
Umweltdachverband: Naturschutz braucht verlässliche Finanzierung!
* GEMEINSAME AGRARPOLITIK AB 2028 MUSS BIODIVERSITÄT, KLIMARESILIENZ UND REGIONALE UMSETZUNG STÄRKEN
* UMWELTDACHVERBAND FORDERT UMFASSENDE FÖRDERFÄHIGKEIT VON NATURSCHUTZPROJEKTEN, EINFACHE VERFAHREN, VORFINANZIERUNG UND VERBINDLICHE MINDESTBUDGETS
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU zählt zu den wichtigsten Steuerungsinstrumenten für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und den Schutz unserer Kulturlandschaften. Der Umweltdachverband reichte vergangene Woche als Input für die künftige GAP-Periode 2028-34 eine Stellungnahme ein. „Mit der neuen GAP-Periode ab 2028 werden zentrale Weichen gestellt: für den Erhalt der Biodiversität, klimaresiliente Landwirtschaft, Bodenschutz, Gewässerschutz und die Zukunft artenreicher Wiesen, Weiden und Landschaftselemente. Wenn die neue GAP Biodiversitätsschutz ernst nimmt, muss sie Naturschutzprojekte wieder umfassend förderfähig machen – von Artenschutz und Landschaftspflege bis hin zu Bildungs- und Vernetzungsmaßnahmen. Gleichzeitig braucht es einfachere Förderkriterien. Laut Evaluierungsberichten ist ein verstärktes Augenmerk auf artenreiche Grünlandbiotope zu richten. Die Akzeptanz von „dunkelgrünen“ ÖPUL-Maßnahmen soll durch eine einkommenswirksame Anreizkomponente gestärkt werden – eine der wenigen Verbesserungen auf europäischer Ebene. Wer wirksamen Naturschutz will, muss auch seine Umsetzung solide finanzieren“, betont _JUDITHDRAPELA-DHIFLAOUI_, Biodiversitätsexpertin im Umweltdachverband.
ZENTRALE FORDERUNGEN
Aus Sicht des Umweltdachverbandes sind für die neue GAP-Periode insbesondere folgende Punkte zentral:
* NATURSCHUTZPROJEKTE MÜSSEN WIEDER UMFASSEND FÖRDERFÄHIG SEIN.
* AMBITIONIERTE „DUNKELGRÜNE“ ÖPUL-MASSNAHMEN SOLLEN DURCH EINKOMMENSWIRKSAME ANREIZE GESTÄRKT WERDEN.
* BESTEHENDE REGIONALE STRUKTUREN WIE SCHUTZGEBIETSMANAGEMENTS, NATURPARKE, NATIONALPARKE UND LANDSCHAFTSPFLEGEVEREINE SOLLEN BESSER ABGESICHERT WERDEN.
* FÜR SPEZIALMASSNAHMEN – ETWA ZU FEUCHTGEBIETEN, STREUOBST, TROCKENRASEN ODER GEFÄHRDETEN ARTEN – BRAUCHT ES ZUSÄTZLICHE FINANZIELLE ANREIZE.
* ES BRAUCHT EIN NATIONALES MINDESTBUDGET FÜR UMWELT-, BIODIVERSITÄTS- UND KLIMAZIELE.
* DIE NATIONALEN MINDESTSTANDARDS, INSBESONDERE DIE GLÖZ-STANDARDS VON 2023, SOLLEN IM RAHMEN DER NEUEN „FARM STEWARDSHIP“ GESICHERT WERDEN.
* VEREINFACHUNG BEI NATURSCHUTZPROJEKTEN
* FÖRDERKRITERIEN FÜR NATURSCHUTZPROJEKTE MÜSSEN VEREINFACHT WERDEN.
* DIE VORFINANZIERUNG VON NATURSCHUTZPROJEKTEN MUSS SICHERGESTELLT WERDEN.
* OVERHEADKOSTEN BEI PROJEKTEN MÜSSEN DEUTLICH ERHÖHT WERDEN.
„Eine zukunftsfähige GAP darf Natur- und Klimaschutz nicht zur freiwilligen Restgröße machen. Sie muss jene Betriebe, Regionen und Organisationen stärken, die Verantwortung für Biodiversität, Landschaft und natürliche Lebensgrundlagen übernehmen. Gerade in Zeiten von Biodiversitäts- und Klimakrise braucht es klare Standards, verlässliche Budgets und praxistaugliche Förderinstrumente“, so _DRAPELA-DHIFLAOUI _abschließend.
Umweltdachverband
Tina Leonhard, MA
Telefon: +43 1 401 13 51
E-Mail: tina.leonhard@umweltdachverband.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender