
Verkehrsausschuss zufrieden über Jahresbericht 2025 der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Schlichtungsstelle konnte Verfahrensdauer weiter senken
Ein gutes Zeugnis stellten die Abgeordneten im Verkehrsausschuss des Nationalrats der Arbeit der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) für das Jahr 2025 aus. Fast 2 Mio. Ꞓ an Entschädigungen, Erstattungen und Strafnachlässen konnte die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im Jahr 2025 bei ihren außergerichtlichen Schlichtungsverfahren für Fahr- und Fluggäste erzielen. Neben Bundesminister Peter Hanke stand dem Ausschuss auch Maria-Theresia Röhsler, die als Geschäftsführerin der Schienen-Control auch Leiterin der apf ist, als Auskunftsperson zur Verfügung. Die Abgeordneten nahmen den Bericht einstimmig zur Kenntnis.
Auf der Tagesordnung standen außerdem die Monatsberichte über die noch laufenden Abrechnungen von COVID-19-Mitteln für den Zeitraum Oktober 2025 bis Februar 2026. Der Ausschuss nahm diese mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ-Abgeordneten, zur Kenntnis.
AGENTUR FÜR PASSAGIER- UND FAHRGASTRECHTE: SCHWERPUNKT DER BESCHWERDEN WEITERHIN IM FLUGBEREICH
Grundlage der Diskussion über die Durchsetzung der Passagier- und Fahrgastrechte in Österreich war der Jahresbericht der apf für 2025 (III-328 d.B.). Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit sei die apf dafür verantwortlich, Anträge von Fahr- und Fluggästen mittels außergerichtlicher Streitbeilegung zu klären, führte Verkehrsminister Hanke zu diesem aus. Damit verhelfe sie Reisenden im Streitfall mit Verkehrsunternehmen kostenlos zu ihrem Recht. In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle informiere die apf außerdem Fahr- und Fluggäste aller Verkehrsträger über ihre Rechte und prüfe in den Verfahren die Einhaltung der in Verordnungen der Europäischen Union verankerten Fahr- und Fluggastrechte. Bei Bedarf ergreife sie als Durchsetzungsstelle auch weitere Maßnahmen, um die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen.
Von den rund 1,99 Mio. Ꞓ, die die apf 2025 für die Antragstellenden an monetären Entschädigungen, Erstattungen und Strafnachlässen erzielt habe, entfalle der überwiegende Anteil, 1,9 Mio. Ꞓ, auf den Flugbereich. Pro abgeschlossenem Verfahren habe sie im Schnitt rund 400 Ꞓ für die Betroffenen zurückholen können, wird im Bericht festgehalten. Hanke hob vor allem die kurze Reaktionszeit der Agentur vor. Durchschnittlich gebe sie innerhalb von weniger als einem Tag eine Rückmeldung. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sei von 40 Tagen im Jahr 2024 im Vorjahr auf 32 Tage gesunken.
Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses zeigten sich über alle Fraktionen hinweg zufrieden mit der Qualität des Berichts und der Arbeit der apf. Lukas Brandweiner (ÖVP) und Alois Schroll (SPÖ) sprachen das starke Aufkommen von Beschwerden im Flugbereich an. Die Tatsache, dass hier die größten Entschädigungen erzielt werden, habe damit zu tun, dass Verspätungen höher abgegolten würden als im Bahnbereich und es bei Tickets meist um höhere Beträge gehe, erfuhr Schroll.
Auf die Frage von Brandweiner, welche Fluglinien besonders häufig von Beschwerden betroffen seien, teilte Röhsler mit, dass das Aufkommen an Beschwerden in etwa dem Marktanteil der Flugunternehmen entspreche. Die häufigsten Gründe für Beschwerden gegen Flugunternehmen seien fehlende Informationen für Fluggäste über die Annullierung eines Fluges oder einer möglichen anderweitigen Beförderung. Während der Wartezeit seien keine oder unzureichende Betreuungsleistungen zur Verfügung gestellt worden. Im Bahnverkehr seien die häufigsten Beschwerdegründe die Verweigerung der Auszahlung von Erstattungen und Verspätungsentschädigungen sowie Verstöße bei der Ausstellung von Strafen, erfuhren die Abgeordneten.
SPÖ-Abgeordneter Andreas Haitzer erkundigte sich, ob die drohende Kerosinknappheit bereits Auswirkungen auf die Arbeit der apf habe bzw. ob die Agentur bereits Empfehlungen für Fluggäste ausarbeite. Röhsler betonte, dass derzeit keine Auswirkungen zu beobachten seien und seitens der Branche auch nicht mit einer Einschränkung des Flugverkehrs in Europa aufgrund von Kerosinmangel gerechnet werde. Sollte der Fall doch eintreten, würden für Betroffene selbstverständlich die Bestimmungen der Fluggastrechte gelten. Eine 2025 befürchtete Knappheit bei der Verfügbarkeit von Fluglotsen sei nicht eingetreten, erfuhr Roland Baumann (SPÖ).
