrundsatzgesetz. Konkret stünden drei Änderungen an, die man zeitnah im Landtag besprechen werde, kündigte Hacker an. Ein erster Schritt sei die Modernisierung der Bedarfsprüfung. Bislang sei die Bedarfsprüfung ein eigener Schritt, der die Errichtung eines selbständigen Ambulatoriums jedoch verzögere. Zudem würden derzeit 90 Prozent dieser Verfahren zu keiner Errichtung führen. Künftig werde man die Verfahren für die Bewilligung zusammenziehen und somit schneller machen. Der zweite Schritt sei, dass Bewerber*innen beim Gesundheitsverbund bislang ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorweisen müssten. Künftig müsse dies nicht mehr von einem Amtsarzt ausgestellt werden. Die dritte Änderung sei rein textlich: Aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes müsse etwa die Verschwiegenheits- zu Geheimhaltungspflicht geändert werden. Das Ziel sei es, noch in diesem Jahr zu einer diesbezüglichen Beschlussfassung zu kommen, schloss Hacker.

In der zweiten Anfrage wollte LAbg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc (ÖVP) von Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wissen, wie er die Diskrepanz zwischen der Anzahl der vom Arbeitsmarktservice gemeldeten Pflichtverletzungen und der tatsächlich verhängten Sanktionen erklärt. Hacker stellte klar, dass er keine Diskrepanz erkenne. Das Arbeitsmarktservice erstatte entsprechende Meldungen an die MA 40. Die Landesbehörde prüfe dann diese Meldungen und den jeweiligen konkreten Fall. Die Behörde mache ihren Job. Wenn es Meldungen hinsichtlich Missbrauchs gebe, werde dem nachgegangen. 95 Prozent der arbeitslosen Mindestsicherungsbezieher*innen hätten den Wunsch und das Ziel, Arbeit zu finden, unterstrich Hacker.

LAbg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE) thematisierte in der dritten Anfrage Änderungen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes. Malle fragte Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ), inwiefern auch subsidiär Schutzberechtigte um Förderungen als Hilfe in besonderen Lebenslagen ansuchen können. Hacker erklärte, dass man mit Hilfe des Wiener Mindestsicherungsgesetzes insbesondere auch Frauen, die von Gewalt betroffen sind, unterstütze. Dazu benötige die Behörde eine Begründung und Argumentation. Die Interaktion zwischen MA 40 und Gewaltschutzorganisationen sei eng, gemeinsam begleite man von Gewalt betroffenen Frauen. Dieses Miteinander würde in hunderten Fällen bereits gut funktionieren, betonte Hacker.

Auch die vierte Anfrage war an Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) gerichtet. LAbg. Angela Schütz, MA (FPÖ) erkundigte sich, was dieser bezüglich der Gastpatientendiskussion für eine zukünftige 15a-Vereinbarung im Finanzausgleich anstrebe, um Patientinnen und Patienten aus Niederösterreich, die auf eine Behandlung in Wien angewiesen sind, Behandlungssicherheit zu gewährleisten. Hacker sagte, dass die Versorgungszuständigkeit für Behandlung und Diagnostik nicht nur auf einer Gesetzesstelle beruhe, das Gesundheitswesen sei ein Geflecht. Zentrale Eckpfeiler sei die 15a-Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen gelten Punkt für Punkt. Diese Regelungen führten zu einer gesetzlichen Umsetzung. Auf Basis dieser Gesetze gebe es etwa den Zielsteuerungsvertrag und die regionalen Strukturpläne der neun Bundesländer. Jedes Bundesland sei für die Versorgung seiner Bevölkerung zuständig. Allerdings würden derzeit 40 Prozent aller Gastpatienten in Wien behandelt. Fast 20 Prozent der Spitalspatient*innen in Wien würden aus anderen Bundesländern kommen, der Großteil davon aus Niederösterreich. Dies bedeute für Wien einen Gesamtaufwand von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Dafür gebe es keine gesetzliche Regelung. Wien stehe zu einer überregionalen Verantwortung, dies sei jedoch keine Gesamtverantwortung, so Hacker. Selbstverständlich würden Notfälle jeder Art versorgt. Auch für Spezialbehandlungen besonderer Erkrankungen gebe es eine überregionale Versorgungsverantwortung, die man selbstverständlich wahrnehme. Aus Sicht der Gesundheitsversorgung gebe es jedoch viele Behandlungen, die im Gesetz unmissverständlich durch „wohnortnahe Versorgung“ sicherzustellen seien, schloss Hacker. (Forts.) bon

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