AK Bankenmonitor 2: AK will mehr Schutz für Kreditnehmer:innen in Zahlungsnot

Neues Verbraucherkreditgesetz muss verbindlicher werden, wenn’s finanziell eng ist

IN ÖSTERREICH WIRD DERZEIT AM NEUEN VERBRAUCHERKREDITGESETZ GEARBEITET, DAS AB NOVEMBER 2026 KOMMEN SOLL. DIE AK VERLANGT VERBINDLICHE REGELN ZUM SCHUTZ FÜR MENSCHEN, DIE MIT IHREN KREDITRATEN INS STRAUCHELN GERATEN. WUCHER-SPESEN, ZUM BEISPIEL BEI RATENSTUNDUNGEN, SOLLEN GESTRICHEN UND DER SOLLZINSSATZ SOLL BEGRENZT WERDEN. ZUDEM SOLLEN KREDITE NICHT SOFORT FÄLLIG WERDEN, WENN MAN EINMAL NICHT ZAHLEN KANN.

Konkret fordert die AK:

+ GESPRÄCHE FÜHREN: Banken sollen vor teuren Inkassoschritten auf Kund:innen zugehen, über Kosten und rechtliche Konsequenzen reden und Lösungen anbieten.

+ WUCHER-SPESEN STREICHEN: Gebühren von bis zu 300 Euro für Ratenstundungen, Ratenänderungen oder Laufzeitverlängerungen belasten Menschen in finanzieller Not zusätzlich – diese Spesen sollen gestrichen werden.

+ KEIN KREDIT-AUS BEI EINER RATE: Banken sollen einen Kredit nicht schon bei einem einzigen Zahlungsrückstand fällig stellen. Das soll erst ab zwei offenen Raten und einem Rückstand von mindestens fünf Prozent vom Kreditbetrag möglich sein.

+ SOLLZINSSATZ BEGRENZEN

Die Verbraucherkredit-Richtlinie verpflichtet Österreich, vulnerable Konsument:innen wirksam vor Überschuldung zu schützen. Die AK kritisiert, dass der aktuelle Entwurf zum Verbraucherkreditgesetz 2026 keine Begrenzung von Sollzinssätzen vorsieht. „Gerade bei Kontoüberziehungen wären Zinsobergrenzen wichtig, um vor allem auch junge Konsument:innen besser zu schützen“, sagt AK Konsument:innenexperte Christian Prantner. Denn auch die derzeit bestehenden Regelungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch zum Wucher reichen dafür nicht aus.

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