LR Rosenkranz: Vorgaben ohne Finanzierung sind keine Konzepte

Massive Kritik von vier Bundesländern an der EU-Wiederherstellungsverordnung

„Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist – nachdem sie finanziell nicht abgesichert und kaum umsetzbar ist – wieder abzusagen“, bezeichnet Naturschutz-Landesrätin Rosenkranz das vor zwei Jahren in Brüssel beschlossene Vorhaben. „Die Bundesländer haben bereits im Mai 2024 eindringlich vor dieser Entwicklung gewarnt. Bis heute gibt es keinen konkreten Finanzierungsplan. Dennoch werden den Ländern immer neue Verpflichtungen auferlegt.“

Im Rahmen einer Pressekonferenz übten Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbucher (Oberösterreich), Landeshauptfrau-Stv. Marlene Svazek, BA (Salzburg), Landesrat MAg. Hannes Amesbauer, BA (Steiermark) und Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz (Niederösterreich) deutliche Kritik an der EU-Wiederherstellungsverordnung sowie an den Auswirkungen des Europäischen Green Deals auf Naturschutz, Landwirtschaft, Raumordnung und die föderale Kompetenzverteilung.

Die EU-Verordnung sieht vor, geschädigte Lebensräume stufenweise bis 2050 wiederherzustellen. Dafür müssen als Basis umfangreiche Datenerhebungen, Monitoring-Systeme und Berichte umgesetzt werden. Allein bei den ersten Grundlagenerhebungen gebe es bereits Diskussionen um die Finanzierung zwischen Bund und Ländern.

„Wenn Landwirtschaftsminister Totschnig sich schon bei vergleichsweise geringen Beträgen sperrt, stellt sich die Frage, wie sich das erst bei tatsächlich teuren Vorhaben gestaltet“, erklärte Rosenkranz. EU-weit wird von 154 Milliarden Euro gesprochen, welche die Renaturierungsverordnung in der Umsetzung kosten wird.

„Das sind Dimensionen, die man sich kaum vorstellen kann. Was auf Österreich zukommt, kann man sich plastisch am Beispiel der Fließgewässer vorstellen: Österreich muss 2.500 Flusskilometer rückbauen, davon bis 2030 bereits 450. Drei Kilometer renaturierte Fließgewässer im Bezirk Gänserndorf haben Kosten von 14,2 Millionen Euro verursacht. Hochgerechnet auf diese 450 Flusskilometer würden allein die Maßnahmen bis 2030 rund 2,13 Milliarden Euro kosten – und das neben Wiedervernässungen, Artenschutzprogrammen, Landschaftspflege und vielen weiteren Maßnahmen.“

Kritik übte Rosenkranz zudem an der künftigen EU-Förderpolitik. In der neuen EU-Programmperiode 2028–2034 komme der Naturschutz nicht vor. Im neuen nationalen und regionalen Partnerschaftsplan, bei dem Österreich 10,3 Milliarden Euro für Förderungen zur Verfügung gestellt werden, seien für die gemeinsame Agrarpolitik 6,6 Milliarden Euro sowie für Migration und Sicherheit 0,9 Milliarden Euro fix vergeben. Die verbleibenden 2,8 Milliarden Euro müssten künftig zwischen zahlreichen Politikbereichen wie etwa Bildung, Schulprogrammen, Kohäsionspolitik, lokalen Programmen, Arbeitsmarkt und scheinbar auch dem Naturschutz aufgeteilt werden.

„Die EU schafft immer neue Verpflichtungen, stellt aber kein zusätzliches Geld für deren Umsetzung bereit. Genau deshalb brauchen wir einen eigenen Finanzierungstopf mit klaren zusätzlichen Mitteln für Renaturierungsmaßnahmen“, forderte Rosenkranz.

Abschließend betonte Rosenkranz, dass Naturschutz selbstverständlich notwendig sei, jedoch nur gemeinsam mit der Bevölkerung und auf Grundlage realistischer Rahmenbedingungen funktionieren könne: „Naturschutz braucht Akzeptanz und eine solide finanzielle Basis. Vorgaben ohne Finanzierung sind keine Konzepte. Die Entscheidungen wurden auf europäischer Ebene getroffen – daher müssen auch die Europäische Union und der Bund die Finanzierung sicherstellen. Eine konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit sieht anders aus“, so Rosenkranz abschließend.
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Christoph Bathelt
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