Gerhard Deimek (FPÖ) erkundigte sich nach den Audits, die die apf 2025 im Bahn- und Flugbereich durchgeführt hat. Röhsler führte dazu aus, dass es an Bahnhöfen und Haltestellen der ÖBB-Personenverkehr und ÖBB-Infrastruktur Überprüfungen gegeben habe. Beide Unternehmen seien über die Resultate der Überprüfung informiert worden. Diese hätten auch bereits mit Verbesserungen bei der Verfügbarkeit von Informationen über Fahrgastrechte reagiert.
Weiters habe die apf 2025 eine Auditierung der Flughäfen Wien und Salzburg abgeschlossen, teilte Röhsler dem Ausschuss mit. Diese habe der Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards nach der PRM-Fluggastrechteverordnung sowie der Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte gedient. Bei Vor-Ort-Begehungen seien insbesondere die typischen Wege von Personen mit körperlicher Beeinträchtigung bei Abflug bzw. Ankunft am Flughafen begutachtet worden.
Elisabeth Götze (Grüne) wollte wissen, wie die Zusammenarbeit der apf mit Bezirksverwaltungsbehörden verbessert werden könnte. Röhsler führte dazu aus, dass die apf in Bezug auf die europäischen Fahr- und Fluggastrechteverordnungen auch Durchsetzungsstelle sei und die Nichteinhaltung von Regelungen zu sanktionieren habe. Wenn sie auf derartige Verstöße aufmerksam werde und Unternehmen nicht entsprechend reagieren, bringe sie bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine Verwaltungsstrafanzeige ein. Das Problem sei, dass diese oft nicht auf solche Fälle vorbereitet seien. Daher wäre es sinnvoll, eine bestimmte Behörde mit diesen Fällen zu beauftragen, so Röhsler. Dieser sollte dann auch die Durchsetzung gegenüber ausländischen Unternehmen übertragen werden, die derzeit schwierig sei. Für inländische Unternehmen ergebe sich daraus ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.
Janos Juvan (NEOS) erkundigte sich nach den Gründen für die starke Steigerung der Anträge im Busbereich. Röhsler sah diese als Folge der Erweiterung der Zuständigkeiten der apf nach Inkrafttreten der Fahrgastrechtenovelle im Juli 2024. Das bedeute beispielsweise mehr Fälle, die verlorenes oder gestohlenes Gepäck betreffen, sowie mehr Beschwerden über innerstädtische Verkehrsbetriebe. In den Bereichen Flug und Bahn habe es hingegen um rund zehn Prozent weniger Anträge gegeben.
Götze (Grüne) wollte von Verkehrsminister Hanke wissen, wie er zu Bestrebungen der EU stehe, die Schwellenwerte für Verspätungen anzuheben. Das hätte auch negative Auswirkungen auf Flug- und Fahrgastrechte, meinte sie. Der Minister betonte, dass er sich klar gegen eine Verschlechterung dieser Rechte ausspreche und das auch auf europäischer Ebene betone. Zu der von Abgeordnetem Haitzer angesprochenen Kerosinthematik stellte der Verkehrsminister klar, dass der durch internationale Verwerfungen verursachte Preisanstieg nicht zu „mehr Druck auf Passagiere“ führen dürfe.
ABRECHNUNG VON COVID-19-MITTEL VON OKTOBER 2025 BIS FEBRUAR 2026
Der Verkehrsausschuss befasste sich auch mit Monatsberichten, die der Verkehrsminister zur Budgetuntergliederung 41 (Mobilität) vorlegt. Sie betreffen die Abrechnung von 32 Mio. Ꞓ an Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, die für die Aufstockung des Klima- und Energiefonds (KLIEN) verwendet wurden. Die Vergabe erfolgte über das „Klima-Konjunkturpaket 2020 – Forcierung von Innovationen für die Dekarbonisierung“. Dieses umfasste die Programmschiene „Vorzeigeregion Energie“, in das 24,5 Mio. Ꞓ an COVID-19-Mitteln flossen, sowie 7,5 Mio. Ꞓ für das Programm „Energieforschung“. Die Mittel für Energieforschung waren mit Jahresende 2025 bereits vollständig abgerechnet. Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden die Monatsberichte für Oktober 2025 (III-259 d.B.), November 2025 (III-268 d.B.), Dezember 2025 (III-287 d.B.), Jänner 2026 (III-305 d.B.) und Februar 2026 (III-324 d.B.)Laut dem letzten Bericht in der Reihe waren mit Ende Februar 2026 für „Vorzeigeregion Energie“ 15.152.361 Ꞓ und damit insgesamt 22.652.361 Ꞓ des Klima-Konjunkturpakets abgerechnet worden. (Schluss Verkehrsausschuss) sox
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