
Internationaler Tag der Familie: Volksanwalt Achitz erinnert an Reformbedarf beim Kinderbetreuungsgeld
Prüfverfahren der Volksanwaltschaft zeigen: Fehler liegen nicht nur bei Behörden, sondern am Gesetz
Anlässlich des Internationalen Tags der Familie (15. Mai) weist Volksanwalt Bernhard Achitz auf die steigende Zahl der Beschwerden über Probleme mit Familienleistungen hin: „Die Volksanwaltschaft prüft jeden einzelnen Fall, aber sehr oft kommt dabei heraus, dass die Behörden keinen Fehler gemacht haben. Die Fehler liegen im System und müssten mit Gesetzeskorrekturen behoben werden, vor allem im Bereich des Kinderbetreuungsgelds. Wir weisen die zuständige Ministerin Claudia Bauer laufend darauf hin, bekommen von ihr aber sinngemäß immer die Antwort, dass sie keinen Handlunsgbedarf erkennt. Die Volksanwaltschaft, vor allem aber die betroffenen Mütter und Väter, sehen das aber ganz anders.“ Neben dem Kinderbetreuungsgeld in Fällen, wo ein Elternteil in einem anderen EU-Land lebt oder arbeitet, und auf das die Familien manchmal mehrere Jahre warten müssen, besteht vor allem in folgenden Fällen Reformbedarf:
KEIN EINKOMMENSABHÄNGIGES KINDERBETREUUNGSGELD WEGEN KRANKENSTAND
Familien stehen seit Jahren vor den gleichen Problemen und Hürden, wenn sie Kinderbetreuungsgeld beantragen. Eine Verbesserung und Vereinfachung der gesetzlichen Grundlagen ist überfällig. Etwa beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld: Dafür muss man 182 Tage vor Geburt bzw. Mutterschutz durchgehend gearbeitet haben. Wer das Pech hat, mehr als 14 Tage Krankengeld bezogen zu haben, wie eine Mutter aus Oberösterreich wegen ausgeprägter Schwangerschaftsübelkeit, schaut durch die Finger. Der finanzielle Verlust ist enorm. Sie musste auf die „Sonderleistung 1“ umsteigen und verlor 500 Euro pro Monat.
ELTERN UNTER DRUCK, AUF NIEDRIGERES KINDERBETREUUNGSGELD UMZUSTEIGEN
Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass Familien formlos mitgeteilt wird, dass sie die Voraussetzungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht erfüllen und daher auf die – weit niedrigere – „Sonderleistung 1“ umsteigen müssen. Sie erhalten keine Information über die rechtlichen Folgen und über Rechtsmittelmöglichkeiten. Entsprechen Betroffene dieser Aufforderung der Behörde, haben sie keine Möglichkeit mehr, die Entscheidung überprüfen und Behördenfehler korrigieren zu lassen. Eltern fühlen sich von diesen Schreiben unter Druck gesetzt. Eine Antragstellerin aus Wien berichtete, dass sie ein Schreiben mit dem Hinweis erhalten hatte, sie müsse „eine Frist einhalten, sonst werde ihr Antrag nicht bearbeitet“. Auch am Telefon erhielt sie gleichlautende Auskünfte, kein einziges Mal wurde die Möglichkeit eines Rechtsmittels erwähnt. Daher ging sie davon aus, bei Nichtunterschreiben monatelang kein Kinderbetreuungsgeld zu bekommen und nicht versichert zu sein.
IRRTUM BEI KINDERBETREUUNGSGELD-ANTRAG KANN NUR 14 TAGE LANG KORRIGIERT WERDEN
Irren sich Eltern bei der Auswahl der Variante des Kinderbetreuungsgelds, besteht weiterhin nur eine Frist von 14 Tagen ab Antragstellung, um eine Korrektur vorzunehmen. Aber oft bemerken sie den Irrtum erst später, nämlich wenn sie die Mitteilung über die Leistung erhalten. Eine junge Frau aus der Steiermark, die bei der Online-Antragstellung irrtümlich die Pauschalvariante auswählte, erhielt um 600 Euro weniger pro Monat – eine existentielle Belastung. Die VA fordert weiterhin, dass die 14-Tage-Frist nicht schon ab Antragstellung beginnt, sondern erst ab Zugang der Mitteilung über den Leistungsanspruch.
HAUPTWOHNSITZMELDUNG VERGESSEN, KINDERBETREUUNGSGELD WEG
Andere Eltern verloren den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, weil sie in der stressigen Zeit um die Geburt ihres Kindes vergessen haben, sich um eine gemeinsame Hauptwohnsitzmeldung für Eltern und Kind zu kümmern. Die Volksanwaltschaft fordert daher auch hier eine gesetzliche Änderung.
DETAILS finden Sie im Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2025, Band 1, Nachprüfende Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, ab Seite 48: https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/berichte-an-das-parlament/
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
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