WKÖ-Danninger: Lohntransparenz-Richtlinie bringt Bürokratie statt Fairness

Richtlinie geht zu Lasten der Unternehmen sowie zu Lasten der Leistungsbereiten

„Wir unterstützen das Ziel der Richtlinie, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede weiter zu verringern. Doch die Lohntransparenz-Richtlinie schafft Bürokratie statt Chancengleichheit. Unternehmen wird dadurch eine enorme Last aufgebürdet, ohne Verbesserungen gegenüber dem derzeitigen System zu bringen“, kritisiert Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Arbeiterkammer. Vielmehr könnte sich die Richtlinie sogar negativ auf die Entlohnung auswirken – und zwar für Frauen ebenso wie für Männer: „Wenn ich Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern mehr zahlen möchte, muss ich mich rechtfertigen, wenn ich allen dasselbe zahle, bin ich als Arbeitgeber abgesichert. Das Lohnniveau gleicht sich zwar an, aber nach unten. Statt für mehr Fairness zu sorgen, könnte das für Arbeitnehmerinnen einen deutlichen Nachteil bedeuten“, warnt Danninger. Die Arbeiterkammer ist hier daher auch im Sinne ihrer Mitglieder aufgefordert, eine Übererfüllung dieses EU-Bürokratiepakets zu verhindern. Um ungerechtfertigte Lohnunterschiede auszugleichen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, bräuchte es andere Maßnahmen, darunter vor allem den Ausbau der Kinderbetreuung.

Für Betriebe wiederum bedeutet die Richtlinie, Lohn- und Gehaltsdaten offenlegen und Vergütungssysteme mit detailliert definierten Kriterien erstellen zu müssen. Ab 100 Mitarbeitenden sind zusätzlich regelmäßige Berichte nötig. Wird ein Gehaltsunterschied von mehr als fünf Prozent festgestellt, sind außerdem aufwendige Prozesse zur Prüfung des Unterschieds bzw. deren Korrektur einzuleiten. „Betriebe sind damit mit einem neuen Bürokratiemonster konfrontiert – und das, obwohl Österreich mit seinen Kollektivverträgen, die 98 Prozent aller Arbeitsverhältnisse abdecken, ohnehin ein transparentes und objektives Entlohnungssystem hat“, so Danninger.

KEINE ÜBERERFÜLLUNG VON EU-VORGABEN ZUM NACHTEIL ÖSTERREICHS

In ganz Europa gibt es große Zurückhaltung bei der Umsetzung der Richtlinie: Nur sehr wenige EU-Länder haben bislang konkrete Entwürfe vorgelegt. Viele Staaten prüfen noch, wie sich die Vorgaben überhaupt in ihre nationalen Systeme integrieren lassen. Wichtig sei für Österreich bei der Umsetzung nichts zu überstürzen. „Diese Richtlinie ist in unseren Augen eine Fehlkonstruktion und geht am Ziel vollkommen vorbei. Die EU soll unser funktionierendes System anerkennen und es darf keinesfalls zu Gold Plating, also einer Übererfüllung von EU-Vorgaben, kommen“, fordert der WKÖ-Generalsekretär auch in Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe. Auch sei es in der Praxis sinnlos gleich empfindliche Strafen einzuführen, statt Anreize zu setzen.“ Denn Strafen würden dazu führen, dass sich niemand mehr traue, für Leistung auch leistungsgerecht zu bezahlen. (PWK224/DFS)

Andreas Jilly
Sprecher der Wirtschaftskammer Österreich
Telefon: 0590900 4462
E-Mail: andreas.jilly@wko.at

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