
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: Behindertenanwältin kritisiert Budgetpläne
Budgetpläne der Bundesregierung: Gleichstellung braucht verbindliche Finanzierung
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen äußert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, große Besorgnis über die jüngst präsentierten Budgetpläne der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein Doppelbudget 2027/28 geeinigt. Vorgesehen ist ein Maßnahmenvolumen von rund 5,1 Milliarden Euro, wobei etwa die Hälfte auf Einsparungen und die andere Hälfte auf sogenannte „Offensivmaßnahmen“ entfällt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Senkung der Lohnnebenkosten, während gleichzeitig Konsolidierungsmaßnahmen, etwa im Bereich Pensionen, geplant sind.
Aus Sicht der Anwältin bleibt jedoch unklar, welche konkreten Auswirkungen diese Budgetpolitik auf Menschen mit Behinderungen haben wird. Es wird befürchtet, dass begonnene Einsparungen in diesem Bereich noch weiter verstärkt werden.
„Gerade in Phasen der Budgetkonsolidierung besteht die reale Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen überproportional von Einsparungen betroffen sind. Ohne klare Zweckwidmung droht Inklusion erneut zur Verhandlungsmasse zu werden“, so Steger.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Sparmaßnahmen im Sozialbereich unmittelbare Folgen für die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen haben können, etwa durch reduzierte Unterstützungsleistungen oder eingeschränkte Mobilitätsförderungen. Gleichzeitig wird deutlich, dass zentrale Investitionen in Arbeitsmarktintegration, persönliche Assistenz und Barrierefreiheit nicht ausreichend abgesichert oder gar nicht erst vorgesehen sind.
EIN INKLUSIVES ÖSTERREICH ENTSTEHT NICHT DURCH ANKÜNDIGUNGEN, SONDERN DURCH KONKRETE FINANZIELLE ENTSCHEIDUNGEN
Der Europäische Protesttag macht einmal mehr sichtbar, dass viele strukturelle Probleme ungelöst bleiben:
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Menschen mit Behinderungen sind weiterhin überdurchschnittlich armutsgefährdet
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Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt stark eingeschränkt
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Barrierefreiheit ist in vielen Lebensbereichen noch immer nicht umgesetzt
Vor diesem Hintergrund fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen:
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Verbindliche Budgettransparenz hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen
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Überprüfung aller Maßnahmen auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
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Klare Zweckwidmung von Mitteln für Inklusion und Barrierefreiheit
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Absicherung bestehender Unterstützungsleistungen gegen Einsparungen
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Systematische Einbindung von Menschen mit Behinderungen in budgetpolitische Entscheidungsprozesse
„Gleichstellung ist kein Nebenprodukt wirtschaftspolitischer Entscheidungen. Sie muss aktiv geplant, finanziert und überprüft werden. Ein Budget ist immer auch ein Spiegel politischer Prioritäten und daran wird sich messen lassen, welchen Stellenwert die Rechte von Menschen mit Behinderungen tatsächlich haben,“ so Steger.
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at
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