
Religion ist kein Aufenthaltsstatus: TKG erhebt Beschwerde gegen ÖIF-Integrationsbarometer bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die TKG sieht im öffentlich finanzierten Integrationsbarometer 02/2025 des ÖIF schwerwiegende methodische und gleichbehandlungsrechtliche Probleme.
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) hat am 6. Mai 2026 eine formelle Beschwerde bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) gegen den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) eingebracht. Gegenstand der Beschwerde ist das öffentlich finanzierte „Integrationsbarometer 02/2025“.
Im Zentrum der Beschwerde steht die Frage, ob eine durch Art. 9 EMRK und Art. 10 GRC geschützte Religionsgemeinschaft innerhalb derselben Bewertungslogik wie migrations- und aufenthaltsrechtliche Statusgruppen dargestellt werden darf.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Beschwerde und teilte mit, dass die Eingabe zur weiteren Bearbeitung an eine zuständige Gleichbehandlungsanwältin bzw. einen zuständigen Gleichbehandlungsanwalt weitergeleitet wurde.
Die TKG sieht mehrere methodische, gleichbehandlungsrechtliche und diskriminierungsrelevante Problemfelder. Kritisiert wird insbesondere, dass „Muslime“ innerhalb derselben Bewertungslogik neben Kategorien wie „Zuwanderer“, „Flüchtlinge“ oder „ukrainische Kriegsvertriebene“ erscheinen. Religion sei jedoch ein Grundrecht und keine migrationsrechtliche Statuskategorie.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die wiederholte Verwendung des Begriffs „Politischer Islam“, ohne dass dieser wissenschaftlich definiert oder methodisch operationalisiert werde. Die TKG betont ausdrücklich, dass sie jede Form religiösen Extremismus und jede demokratiefeindliche Ideologisierung von Religion ablehnt. Gerade deshalb sei bei öffentlich finanzierter Forschung besondere begriffliche Präzision notwendig.
Die Beschwerde dokumentiert außerdem die politische Verwendung der Studienergebnisse. Am 18. Dezember 2025 veröffentlichte die ÖVP über ihren offiziellen Instagram-Kanal folgende Aussage:
„WUSSTEST DU, DASS ZWEI DRITTEL DAS ZUSAMMENLEBEN MIT MUSLIMEN ALS SCHWIERIG EMPFINDEN?“
Aus Sicht der TKG wurde damit aus einer öffentlich finanzierten Studie ein parteipolitisch verwertbares Narrativ über eine Religionsgemeinschaft.
Besonders bemerkenswert erscheint aus Sicht der TKG, dass die ursprüngliche Studie am 23. April 2026 ohne öffentliche Ankündigung vom ÖIF-Server entfernt wurde. Am 26. April 2026 erschien unter neuer URL eine inhaltlich veränderte Fassung — ohne Revisionsvermerk und ohne öffentliche Hinweisgebung auf die vorgenommenen Änderungen.
Die TKG stellt klar: Die Beschwerde richtet sich nicht gegen wissenschaftliche Forschung oder die offene Debatte über Integration. Sie richtet sich gegen eine aus Sicht der TKG methodisch problematische Konstruktion, durch die eine Religionsgemeinschaft strukturell als gesellschaftliches Problemfeld erscheinen kann.
ANMERKUNG:
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG-Think Tank)
Dr Melissa Günes
E-Mail: m.gunes@turkischegemeinde.at
Website: https://www.turkischegemeinde.at
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